Lieferung eines Saug-Druckschlammfahrzeug für die Stadtentwässerung Kaiserslautern
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67659
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ste-kl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Saug-Druckschlammfahrzeug für die Stadtentwässerung Kaiserslautern
Lieferung eines Saug-Druckschlammfahrzeuges
Blechhammerweg 50, 67659 Kaiserslautern
Lieferung und Montage eines Saug - Druckschlammfahrzeug auf einem 4 - Achs LKW - Fahrgestell
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch das Formular "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Die darin genannten Bestätigungen/Nachweise der Eigenerklärungen sind vom Bieter innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bestätigungen/ Nachweise auch für diese anderen Unternehmen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Die Eignung ist durch das Formular "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Die darin genannten Bestätigungen/ Nachweise der Eigenerklärungen sind vom Bieter innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bestätigungen/ Nachweise auch für diese anderen Unternehmen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Die Eignung ist durch das Formular "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Die darin genannten Bestätigungen/ Nachweise der Eigenerklärungen sind vom Bieter innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bestätigungen/ Nachweise auch für diese anderen Unternehmen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieterunverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1 benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen.
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Die Bereitstellung der Musterformulare sowie der weiteren Vergabeunterlagen erfolgt über die Transaktionsplattform www.subreport.de . Die Vergabeunterlagen sind nur bei der Vergabeplattform www.subreport.de kostenlos herunterladbar. Bieter sind selbstverantwortlich für das Herunterladen und das Nachvollziehen etwaig ergänzend eingestellter Unterlagen und vorgenommener Änderungen. Die verbindliche Kommunikation (z.B. Bieterfragen) erfolgt über die Vergabeplattform. Fragenwerden auch nur dort beantwortet.
Fragen sind bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs.1,2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.