Feuerwehr Koblenz_Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF20 nach DIN 14530-27 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-37-2048-EO
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koblenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehr Koblenz_Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF20 nach DIN 14530-27
Die Feuerwehr Koblenz beschafft ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20)
Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau
Hauptfeuerwache Koblenz Schlachthofstraße 2-12 56073 Koblenz
Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau des Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF20
Beladung
Hauptfeuerwache Koblenz Schlachthofstraße 2-12 56073 Koblenz
Beladung des Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF20
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen.
o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal
o Gewerbeanmeldung
o Handelsregisterauszug
o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer
o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)
o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Vertragsstrafen (§ 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen für jede vollendete Woche 03 v. H. desjenigen Teils der Leistung der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Mit dem Angebot vorzulegen:
- 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
- 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
- Zu Los 1 sind auf gesonderter Anlage die folgenden Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
-- Skizzen und die vollständigen technischen Beschreibungen der Lieferumfänge inkl. der Achslastberechnungen.
-- Ein vollständiger Beladeplan aus den hervorgeht, wie die Beladung (Los 2) verladen wird. Alle im Los 2 aufgeführten Beladungsgegenstände müssen im Beladeplan, mit dem genauen
Lagerort, eingezeichnet werden.
-- Der Auftragnehmer muss den Nachweis erbringen, dass er in den vergangenen drei Kalenderjahren mindesten fünf Hilfeleistungslöschfahrzeuge 20 (HLF 20) nach DIN 14530-27
produziert und ausgeliefert hat.
-- Eine Beschreibung der "Schnittstelle Feuerwehrtechnik", aus der die geforderten Funktionen hervorgehen.
-- Ein Nachweis, dass der Wassertank der technischen Regel - DVGW Arbeitsblatt W 405-B1 entspricht.
-- Fotos von bereits produzierten Fahrzeugen in der gleichen Ausführung.
-- Der Produktionsstandort (Aufbau) muss nach ISO 9001:2015 zertifiziert sein.
-- Der Produktionsstandort (Aufbau) muss nach ISO 45001:2018 zertifiziert sein.
-- Der Produktionsstandort (Aufbau) muss nach ISO 14001:2015 zertifiziert sein.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweis "EG-Maschinenrichtlinie"
- 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Koblenz
Zentrale Vergabestelle
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
über
Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Gaeb-Datei:
Leider können wir Ihnen zu dieser Ausschreibung keine Gaeb-Datei zur Verfügung stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYHY5E8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 GWB hin.
Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland