Lieferung elektrischer Energie und die Durchführung von fünf Energieeffizienzanalysen für die Stadt Alzey

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.alzey.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E32328257
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung elektrischer Energie und die Durchführung von fünf Energieeffizienzanalysen für die Stadt Alzey

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65310000 Stromversorgung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Alzey schreibt die Lieferung von elektrischer Energie und die Durchführung von fünf Energieeffizienzanalysen aus.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
65310000 Stromversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Hauptort der Ausführung:

Stadtgebiet Alzey mit Stadtteilen, 55232 Alzey

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Stadt Alzey. Diese laufen zum 31.12.2021 aus.

Die Stadt Alzey schreibt die Lieferung von elektrischer Energie und die Durchführung von fünf Energieeffizienzanalysen im Rahmen eines nicht offenen Verfahrens mit vorherigem Teilnahmewettbewerb nach § 16 VgV aus. Die Leistung zur Lieferung von elektrischer Energie soll mit Wirkung zum 01.01.2022 an den Bestbieter vergeben werden. Der Lieferzeitraum beträgt 1 Jahr mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr. Nach Mitteilung des Netzbetreibers ist spätester Termin für die Anmeldung der Lieferung der 15.12.2021 für den Lieferbeginn am 01.01.2022.

Soweit dem obsiegenden Bieter die Anmeldung der Lieferung zum 01.01.2022 nicht mehr möglich ist, da eine Zuschlagentscheidung erst nach dem 14.12.2021 erfolgt, wird der Liefervertrag für 11 Monate mit Lieferbeginn ab dem 01.02.2022 abgeschlossen. Die angebotenen Preise müssen sowohl für die 11monatige wie auch für die einjährige Lieferdauer gelten. Soweit der Lieferbeginn erst zum 01.02.2021 möglich ist, wird mit dem aktuellen Lieferanten eine Interimsvereinbarung getroffen.

Es werden für SLP-, RLM Abnahmestellen und die Abnahmestellen der Straßenbeleuchtung jeweilig Preise abgefragt, um der unterschiedlichen Abnahmestruktur Rechnung zu tragen.

Die Stadt Alzey wird Vollversorgungsverträge inklusive Netznutzung abschließen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzeption zur Durchführung der Energieeffizienzanalyse für die benannten Abnahmestellen / Gewichtung: 6
Kostenkriterium - Name: Gesamtbetrag für die Lieferung von elektrischer Enegrie / Gewichtung: 90
Kostenkriterium - Name: Preis zur Durchführung der Energieeffizienzanalyse für die benannten Ab-nahmestellen / Gewichtung: 4
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Lieferzeitraum beträgt 1 Jahr mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Jedes Unternehmen, das an dem Verfahren teilnimmt, muss rechtswirksam gegründet und – soweit vorgeschrieben – in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein.

Die Tätigkeit darf nicht durch eine Behörde verboten worden sein. Dies wird durch die Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Als weiterer Nachweis ist möglichst die Bestätigung der Anzeige nach § 5 EnWG oder ein vergleichbarer Nachweis zur Berechtigung der Lieferung von elektri-scher Energie vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die in der Formularsammlung vorgesehenen Nachweise beizubringen.

Die Stadt verlangt weiterhin zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die Vorlage folgender Eignungsnachweise:

• Jahresabschlüsse der Jahre 2018 bis 2020, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Teilnehmer ansässig ist, vorgeschrieben ist.

• Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den Jahren 2018 bis 2020, soweit er Lieferleistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Hier ist nicht der allgemeine Stromumsatz, sondern der Umsatz aus vergleichbaren Lieferleistungen anzugeben.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Bewertung der Eignung erfolgt hier nach der Einschätzung der vorgelegten Unterlagen zu den Erfahrungen der Bewerber.

Die Stadt verlangt zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage folgender Eignungsnachweise:

• Angaben über die Ausführung von Lieferleistungen elektrischer Energie (Referenzliste) • Erklärung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Ausführung des Auftrages, hier die Energieeffizienzanalyse verfügt.

• Angabe, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen.

Referenzangaben Die Bewerber haben geeignete Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über früher ausgeführte Leistungen im angefragten Bereich in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Tätigkeitszeitraum sowie des öffentlichen Auftraggebers vorzulegen, der dem jeweiligen Auftragsgegenstand entspricht oder mit diesen vergleichbar sind.

Zur Absicherung der Kompetenz des Bewerbers wird zusätzlich als Mindestanforderung gefordert, dass der Bewerber mindestens zwei Referenzprojekte darstellt, bei denen mindestens 50 kommunale Abnahmestellen oder mindestens 50 Abnahmestellen vergleichbarer Ein-richtungen oder Unternehmen beliefert wurden. Es ist keine Referenz zur Belieferung mit Ökostrom notwendig. Es wird aber erwartet, dass die sich bewerbenden Stromlieferanten in der Lage sind, Ökostrom zu liefern.

Es sind zum Nachweis der Eignung ebenfalls mindestens zwei Referenzen der Erstellung von Energieeffizienzanalysen nachzuweisen.

Den Vorgaben der Formularsammlung ist zu entsprechen.

Für die hier genannten Referenzen, die als Mindestanforderung anzugeben sind, sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizubringen. Ist dies nicht möglich, ist anderweitig die ordnungsgemäße Ausführung zu belegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

• Zertifizierung und ggf. Nachweis der Gleichwertigkeit zu ok power.

Als Zertifikat das ok power Label oder gleichwertige Labels anerkannt. Die Qualität des Ökostroms weist der Bieter mit dem Angebot in Form der zugesicherten Zertifizierung oder eines anderen geeigneten Nachweises nach. Die Stadt Alzey erhält unaufgefordert bis spätestens 31. März des Folgejahres einen schriftlichen Nachweis, dass die Erfüllung der Kriterien des ok-Power Labels oder gleichwertige Nachweise entsprochen wird. Der vorgegebene Vertragsentwurf muss als Nachweis der Akzeptanz auf jeder Seite paraphiert und mit dem Angebot eingestellt werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/10/2021
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/12/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich überdie Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung desunregistrierten Bewerbers/Bieters.

2. Die Unternehmen haben die Teilnahmeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen. Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags beeinflussen können, so hat das Unternehmen die Vergabestelle unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist im Projektraum der Ausschreibung im Bereich Kommunikation darauf hinzuweisen bzw. um entsprechende Auskunft zu bitten. Die Vergabestelle wird die erforderlichen Auskünfte spätestens 6 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist über das Vergabeportal erteilen.

3. Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor, sodass die eine verkürzte Wartefrist von 10 Tagen gilt. Die Mitteilung nach § 134 Abs. 1 GWB wird nicht über das Vergabeportal vorgenommen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/09/2021

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