Komponenten Fahrradvermietsystem – 30012649 Referenznummer der Bekanntmachung: X-SWMAG-2021-0041
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mainzer-mobilitaet.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Komponenten Fahrradvermietsystem – 30012649
Lieferung und Implementierung für Software, IoT, Pedelecs und E-Lastenräder für ein öffentliches Fahrradvermietsystem für die MVGmeinRad GmbH.
Mainz
- Inbetriebnahme Hintergrundsystem (Konfiguration, Customizing, Dokumentation, Schulungskosten, etc.)
- Inbetriebnahme Whitelabel Kundenapp (Konfiguration, Customizing, Anbindung)
- Anbindung MaaS-App der Mainzer Mobilität
- Jährliche Kosten Betrieb Hintergrundsystem und Kundenapp (Support, Wartung, Pflege, Softwareupdates und sonstige Kosten) pro Fahrzeug; für 5 Jahre
- Schlosslösung (Schloss / IoT inklusive Gehäuse und für die Anbringung und Energieversorgung notwendige 1.200Komponenten sowie Lieferkosten)
- Schlosslösung Anbringung (wenn keine Anbringung angeboten werden kann, bitte Zeitaufwand pro Stück angeben und Bewertung mit AG-internen Aufwänden von 50€/h)
- Integration zur Steuerung des AXA E-RL wired lock
- Jährliche Kosten Schlosslösung (inklusive Mobilfunk und aller weiteren anfallenden Kosten) pro Fahrzeug; für 5 Jahre
- E-Lastenrad (inklusive 1 Akku, 1 Ladegerät und Lieferkosten) pro Fahrzeug
- Integrationsaufwand E-Lastenräder ins Gesamtsystem
- Zusatzakku
Projektkosten (Personal- und Sachkosten des Anbieters)
Schlosslösung (Schloss / IoT inklusive Gehäuse und für die Anbringung und Energieversorgung notwendige 1.200Komponenten sowie Lieferkosten)
Schlosslösung Anbringung (wenn keine Anbringung angeboten werden kann, bitte Zeitaufwand pro Stück angeben und Bewertung mit AG-internen Aufwänden von 50€/h)
Integration zur Steuerung des AXA E-RL wired lock
Jährliche Kosten Schlosslösung (inklusive Mobilfunk und aller weiteren anfallenden Kosten) pro Fahrzeug; für 5 Jahre
E-Lastenrad (inklusive 1 Akku, 1 Ladegerät und Lieferkosten) pro Fahrzeug
Integrationsaufwand E-Lastenräder ins Gesamtsystem
Zusatzakku
Projektkosten (Personal- und Sachkosten des Anbieters)
Option:
- Pedelecs (inklusive 1 Akku, 1 Ladegerät und Lieferkosten) 200
- Integrationsaufwand Pedelecs ins Gesamtsystem 1
- Ladestation (Beispielstation mit 10 Stellplätzen). Eine Preisliste mit Informationen zu Stationen mit verschiedenen Kapazitäten ist beizufügen. Inklusive Lieferkosten. 15
- Zusatzakkus 100
- Ersatzteile Schlosslösung (inkl. Schlosslösung an sich).
- Ersatzteile Pedelecs (Ladegerät, weitere zentrale Komponenten).
- Ersatzteile E-Lastenrad (Ladegerät, weitere zentrale Komponenten).
- weitere 20 E-Lastenräder. 20
- weitere 800 Einheiten der Schlosslösung. 800
Die Einzel-Titel werden nur im Zusammenhang mit den weiteren Titeln vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Komponenten Fahrradvermietsystem
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04229
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachprüfverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen
Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss
möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet,
verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform
informieren.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21.2.2016 (BGBl. I S. 203) Anwendung.
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB:
(1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig,
sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt
wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Formvorschrift gem. §161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er
soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zu benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland