Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien, sog. Laientests) für Schulen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bm.rlp.de/de/startseite/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien, sog. Laientests) für Schulen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38911000 Manuelle Tupfer-Test-Kits
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibte im Auftrag der Ministerin des Ministeriums für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer) über die Belieferung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung) für Schulen für des Landes Rheinland-Pfalz in Form einer Interimsvergabe aus.

In dem EU-weiten, offenen Vergabeverfahren mit der Submission Id 20210915-006739 konnte aufgrund der gesetzlichen Fristen sowie der handelsüblichen Lieferfristen der vordringliche unaufschiebbare Bedarf nicht abgedeckt werden. Aus diesem Grund war das Land Rheinland-Pfalz dazu aufgefordert, die Belieferung der Bedarfsträger in Anwendung eines verkürzten Vergabeverfahrens in Form dieser Interimsvergabe sicherzustellen. Der Bezug von Leistungen aus diesem Vergabeverfahren ist vorliegend bis zum Abschluss der vorgenannten Rahmenvereinbarung, spätestens jedoch 3 Monate nach Zuschlagserteilung dieser Interimsvergabe, begrenzt.

Um die Wahrung des Gesundheitsschutzes der Bedarfsträger/innen, insbesondere den Schüler/innen, sicherzustellen, wurde die Interimsvergabe mit verkürzten Fristen durchgeführt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
33140000 Medizinische Verbrauchsartikel
33141625 Diagnoseausrüstung
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
38900000 Bewertungs- und Testinstrumente
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Hauptort der Ausführung:

Bingener Straße 20 55450 Langenlonsheim Abweichende Anlieferstellen werden dem Auftragnehmer rechtzeitig bekanntgegeben.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Corona-Selbsttest, sog. Laientests.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Beurteilung der Liefer- und Leistungsfähigkeit / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Unverbindliche, maximale Abnahmemenge über die Dauer der Rahmenvereinbarung:

In Abhängigkeit vom Pandemiegeschehen kann es daher erforderlich sein über die in Teil R - Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 2.6.3 genannten Stückzahlen weitere Mengen beim Auftragnehmer zu den Konditionen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die hieraus resultierenden Mehrmengen sind auf maximal die Zweifache Stückzahl gemäß Teil R - Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 2.6.3 begrenzt.

Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Abnahme der bezeichneten Mehrmengen. Es besteht ausdrücklich keine Verpflichtung zur Abnahme.

Aufnahme weiterer Produkte:

Der Auftraggeber hat vor Durchführung des Vergabeverfahrens die benötigten Produkte und Bedarfe so präzise wie möglich bestimmt. Während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung können jedoch weitere Bedarfe an Produkten entstehen, die zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens nicht bekannt waren, jedoch in einem engen sachlichen Zusammenhang zu den vertragsgegenständlichen Artikeln stehen und zum Warenportfolio des Auftragnehmers gehören.

Der Auftraggeber ist berechtigt im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer den Auftrag nach Maßgabe der § 132 GWB zu ändern und weitere Produkte aus dessen Warenportfolio in den Vertrag aufzunehmen. (vgl. Teil R - Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 2.8.1)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein nichtoffenes Verfahren
Erläuterung:

In dem EU-weiten, offenen Vergabeverfahren mit der Submission Id 20210915-006739 konnte aufgrund der gesetzlichen Fristen sowie der handelsüblichen Lieferfristen der vordringliche unaufschiebbare Bedarf nicht abgedeckt werden. Aus diesem Grund war das Land Rheinland-Pfalz dazu aufgefordert, die Belieferung der Bedarfsträger in Anwendung eines verkürzten Vergabeverfahrens in Form dieser Interimsvergabe sicherzustellen. Der Bezug von Leistungen aus diesem Vergabeverfahren ist vorliegend bis zum Abschluss der vorgenannten Rahmenvereinbarung, spätestens jedoch 3 Monate nach Zuschlagserteilung dieser Interimsvergabe, begrenzt.

Um die Wahrung des Gesundheitsschutzes der Bedarfsträger/innen, insbesondere den Schüler/innen, sicherzustellen, wurde die Interimsvergabe mit verkürzten Fristen durchgeführt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYL7

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://bm.rlp.de/de/startseite/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Nach § 134 Absatz 3 GWB entfällt die Informations- und Wartefrist aufgrund besonderer Dringlichkeit.

Wegen der besonderen Dringlichkeit der Sicherstellung einer Versorgung der Bedarfsträger mit Corona-Selbsttests weist die Vergabestelle darauf hin, dass die Zuschlagserteilung zeitnah nach der Ermittlung des wirtschaftlichsten Ergebnisses voraussichtlich zum 27.09.2021 erfolgen wird. Die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden können, werden zeitnah nach Bezuschlagung über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots in Textform informiert.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/09/2021

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