Klärwerksreststoffverwertung: Verwertung von Rechen- und Sandfanggut
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärwerksreststoffverwertung: Verwertung von Rechen- und Sandfanggut
Verwertung von Rechen- und Sandfanggut für die Zeit vom 01.01.2022 - 31.12.2024
- 3 Jahre - jährlich ca. 500 tOS/a 190801 gewaschenes Rechengut
- 3 Jahre - jährlich ca. 480 tOS/a 190802 gewaschenes Sandfanggut
Angebote sind ausschließlich elektronisch zu übermitteln/einzureichen. Angebote per E-Mail oder Telefax erfüllen nicht die geforderte Form und werden deshalb nicht zugelassen. Schriftliche Angebote werden ebenfalls nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Angebot sind, folgende Eignungsnachweise beizufügen. (in deutscher Sprache). Sollten die Eignungsnachweise nicht vollständig vorliegen, behält sich der AN vor, diese innerhalb von 6 Tagen nachzufordern.
1. Benennung der eigenen Leistung und der beabsichtigten Nachunternehmer in %.
2. Vorlage einer gültigen Annahmeerklärung für die von Mainz geforderte Leistung, von der von Ihnen vorgesehenen genehmigten Endannahmestelle für die Verwertung von Klärwerksreststoffen. Die Entfernungskilometer fließen über einen Umweltfaktor in die Bewertung mit ein.
3. Garantie und Gewährleistung einer langfristigen Verwertungssicherheit sowie einer kontinuierlichen Abnahme von Klärwerksreststoffen.
4. Gültiger Nachweis der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Betrieb der Anlagen, in denen verwertet werden soll, unter Angabe des Ortes und des Ansprechpartners der entsprechenden zuständigen Dienststelle.
5. Vorlagen entsprechender Referenzen (Angaben des Auftraggebers, Tel.-Nr., Auftragswert und -Zeitraum).
6. Nachweis der entsprechenden Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Erfahrung in der Verwertung von Klärwerksreststoffen sowie über erfüllte Aufträge in entsprechenden Größenordnungen.
7. Nachvollziehbare Darstellung der vorgesehenen Entsorgungsverfahren unter Angabe des Bundeslandes, in dem entsorgt werden soll.
8. Beschreibung der Nachweisführung und Dokumentation über die ordnungsgemäße Verwertung von Klärwerksreststoffen.
9. Angaben über verwendetes technisches Personal und Gerät.
10. Angaben zu Transport der Klärwerksreststoffe in hierfür geeigneten, speziellen Containern und Fahrzeugen.
11. Angaben zur Organisationsstruktur des Unternehmens und Zugehörigkeit zu Unternehmensgruppen/Konzernen.
12. Gültige Nachweise:;
• der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
• der steuerlichen Unbedenklichkeit,
• der vollständigen Abführung der Sozialversicherungsbeiträge,
• dass illegale Arbeitskräfte nicht beschäftigt werden,
• dass die Leistungen zur Vermögensbildung abgeführt werden,
• dass keine Kartellabreden, Preisbindungen o. ä. Vereinbarungen getroffen wurden.
Dem Angebot sind, folgende Eignungsnachweise beizufügen. (in deutscher Sprache). Sollten die Eignungsnachweise nicht vollständig vorliegen, behält sich der AN vor, diese innerhalb von 6 Tagen nachzufordern.
s. Abs. III.1.1)
Dem Angebot sind, folgende Eignungsnachweise beizufügen. (in deutscher Sprache). Sollten die Eignungsnachweise nicht vollständig vorliegen, behält sich der AN vor, diese innerhalb von 6 Tagen nachzufordern.
s. Abs. III.1.1)
Eine Zwischenlager- und Umlademöglichkeit von Sandfang- und Rechengut auf dem Gelände des Zentralklärwerks ist nicht vorhanden und wird grundsätzlich nicht zugelassen.;
Der AN hat einen Koordinator im Sinne der Unfallverhüttungsvorschriften zu benennen, der auf dem Zentralklärwerksgelände für die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in Bezug auf die Transportlogistik zuständig ist.;
Die Klärwerkreststoffe sollten während der Geschäftszeit (Wiegezeiten) Montag bis Freitag zwischen 6.00 Uhr und 17.30 Uhr abgefahren werden. An Sonn- und Feiertagen muss ggf. umgesetzt werden.;
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote (§ 53 Abs. 1 VgV) zugelassen.
Zur Angebotseröffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote (§ 53 Abs. 1 VgV) zugelassen. Das Angebot muss elektronisch in Textform, über die Vergabe-plattform Subreport ELViS, übermittelt werden. Angebote in Papierform, sowie Übermittlung via Email ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
§ 160 Absatz 3 GWB / Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland