Entwicklung der Fachanwendung MIP-Förderung in der Version 4 für die Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung der Fachanwendung MIP-Förderung in der Version 4 für die Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt im Wege eines offenen Verfahrens einen EVB-IT Erstellungsvertrag für die Entwicklung der Individualsoftware "MIP-Förderung in der Version 4 (MIP4)" abzuschließen. Der Vertrag umfasst auch die anwendungstechnische Unterstützung des Auftraggebers für den Betrieb der Fachanwendung und ggf. Anpassungsentwicklungen nach Fertigstellung.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Erteilung des Zuschlags.
Die gemäß Leistungsbereich "Entwicklung der Anwendung MIP4" zu erstellende Individualsoftware ist bis spätestens 30.04.2022 abzuschließen. Zu diesem Termin die vollständig getestete, dokumentierte und betriebsbereite Software dem Auftraggeber "bereit zur Abnahme" zu übergeben. Vertragserfüllungstermin ist der 30.06.2022.
Der Aufwand für diesen Leistungsbereich ist vom Auftragnehmer zum Festpreis anzubieten.
Die Leistungserbringung für den Leistungsbereich "Betriebsführungsunterstützung und Anpassungsentwicklung der Anwendung" beginnt nach vollständiger Abnahme von Leistungsbereich "Entwicklung der Anwendung MIP4" und endet am 31.12.2025. Der vom Auftraggeber geschätzte Stundenbedarf für diesen Leistungsbereich beträgt:
600 Stunden in 2022,
800 Stunden in 2023,
600 Stunden in 2024 und
600 Stunden in 2025.
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung und den Ausführungsbestimmungen zu entnehmen.
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus den folgenden Leistungsbereichen:
- Entwicklung der Anwendung MIP4
- Migration
- Betriebsunterstützung und Anpassungsentwicklung nach Inbetriebnahme MIP4
EntDie für diesen Leistungsbereich nachfolgend beschriebene Entwicklungsleistung erfolgt zum Festpreis auf Grundlage eines EVB-IT Erstellungsvertrags (Anlage 3c der Vergabeunterlagen). Die Anforderungen an die funktionale Leistung der Anwendung MIP4 werden in dem in der Anlage 2a der Vergabeunterlagen enthaltenen Fachkonzept spezifiziert.
Migration:
Die Produktionsumgebung MIP-Förderung in der Version 3.* beinhaltet Bestandsdaten aus abgeschlossenen, inaktiven wie auch laufenden Maßnahmen, Stammdaten zu Maßnahmenträger und Nutzern sowie weitere Informationen, die vom AN in die neue Fachanwendung MIP4 übernommen werden müssen. Hierzu ist vom AN zunächst ein entsprechendes Migrationskonzept zu entwickeln. Danach erfolgt durch den AN die Datenübernahme auf die Testumgebung des AG. Nach Erklärung der erfolgreich durchgeführten Migration durch den AN wird diese durch den AG auf der Testumgebung überprüft, bevor der AN die Migration auf die neue Betriebsumgebung MIP4 durchführt.
Die Migration ist zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht als Festpreis zu kalkulieren, da sich im Rahmen der Entwicklung von MIP4 Veränderungen am Datenmodell im Vergleich zur Datenstruktur der Version 3.* ergeben. Der AN erstellt innerhalb von 10 Tagen nach Bereitstellung der vollständigen Anwendung MIP4 zur Abnahme ein Realisierungsangebot auf Basis des gemäß Punkt 3.1.3 angebotenen Stundensatzes für Anpassungsentwicklungen, aus dem der erforderliche Aufwand (Zeit, Ressourcen) hervorgeht sowie die Vorgehensweise der Migration beschrieben wird.
Bei Bedarf kann der AG mit dem AN im Rahmen einer Verhandlungs-runde über die Art und Weise der Umsetzung und die Höhe der zugrundliegenden Stunden-anzahl verhandeln. An diesen Verhandlungen soll von Seiten des ANs der Pro-jektleiter beteiligt sein. Sofern die Verhandlungen aufgrund der Komplexität nicht im Rahmen einer Telefonkonferenz oder schriftlich geführt werden können, finden diese vor Ort beim AG in Mainz statt. Sofern ein Einvernehmen hergestellt wird, erstellt der AN ein entsprechend überarbeitetes Realisierungsangebot. Die Beauftragung dessen erfolgt schriftlich durch den AG auf Basis des bestehenden EVB-IT Erstellungsvertra-ges. Kosten, die dem AN in Zusammenhang mit der Angebotserstellung und den damit verbundenen Verhandlungen entstehen, werden vom AG nicht erstattet.
