Rahmenvereinbarung Hydraulikmanager RLP 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Hydraulikmanager RLP 2022-2024
Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken EG - Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL) sind in Rheinland-Pfalz im zweiten Zyklus der Richtlinie die Arbeiten aus dem ersten Zyklus zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren. Zuständig für die Umsetzung in Rheinland-Pfalz sind das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) und die Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) Nord und Süd. Das Landesamt für Umwelt (LfU), welches hier als Auftraggeber auftritt, leistet dazu fachtechnische Unterstützung.
Erforderlich sind zur Erfüllung der EG-HWRM-RL nachfolgende Anforderungen (nach EG-HWRM-RL, Kap. I, Kap II, Kap III):
- Überprüfung der vorläufigen Bewertungen des Hochwasserrisikos
- Überprüfung und Korrektur von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie, in beschränktem Maß, auch Neuerstellungen
- Kontrolle bei der Umsetzung der rheinland-pfälzischen Hochwasserrisiko-Managementpläne sowie deren Fortschreibung, insbesondere der in Kap. IV, Art. 7, Abs. 3 der Richtlinie genannten Inhalte, insb. hier alle Aspekte des Hochwasser-Risikomanagements.
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte sind:
- Sitz des ANs
- Sitz des AGs, 55116 Mainz
- Sitz der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD-N) inkl. Regionalstellen, 56003 Koblenz, 56068 Koblenz, 56410 Montabaur, 54290 Trier
- Sitz der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD-S) inkl. Regionalstellen, 67433 Neustadt a.d.Wstr., 55116 Mainz, 67655 Kaiserslautern, 67346 Speyer
- Sitz des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes, 55116 Mainz
- Die Leistungsorte für (Abend-)Veranstaltungen befinden sich ausnahmslos innerhalb der Grenzen des Bundeslandes Rheinland-Pfalz und werden im konkreten Fall durch AG bekannt gegeben und festgelegt.
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken EG - Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL) sind in Rheinland-Pfalz im zweiten Zyklus der Richtlinie die Arbeiten aus dem ersten Zyklus zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren. Zuständig für die Umsetzung in Rheinland-Pfalz sind das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) und die Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) Nord und Süd. Das Landesamt für Umwelt (LfU), welches hier als Auftraggeber auftritt, leistet dazu fachtechnische Unterstützung.
Erforderlich sind zur Erfüllung der EG-HWRM-RL nachfolgende Anforderungen (nach EG-HWRM-RL, Kap. I, Kap II, Kap III):
- Überprüfung der vorläufigen Bewertungen des Hochwasserrisikos
- Überprüfung und Korrektur von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie, in beschränktem Maß, auch Neuerstellungen
- Kontrolle bei der Umsetzung der rheinland-pfälzischen Hochwasserrisiko-Managementpläne sowie deren Fortschreibung, insbesondere der in Kap. IV, Art. 7, Abs. 3 der Richtlinie genannten Inhalte, insb. hier alle Aspekte des Hochwasser-Risikomanagements.
Gegenstand und Ziel dieses Offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zur Erbringung der vorgenannten und in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) näher spezifizierten Leistungen.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Erteilung des Zuschlags. Die Leistungsphase beginnt am 01.12.2021 und endet am 30.11.2024.
Der Auftraggeber behält sich eine einseitige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr - bis 30.11.2025 - zu gleichbleibenden Konditionen vor. Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber bis spätestens 31.08.2024 gezogen werden.
Der vom Auftraggeber auf Grundlage von Erfahrungswerten geschätzte Stundenumfang beträgt:
- 01.12.2021 - 30.11.2022 ca. 1.000 Stunden
- 01.12.2022 - 30.11.2023 ca. 1.000 Stunden
- 01.12.2023 - 30.11.2024 ca. 1.000 Stunden
- 01.12.2024 - 30.11.2025 ca. 1.000 Stunden (optional).
Der AG behält sich eine einseitige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr - bis 30.11.2025 - zu gleichbleibenden Konditionen vor. Die Verlängerungsoption muss vom AG bis spätestens 31.08.2024 gezogen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Wertangaben dienen als Platzhalter.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYMUQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.