Brandschutzanstrich Gebäude der ehemaligen Wandalbert-Hauptschule Prüm
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Brandschutzanstrich Gebäude der ehemaligen Wandalbert-Hauptschule Prüm
Brandschutzanstrich der Deckenkonstruktion im Atrium Hauptmassen:
- Ca. 340 m² Schutzmaßnahme
- Ca. 320 m² Stahloberflächen grundieren
- Ca. 80 m² Träger brandschutztechnisch ertüchtigen
- Ca. 274 m² Rohrprofile brandschutztechnisch ertüchtigen
- Ca. 320 m² Deckbeschichtung
- Erforderliche Reinigungs- und Nebenarbeiten
Gebäude der ehemaligen Wandalbert-Hauptschule, Wandalbertstraße 16, 54595 Prüm
siehe II.1.4
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) findet Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 44-Brandschutzanstrich-ehemalige Wandalbert-Hauptschule Prüm
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsfrist wird gemäß § 10a EU VOB/A aufgrund von Dringlichkeit verkürzt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.