Offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach RPW 2013 mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. VgV Referenznummer der Bekanntmachung: RAB

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Boppard
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Postleitzahl: 56154
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.boppard.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av15f6b3-eu
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av15f6b3-eu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach RPW 2013 mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. VgV

Referenznummer der Bekanntmachung: RAB
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Rheinallee ist ein multifunktionaler Raum, dem in vielerlei Hinsicht eine Schlüsselfunktion innerhalb der Stadt Boppard zukommt, dies auch mit Blick auf die Anforderungen an die Innenstadtentwicklung von Boppard insgesamt. Die Funktionen und die damit zusammenhängenden Erfordernisse, die dieser urbane Raum zu erfüllen hat, sind vielfältig. Diese Vielfalt bringt deutlich erkennbare Nutzungskonflikte mit sich. Beispielsweise stehen die Erfordernisse des ruhenden und des fließenden Verkehrs nicht im Einklang mit der Erwartungshaltung an die Aufenthaltsqualität des Rheinufers. Unter dem Stichwort Freizeit und Erholung sind die Potentiale gerade in dieser Frage nur unzureichend herausgearbeitet. Auch die deutlich wahrnehmbaren Defizite hinsichtlich der Gestaltungsqualität sind in diesem Zusammenhang Themen, die letztlich zu einer Profanisierung dieses Raumes geführt haben. Dieser ehemals elegante Ort, der Kurgäste aus aller Welt empfing, ist in die Jahre gekommen und hat den Glanz vergangener Zeiten verloren.

Die qualitätsvolle Neuordnung der Rheinallee insgesamt ist auch für die im Jahr 2029 im Welterbe Oberes Mittelrheintal stattfindende Bundesgartenschau in vieler-ei Hinsicht eine Bereicherung. Die Stadt Boppard beabsichtigt, sich als Veranstaltungsort für die BUGA 2029 zu qualifizieren. Seitens der BUGA GmbH wurde bereits signalisiert, dass dieser Wettbewerb auch mit Blick auf die Belange der BUGA einen wichtigen Baustein darstellen kann.

Ziel des Wettbewerbs wird es sein, den Rheinuferbereich neu zu ordnen und ein städtebauliches und freiraumplanerisches Konzept zu entwickeln, das alle Anforderungen und Potentiale zu einem schlüssigen Konzept vereint und eine verträgliche Nutzungsmischung zum Ziel hat. Dies eröffnet Perspektiven für die Stadtentwicklung von Boppard insgesamt. Ein lebendiger Ort der Vielfalt soll entstehen, der Lo-kalkolorit widerspiegelt und Alleinstellungsmerkmale besitzt, ohne dabei den Blick für die Anforderungen des Welterbes insgesamt aus den Augen zu verlieren.

Ein zentrales Thema ist die zukünftige Freihaltung des Kernbereichs der Rheinallee von KFZ unter dem Stichwort „autofreie Rheinallee“. Zu diesem Zweck soll ein Besucher- und Durchgangsverkehr verhindert werden, um die Flächen als Aufenthaltsbereiche attraktiver zu gestalten. Im Rahmen eines Ideenbausteins für ein Parkhaus im östlichen Bereich des Wettbewerbsgebietes sollen städtebauliche Vorschläge für die zukünftige Unterbringung des ruhenden Verkehrs erarbeitet werden.

Alle zu überplanenden Flächen befinden sich im Besitz der Stadt Boppard. Der Realisierungsteil besteht aus den innenstadtnahen, zentralen Bereichen der Rheinallee. Der Ideenteil besteht aus den westlich und östlich daran angrenzenden erweiterten Bereichen der Rheinallee. Die genaue Abgrenzung von Realisierungs- und Ideenteil ist der beigefügten Plangrundlage zu entnehmen.

Das Gesamtbudget der KG 500 des Realisierungsteils beträgt 6,0 Mio. Euro netto.

Das Verfahren wird als einstufiger, offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil durchgeführt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der aktuellen Fassung, eingeführt in Rheinland-Pfalz durch den Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2013 sowie durch die Verwaltungsvorschrift vom 01. Juni 2014, zugrunde.

Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Auslober, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Vergabe und Wettbewerbswesen der Architektenkammer Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 1/11/21 registriert. Der Wettbewerb wurde durch Veröffentlichung am 17.09.2021 bekannt gemacht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten, ggf. in Zusammenarbeit mit Stadtplanern und / oder Architekten. Die Berechtigung zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung/en muss vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet (die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar):

- Leitidee

- Programmerfüllung und funktionale Anforderungen

- Städtebauliche und freiraumplanerische Qualität

- Ökologische Qualität: Auswirkungen auf die globale und lokale Umwelt

- Ökonomische Qualität: Investitions- und Folgekosten

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/12/2021
Ortszeit: 16:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach §7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Basis HOAI. Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von € 100.000,- zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

Preise

1. 40.000,- €

2. 25.000,- €

3. 15.000,- €

Anerkennungen

Für Anerkennungen ist eine Summe von 20.000,- € vorgesehen.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer vom Auslober in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Jörg Haseneier, Bürgermeister der Stadt Boppard (ab 15.10.21) (Sachpreisrichter)
Niko Neuser, Ortsvorsteher des Ortsbezirks Boppard (Sachpreisrichter)
Nicole Dawood-Klein, Ministerium WVLW, Referat Tourismus(Sachpreisrichterin)
Frank Puchtler, Vorsteher des Zweckverbandes WOM (Sachpreisrichter)
Wolfgang Treis, Präsident Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Sachpreisrichter)
Begona Hermann, Vizepräsidentin Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (Sachpreisrichterin)
Klaus-Georg Brager, Vertreter des Stadtrates (stv. Sachpreisrichter)
Dr. Jürgen Mohr, Vertreter des Stadtrates (stv. Sachpreisrichter)
Prof. Ulrike Kirchner, Landschaftsarchitektin, Kelberg (Fachpreisrichterin)
Prof. Markus Neppl, Architekt / Stadtplaner, Köln (Fachpreisrichter)
Prof. Kunibert Wachten, Architekt / Stadtplaner, Dortmund (Fachpreisrichter)
Thomas Metz, Architekt, Neustadt a.d.W. (Fachpreisrichter)
Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum (Fachpreisrichterin)
Maik Böhmer, Landschaftsarchitekt, Berlin (Fachpreisrichter)
Thomas Wirth, Landschaftsarchitekt, Kitzingen (Fachpreisrichter)
Berthold Stückle, Landschaftsarchitekt, Geschäftsführer der BUGA GmbH (stv. Fachpreisrichter)
Bianca Klein, Referatsleitung Ref. 4513, Ministerium der Finanzen RLP (stv. Fachpreisrichterin)
Dr. Markus Fritz-von Preuschen, Stellvertretender Landeskonservator (stv. Fachpreisrichter)
Nadya König-Lehrmann, Geschäftsführerin Zweckverband WOM (stv. Fachpreisrichterin)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preis-träger mit weiteren Leistungen beauftragen. Folgende Leistungen sind Bestandteile der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2021 und werden stufenweise beauftragt:

1. Freianlagenplanung Realisierungsteil §39 HOAI, mindestens Lph. 1-5, optional 6-8, 9. Der Auslober geht von Honorarzone IV aus.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Für den Ideenteil sowie die beiden Ideen-Bausteine gibt es kein Auftragsversprechen.

Voraussetzung für die stufenweise Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar er-scheinen, das Kostenbudget eingehalten wird, das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.

Nach Abschluss des Wettbewerbs wird gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf.

Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:

1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung die Freianlagenplanung mit Deckungssumme über mindestens 2,0 Mio EUR für Personenschäden und 1,0 Mio EUR für sonstige Schäden.

2. Namentliche Benennung von mindestens 2 technischen Mitarbeitern inkl. Führungskräfte.

3. Ggf. bei Bietergemeinschaften: Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters für Angebot und Verhandlung.

4. Nachweis der Realisierung mindestens eines Referenzprojektes mit folgenden Anforderungen: Fertigstellung / Inbetriebnahme (Abschluss Lph. 8) nach dem 30.09.2011, Herstellungskosten mind. 0,3 Mio. EUR netto KG 500, Leistungen Freianlagenplanung gemäß §§37-39 HOAI mind. LP 2-3,5 durch den Teilnehmer / Bieter erbracht, Einordnung in HZ III oder höher.

Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern des Auslobers und des Preisgerichts. Mindestens zwei Fachpreisrichter werden zur Beratung hinzugezogen.

Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:

1. Wettbewerbsergebnis 50%

2. Weiterentwicklung Entwurf 20%

3. Projektmanagement 15%

4. Bewerberprofil und Personaleinsatz 10%

5. Honorarangebot 5%

Die detaillierten Unterkriterien werden mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch versandt. Im Rahmen der Angebotsphase wird Kostenschätzung nach DIN 276, 2. Ebene, KGR 500 anhand von Massen des Entwurfs und entsprechenden Kostenkennwerten gefordert.

Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt. Die Beauftragung erfolgt gem. §58 VgV.

Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung und deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbesondere in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.

Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates der Stadt Boppard.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Mainz
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/09/2021

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