Herstellung, Lieferung und schiffbauliche Integration von voraussichtlich insgesamt vier Sensoresystemen (Weitbereichsradar + IFF System) für das Waffensystem F124 (3x) und eine Landanlage
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.baainbw.de
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Herstellung, Lieferung und schiffbauliche Integration von voraussichtlich insgesamt vier Sensoresystemen (Weitbereichsradar + IFF System) für das Waffensystem F124 (3x) und eine Landanlage
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Lieferauftrag
NUTS-Code
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Herstellung, Lieferung und schiffbauliche Integration von voraussichtlich insgesamt vier Sensoresystemen (Weitbereichsradar + IFF System) für das Waffensystem F124 (3x) und eine Landanlage
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
35722000 Radar
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Auftragsbekanntmachung
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind. Gewichtung 100
1. die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind. Gewichtung 100
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
Q/S2AC/IA189/HA736
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
V.2)Angaben zu den Angeboten
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
Postleitzahl: 89077
Land: Deutschland
V.4)Angaben zum Auftragswert
V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß §135 Gesetz gegen Wettberwerbsbeschränkungen (GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrags in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen NAchprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s. VI.3.1 dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentklichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Ess ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vegrabeverstoß beim Auftraggeber zu rügen.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16.9.2021