Paket- und Expressdienst der Bundeswehr (PEDBw) international Referenznummer der Bekanntmachung: Q/E3FB/R1930
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Paket- und Expressdienst der Bundeswehr (PEDBw) international
Zur Versorgung der militärischen und zivilen Dienststellen der Bundeswehr sowie deren Angehörigen in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland sind welt- weit Pakete im Haus-zu-Haus-Verkehr zu befördern.
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Vertragslaufzeit 12 Monate mit der Möglichkeit, diese drei Mal um jeweils 12 Monate zu verlängern
Es können seitens des Auftraggebers maximal drei Verlängerungsoptionen gezogen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss einen Aktuellen Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug vorlegen, der nicht älter als ein Jahr ist.
Die nachstehenden Nachweise der Eignungsanforderungen I.1, I.2 und I.3 sind von jedem Bieter und jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlich-finanziellen bzw. technisch-beruflichen Leistungsfähigkeit im zugelassenen Rahmen auf Ressourcen von Unterauftragnehmern zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für die Eignungsanforderungen I.1, I.2, I.3 ebenfalls in Bezug auf die Unterauftragnehmer vorzulegen.
Wird bei einem Bieter bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft die Zuverlässigkeit hinsichtlich der persönlichen Lage nicht festgestellt, wird das Angebot des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn die Zuverlässigkeit hinsichtlich der persönlichen Lage für einen Unterauftragnehmer nicht festgestellt wird und der Nachweis seiner Ressourcen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft erforderlich wären, um die wirtschaftliche und finanziellen bzw. die technischen und beruflichen Eignungsanforderungen vollständig nachzuweisen.
I.1 Zuverlässigkeitsanforderungen
Das beigefügte Formblatt B-V34/9.2017 muss vom Bieter/allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben und dem Antrag beigefügt werden.
I.2 Bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft (BG)
Im Falle einer BG haben gemeinsame Bieter einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die BG gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt.
Eine von allen Bewerbern der BG unterschriebene formlose Vollmachterklärung für den bevollmächtigten Vertreter ist beigefügt. Ersatzweise ist eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter beigefügt. Das Formular B-V047 muss ausgefüllt und unterschrieben und dem Angebot beigefügt werden.
I.3 Bereitschaftserklärung Unterausftragnehmer (UAN)
Für den Fall, dass UAN eingesetzt werden, wird zugesichert, dass diese die Forderungen gem. Anlage Eigenerklärungen (Anlage 10) erfüllen. Die entsprechende Eigenerklärung (Anlage 10) ist beigefügt.
Die nachstehenden Nachweise der Eignungsanforderungen Ziff. II.1 und II.2 sind von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht zugelassen. Ausländischen Bietern bzw. Bietergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Ein Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen.
Wird bei einem Bieter oder einer Bietergemeinschaft die wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit nicht festgestellt, wird das Angebot der Bieter bzw. Bietergemeinschaften insgesamt von der Bewertung ausgeschlossen.
1. Eigenerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV
Hinsichtlich der nachfolgenden Erklärungen sind die Umsätze aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. aller Unternehmen zu addieren. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Eignung betreffend der gegenständlichen Anforderung nachgewiesen, wenn ein mittlerer Gesamtjahresumsatz i. H. v. mindestens 6.500.000 € vorliegt.
2. Berufshaftpflichtversicherung
Ich erkläre, dass für das Unternehmen / die Bietergemeinschaft eine branchenübliche Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3 Mio. € vorliegt.
Die Versicherungsurkunde (in amtlich beglaubigter Kopie) bzw. einer originalen, unterschriebenen Bestätigung des Versicherungsträgers über deren Bestehen ist dem Angebot beizufügen. Akzeptiert wird auch die schriftliche Zusage des Versicherungsträgers, im Falle einer Beauftragung seines Kunden (vorliegend Bieter), die Deckungssumme spätestens zum Zeitpunkt des Zuganges der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung zu erhöhen, um die geforderte Mindestdeckung sicherzustellen. Ein anschließender Nachweis ist innerhalb einer Woche im Original der vertragschließenden Stelle BAAINBw-E3.6 vorzulegen.
Der Bieter hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt sowie einen Bonitätsnachweis vorzulegen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die Nachweise für die nachfolgenden Eignungsanforderungen sind von jedem Bieter bzw. von jeder Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur Erfüllung der nachfolgenden Kriterien auf Mitarbeiterqualifikationen bzw. Referenzerfahrungen von Unterauftragnehmern verweisen will, sind die Nachweise bzw. Erklärungen auch für den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Wird bei einem Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nicht festgestellt, das Angebot des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
1. Referenzen
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat gemäß der beigefügten Referenzliste mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte, die störungsfrei durchgehalten wurden, nachzuweisen. Die entsprechenden Verträge dürfen nicht vor 2017 beendet gewesen sein.
2. Nachweis Zertifizierung DIN ISO 9001 oder eines vergleichbaren europäischen
Güteprüfsystems
Ich erkläre, dass eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder eines vergleichbaren europäischen Güteprüfsystems vorliegt bzw. dass das Zertifikat innerhalb einer Woche nach Zugang des Schreibens über die beabsichtigte Zuschlagserteilung der vertragschließenden Stelle BAAINBW-E3.6 vorliegen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit