Lieferung elektrischer Energie für das Landeskrankenhaus AÖR Andernach in 2022-2023. Referenznummer der Bekanntmachung: VEA-2021-0019
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Andernach
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landeskrankenhaus.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vea-ausschreibungen.de
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 677 610
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vea.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vea-ausschreibungen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung elektrischer Energie für das Landeskrankenhaus AÖR Andernach in 2022-2023.
Lieferung von rd. 11.100 MWh/a elektrische Energie inkl. Durchführung der Netznutzung.
Landeskrankenhaus (AöR)
Wirtschaftsdienste
Vulkanstr. 58
56626 Andernach
Lieferung von rd. 22.200 MWh elektrische Energie inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften des Landeskrankenhauses AÖR im Zeitraum 2022-2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen: Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2020).
Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre bezogen auf Stromlieferungen in Höhe von jeweils mind. 5.500.000,00 €/a.
Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters Anlage A3
Erklärung Mindestlohn (MiLoG) Anlage A5
Eigenerklärung nach § 19 MiLoG Anlage A6
Nachunternehmerverzeichnis Anlage A7
Muster-Stromliefervertrag
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
Kontaktdatenblatt gemäß §19 (b) Muster Netznutzungsvertrag der Bundesnetzagentur (Aktenzeichen Az. BK6-17-168 mit Beschluss vom 20.12.2017)
Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2020).
Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre bezogen auf Stromlieferungen in Höhe von mind. 5.500.000,00 €/a.
Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters Anlage A2
Erklärung Mindestlohn (MiLoG) Anlage A5
Eigenerklärung nach § 19 MiLoG Anlage A6
Nachunternehmerverzeichnis Anlage A7
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig)
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
Kontaktdatenblatt gemäß §19 (b) Muster Netznutzungsvertrag der Bundesnetzagentur (Aktenzeichen Az. BK6-17-168 mit Beschluss vom 20.12.2017) (für Strom)
Anforderungen an die Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend, ein bevollmächtigter Vertreter.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Anlage A3 - Anlage vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre.
Anlage C - Entwurf Stromlieferungsvertrag
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).