Sofern zwischen AG und AN kein Einvernehmen über die Art und Weise der Umsetzung und die Höhe der zugrundeliegenden Stundenanzahl hergestellt werden kann, kann der AG einseitig von einer Beauftragung absehen und ist zur Ausschreibung der entsprechenden Entwicklungsleistungen am Markt berechtigt.
Betriebsführungsunterstützung und Anpassungsentwicklung:
Zum Zeitpunkt der Bedarfsermittlung ist dem AG bekannt, dass ein Bedarf zur Unterstützung im laufenden Betrieb der Anwendung MIP4 sowie bei weiteren funktionalen Anpassungen, z.B. im Rahmen geänderter Vorschriften und Richtlinien bestehen wird. Die genannten Bedarfe dienen an dieser Stelle zur Erläuterung und sind nicht abschließend für alle Themen dargestellt, zu denen über die gesamte Vertragslaufzeit ggf. Unterstützungsleistungen nötig werden können.
Die Vergütung der Betriebsunterstützungs- und Anpassungsentwicklungsleistungen erfolgt nach Aufwand. Die vom AG kalkulierten Stundebedarfe und Ausführungsfristen sind der Anlage 3a der Vergabeunterlagen dargestellt (dort Ziffer 2). Details, soweit diese nicht hier unter Punkt 3.1.3 angeführt sind oder der Anlage 3a der Vergabeunterlagen zu entnehmen sind, werden im "EVB-IT Erstellungsvertrag" (Anlage 3c der Vergabeunterlagen) geregelt.
Der Auftraggeber kalkuliert daher aufgrund der vorstehenden Annahme für diesen Leistungsbereiche mit folgenden Stundenbedarfen:
in 2022: 600 Stunden
in 2023: 800 Stunden
in 2024: 600 Stunden
in 2025: 600 Stunden
Die jeweiligen Stundenbedarfe je Vertragsjahr stellen eine verbindliche Obergrenze dar.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung dieses Bedarfs besteht nicht.
Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass für die entsprechenden Zeiträume Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Rahmenvereinbarung in Form eines EVB-IT-Erstellungsvertrages (siehe Anlage 3c der Vergabeunterlagen) wird ohne Mindestabnahmemenge abgeschlossen.
Ausführungstermine
(1) Zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung näher spezifizierten Leistungen soll eine Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB-IT-Erstellungsvertrages abgeschlossen werden.
(2) Der Vertrag beginnt ab der Zuschlagserteilung.
(3) Die Leistungserbringung für den Leistungsbereich "Entwicklung der Anwendung MIP4" und somit die hierfür vom AN zu erstellende Individualsoftware ist bis spätestens 30.04.2022 vollständig getestet, dokumentiert und betriebsbereit dem Auftraggeber "bereit zur Abnahme" zu übergeben.
Verbindliche Termine für Meilensteine und Teilabnahmen sind im EVB-IT-Erstellungsvertrag (Anlage 3c der Vergabeunterlagen) unter Ziffer 8 aufgeführt.
(4) Die Leistungserbringung für den Leistungsbereich "Migration" muss spätestens 8 Kalenderwochen nach der Beauftragung abgeschlossen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Leistungserbringung des Leistungsbereichs "Migration" besteht nicht. Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass eine Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande kommt und dass für den entsprechenden Zeitraum Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
(5) Die Leistungserbringung für den Leistungsbereich "Betriebsführungsunterstützung und Anpassungsentwicklung" beginnt am Tag nach vollständiger Abnahme der Individualsoftware und endet am 31.12.2025.
Da es sich bezogen auf die bei Leistungsbereich "Betriebsunterstützung und Anpassungsentwicklung nach Inbetriebnahme MIP4" genannten Stundenbedarfe nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es vorkommen, dass die jeweilige Obergrenze nicht auskömmlich ist. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der Stundenobergrenze auf Basis des bestehenden Stundensatzes und Vertrages. Dazu können nicht in Anspruch genommene Stundenkontingente aus Vorjahren herangezogen werden. Sofern darüber hinaus Bedarfe bestehen, sind Aufstockungen in der Gesamtbetrachtung bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die Stundenanzahl der gesamten Vertragslaufzeit, ohne Herstellung eines wettbewerblichen Vergabeverfahren möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Wertangaben dienen als Platzhalter.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYMU7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.