Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien, sog. Laientests) für Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: Z.21-0144

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lbm.rlp.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YYL3/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YYL3
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien, sog. Laientests) für Schulen

Referenznummer der Bekanntmachung: Z.21-0144
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38911000 Manuelle Tupfer-Test-Kits
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung des Landes Rhein-land-Pfalz, vertreten durch die Ministerin, plant mit diesem Vergabeverfahren die Beschaffung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung) für Schulen, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB durchzuführen. