Neuausschreibung des IT-Supports an den Schulen im Landkreis SÜW Referenznummer der Bekanntmachung: 12-2021-006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.suedliche-weinstrasse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuausschreibung des IT-Supports an den Schulen im Landkreis SÜW
IT-Support an den in der Trägerschaft des Landkreises befindlichen Schulen
Annweiler, Bad Bergzabern, Edenkoben, Herxheim, Maikammer, Neustadt-Hambach (siehe auch § 1 Abs. 2 des beigefügten Dienstleistungsvertrages)
Dienstleistung zur Betreuung der Schulen in einem Umfang von 10.000 Personenstunden bzw. IT-Supportstunden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eigenerklärung zur Eignung ist vorzulegen.
Der Bieter hat darin zu erklären, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen (Nichtvorliegen von Ausschlussgründen)
- er den Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist
- er in das Berufs- oder Handelsregister seines Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen ist
- er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 12 Monate)
- gültige Gewerbeanmeldung
- gültiger Berufs-/ Handelsregisterauszug
- gültige Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
Falls der Bieter beabsichtigt im Auftragsfall Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben, hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Eignung der Nachunternehmer anhand der selben Kriterien nachzuweisen, die für den Nachweis seiner Eignung verlangt sind.
Die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eigenerklärung zur Eignung ist vorzulegen.
Der Bieter hat darin Angaben zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, zu machen.
Er hat zu erklären, dass er im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mind. 5,0 Mio. Euro und für Vermögensschäden in Höhe von mind. 2,5 Mio. Euro abschließen wird.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist innerhalb einer Frist eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis vorzulegen.
Falls der Bieter beabsichtigt im Auftragsfall Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben, hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Eignung der Nachunternehmer anhand der selben Kriterien nachzuweisen, die für den Nachweis seiner Eignung verlangt sind.
Mit dem Angebot ist/sind die Mustererklärung 1 und/oder 3 nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) vorzulegen.
Mit dem Angebot ist nachzuweisen, dass mindestens einer der einzusetzenden Techniker ein Zertifikat über die Teilnahme an einer Zertifizierungsschulung bezüglich MNS+ hat (nicht älter als 36 Monate).
Des Weiteren ist nachzuweisen, dass mindestens einer der einzusetzenden Techniker ein Zertifikat über die Teilnahme an einer Schulung bezüglich edoo.sys hat (nicht älter als 36 Monate). Sofern keine aktuelle Zertifizierung bezüglich edoo.sys vorliegt, ist dem Angebot eine Erklärung beizufügen, dass die Zertifizierung bis zum 30.06.2022 nachgeholt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland