Architekten- und Ingenieurleistungen für die Aufstellung eines Flächennutzungsplans und eines Landschaftsplans, Los 1 - FNP Referenznummer der Bekanntmachung: 179/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenkirchen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57610
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.webeler-rechtsanwaelte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architekten- und Ingenieurleistungen für die Aufstellung eines Flächennutzungsplans und eines Landschaftsplans, Los 1 - FNP
Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden Altenkirchen und Flammersfeld existieren jeweils eigene Flächennutzungspläne aus 2000 und 2008 nebst Landschaftsplänen aus 1993 und 2003. Mit Wirkung zum 01.01.2020 sind die VG Altenkirchen und die VG Flammersfeld zu der VG Altenkirchen-Flammersfeld fusioniert. Die VG Altenkirchen-Flammersfeld umfasst eine Fläche von 22.883 Hektar, 66 Ortsgemeinden und die Kreisstadt Altenkirchen und ca. 35.000 Einwohner. Der Auftraggeber beabsichtigt die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans und Landschaftsplans für die VG Altenkirchen-Flammersfeld unter Berücksichtigung der vorhandenen Flächennutzungspläne und Landschaftspläne. Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist im Los 1 der Flächennutzungsplan (Leistungsphasen 1-3 i.S.d. § 18 i.V.m. Anlage 2 HOAI), im Los 2 der Landschaftsplan (LP 1-4 i.S.d. §§ 23 i.V.m. Anlage 4 HOAI). Der geschätzte Auftragswert beträgt für das Los [Betrag gelöscht] EUR netto und für das Los [Betrag gelöscht] EUR netto.
Altenkirchen
Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden Altenkirchen und Flammersfeld existieren jeweils eigene Flächennutzungspläne aus 2000 (Altenkirchen) und 2008 (Flammersfeld). Mit Wirkung zum 01.01.2020 sind die Verbandsgemeinden Altenkirchen und Flammersfeld zu der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld fusioniert. Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld umfasst eine Fläche von 22.883 Hektar mit 66 Ortsgemeinden und die Kreisstadt Altenkirchen und ca. 35.000 Einwohner. Laut statistischem Landesamt betrugen die Flächenanteile im Jahre 2019: Wohnen 1.054 ha, Industrie und Gewerbe 281 ha, Verkehrs- und Wegeflächen 1.360 ha, Ackerland 3719 ha, Grünland 6.737 ha, Wald 8451 ha, Gehölze 230 ha und Gewässer 188 ha. Der Auftraggeber beabsichtigt die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans für die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld unter Berücksichtigung der vorhandenen Flächennutzungspläne. Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist im Los 1 der Flächennutzungsplan (Leistungsphasen 1-3 i.S.d. § 18 i.V.m. Anlage 2 HOAI) Die zu vergebende Leistung beinhaltet als besondere Leistungen: Vor- und Nachbereiten von planungsbezogenen Sitzungen, Koordinieren von Planungsbeteiligten, Vorabstimmung mit Planbeteiligten und Fachbehörden, Digitalisieren von Unterlagen, Anpassen von Datenformaten, Statistische und örtliche Erhebungen sowie Bedarfsermittlungen, zum Beispiel zur Versorgung, zur Wirtschafts-, Sozial- und Baustruktur sowie zur soziokulturellen Struktur, Vorbereiten und Durchführen des Scopings, Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der formellen Beteiligungsverfahren, Erarbeiten des Umweltberichtes nach BauGB, Umweltbezogene und städtebauliche Beurteilung von Baugebieten, Erstellen der Verfahrensdokumentation, Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze, Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, Mitwirken an Anhörungs- oder Erörterungsterminen, Erstellen der zusammenfassenden Erklärung nach dem Baugesetzbuch, Durchführung der landesplanerischen Abstimmung im Sinne von § 20 LPlG, Integration der zeichnerischen Darstellungen des Landschaftsplans in den Flächennutzungsplan.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Ist der Bieter eine juristische Person, hat er mit seinem Angebot einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
2. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehender Ziffer 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
2. Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
3. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters oder dem Bieter zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 19 MiLoG begründet sind.
4. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters oder dem Bieter zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB begründet sind.
5. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
6. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will.
7. Die Auskünfte zu den vorstehenden Ziffern 1 - 6 sind mit dem Angebot schriftlich zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehender Ziffern 1 - 5 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Der Bieter muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversicherung nachzuweisen. Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot schriftlich einzureichen.
1. Tabellarische Liste, in der das von dem Bieter zur Leistungserbringung vorgesehene eigene Personal namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
2. Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten des Bieters und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten/Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
3. Die vorgenannten Auskünfte gemäß Ziffer 1 - 2 sind mit dem Angebot schriftlich zu erklären.
1. Der Bieter muss neben der Person des Planers mindestens über einen Vertreter mit vergleichbarer beruflicher Qualifikation verfügen.
2. Der Bieter hat seine besondere Erfahrung mit Planungsleistungen für Flächennutzungspläne durch mindestens 2 geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind Referenzen, die folgende Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen:
Mindestens 2 Referenzen müssen das Aufstellen eines Flächennutzungsplans für ein Plangebiet mit einer Fläche von mindestens 7.500 Hektar zum Inhalt haben. Zu den Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 i.S.d. § 18 i.V.m. Anlage 2 HOAI vollständig erbracht worden sein. Der Abschluss der Leistungsphase 3 darf jeweils nicht vor dem 17.09.2013 erfolgt sein.
3. Zu allen Referenzen hat der Bieter den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen, sofern und soweit dem Bieter die Mitteilung dieser Angaben aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht unmöglich ist.
4. Der Bieter hat für die jeweilige Referenz eine kurze schriftliche Beschreibung der Maßnahme zu machen, einschließlich Beschreibung des Referenzobjekts, Angabe der erbrachten Planungsleistungen, Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Angabe des Leistungszeitraums, Angabe des Referenzgebers unter den Voraussetzungen nach Nr. 3 (maximal 5 DIN-A4-Seiten einschließlich Abbildungen und Plandarstellungen).
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekt oder Ingenieur benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Hinsichtlich der erbetenen Erklärungen zur Eignung steht ein Teilnahmeantrag zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bezogen werden. Die Verwendung des Teilnahmeantrags als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Der eingereichte Teilnahmeantrag mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
2. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der unter IV.2.2 genannten Teilnahmefrist elektronisch - nur - unter www.dtvp.de (Identifikationsnummer CXP4YK7RE8A) einzureichen.
3. Rückfragen von Bietern werden nur schriftlich per E-Mail oder Fax an die unter I.3 genannte Kontaktstelle entgegengenommen und ebenso nur schriftlich per E-Mail oder Fax beantwortet. Für die Kommunikation mit den Bietern werden die von diesen angegebenen Kontaktdaten verwendet. Im Falle der einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus Architektur/Ingenieurbüros erfolgt die Korrespondenz mit dem Bieter ausschließlich über die vom Bieter angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK7RE8A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.