Los 01 FNP Lauterecken-Wolfstein Referenznummer der Bekanntmachung: 21-10-29-1200
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauterecken
NUTS-Code: DEB3G Kusel
Postleitzahl: 67742
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-lw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Vergabeberatungsstelle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 01 FNP Lauterecken-Wolfstein
Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) sowie eines Landschaftsplanes (LP). Die Neuaufstellung ist erforderlich geworden aufgrund der Fusion der beiden früheren Verbandsgemeinden Lauterecken und Wolfstein zum 01. Juli 2014. Beide Alt-Verbandsgemeinden hatten jeweils wirksame Flächennutzungspläne. Darüber hinaus fanden in beiden Alt-Verbandsgemeinden vor dem Hintergrund der Steuerung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen Fortschreibungen der Flächennutzungsplanung statt, die nach der Fusion als sachliche und räumliche Teilflächennutzungspläne für den Bereich Windenergie gemäß § 5 Abs. 2b BauGB weitergeführt werden.
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Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein hat eine Fläche von 23.782 Hektar, Sie zählt ca. 18.000 Einwohner, besteht aus 41 Gemeinden (darunter zwei Städte) und umfasst 48 Gemarkungen.
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Die Vergabe erfolgt in zwei getrennten Verfahren
Los 01 - Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes und
Los 02 - Neuaufstellung des Landschaftsplanes.
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Gegenstand dieses Verfahren ist die Vergabe der Planungsleistungen für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (Los 01) gem. § 18 HOAI, Leistungsphasen 1-3 inklusive der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a BauGB.
Lauterecken Gebiet der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) und eines Landschaftsplanes (LP). Die Neuaufstellung ist erforderlich geworden aufgrund der Fusion der beiden früheren Verbandsgemeinden Lauterecken und Wolfstein zum 01. Juli 2014. Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein hat eine Fläche von 23.782 Hektar, davon fallen rd. 1.583 Hektar auf den zum 1.1.1994 "kommunalisierten" Truppenübungsplatzes Baumholder. Diese militärische Fläche gehört zwar zum Gebiet der Verbandsgemeinde, unterliegt aber nicht deren kommunaler Planungshoheit und ist deshalb für die Flächennutzungsplanung belanglos.
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Die Alt-Verbandsgemeinden haben jeweils wirksame Flächennutzungspläne mit unterschiedlichem Bearbeitungsstand.
- Alt-VG Lauterecken: FNP 2006
- Alt-VG Wolfstein: FNP 2010
Darüber hinaus fanden in beiden Alt-Verbandsgemeinden vor dem Hintergrund der Steuerung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen Fortschreibungen der Flächennutzungsplanung statt, die nach der Fusion als sachliche und räumliche Teilflächennutzungspläne für den Bereich Windenergie gemäß § 5 Abs. 2b BauGB weitergeführt werden.
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Der Flächennutzungsplan ist neu aufzustellen. Die bestehenden Flächennutzungspläne der beiden Alt-Verbandsgemeinden können als Grundlage zur Aktualisierung herangezogen werden.
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Die Erstellung des FNP soll 48 Monate nach Auftragserteilung abgeschlossen sein, wobei der Abschluss der Leistungsphase 1 binnen 26 Monaten nach Auftragserteilung vorliegen muss.
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Die Planungsleistungen werden losweise vergeben (Los 01 - FNP, Los 02 - LP).
Gegenstand dieses Verfahren ist die Vergabe der Planungsleistungen zu Los 01 für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gem. § 18 HOAI in Verbindung mit Anlage 2, und zwar die Leistungsphasen 1-3 sowie erforderliche Besondere Leistungen als Vollauftrag.
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Hinweis:
In einem gesonderten Verfahren möchte die Auftraggeberin die Landschaftsplanung (Los 02) vergeben, die in den FNP zu intergrieren ist. Die Auftragsunterlagen zu Los 02 stehen unter
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YJVRHAM/documents
für einen uneingeschränkten, vollständigen und direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung.
1) Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungsleistungen für die Aufstellung von Flächennutzungsplänen, anhand der eingereichten Referenzen, die die gestellten Mindestanforderungen an die Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen (50 %);
2) Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (25 %);
3) Gesammelte Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen (25 %);
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Durch die Einreichung von zusätzlichen Referenzen (über die Mindestanzahl hinaus) kann eine bessere Bewertung erzielt werden. Bei der Bewertung der Teilnahmeanträge werden ausschließlich Referenzen herangezogen, die die Mindestanforderungen an die Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen. Dies gilt auch für die Berücksichtigung von zusätzlichen Referenzen.
Die unter Ziffer II.2.7 bezifferte Vertragslaufzeit von 48 Monaten bezieht sich auf die Fertigstellung der Leistungen zur Erstellung des FNP, wobei der Abschluss der Leistungsphase 1 binnen 26 Monaten nach Auftragserteilung vorliegen muss.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind.
2. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB begründet sind.
3. Erklärung des Bewerbers, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
4. Erklärung des Bewerbers, dass bei der Ausführung der vertraglichen Leistung im Auftragsfall nicht die von der Scientology-Organisation verbreitete "Technologie von L. Ron Hubbard" angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet wird.
5. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 5 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch vom Dritten abzugeben.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Planungsleistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung aufgeführt werden. Diese ist durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
2. Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
3. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Architekten benennen.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären.
I. Mindestanforderungen an die Bürogröße:
Der Bewerber muss hinsichtlich der Person des Planers/Projektleiters über ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Landschaftsplanung, Raum - und Umweltplanung, Stadtplanung, Geografie oder vergleichbar verfügen und in diesem Planungsbereich eine mind. 8-jährige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums nachweisen. Neben der Person des Projektleiters muss der Bewerber über mind. 2 Vertreter von mind. gleicher beruflicher Qualifikation verfügen, wobei für die Vertreter eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren nach Abschluss des Studiums nachzuweisen ist. Die geforderte Eignung muss zum Einreichungstermin für den Teilnahmeantrag vorliegen.
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II. Mindestanforderungen an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Aufstellung oder Fortschreibung von Flächennutzungsplänen durch mindestens zwei geeignete Referenzen nachzuweisen. Die Referenzen müssen die Erstellung eines Flächennutzungsplans in den Leistungsphasen 1 bis 3 zum Gegenstand haben.
Die Planerstellungsverfahren müssen fertiggestellt und nach dem 1.1.2010 abgeschlossen worden sein.
Der Planungsbereich muss eine Flächengröße von mindestens 8.000 ha mit mindestens 8 Gemeinden aufweisen.
Davon muss mindestens eine Referenz die Erstellung eines Flächennutzungsplanes in Rheinland-Pfalz beinhalten.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Der Nachweis erhöhter Eignung durch Einreichung weiterer Referenzen ist möglich.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden.
Die Referenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur tätig zu werden.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeantrags- und Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Teilnahmeantrags- oder Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
2. Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen steht ein Teilnahmeantrag als Formularvordruck zur Verfügung, den die Bewerber verwenden sollen. Die Verwendung des Formularvordrucks wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
3. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.
4. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Büros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
5. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
6. Die Teilnahmeanträge und die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
7. Die Abgabe von schriftlichen Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJVRHL3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.