200 SE Tauchanzüge trocken Referenznummer der Bekanntmachung: 6002023671-BAAINBw S2.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
200 SE Tauchanzüge trocken
6002023671-BAAINBw S2.1
Bundeswehr Depot Nord Wilhelmshaven & Eckernförde
200 Sätze Tauchanzug trocken
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung
eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s. VI.3.1
dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der
Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der
Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber
zu rügen.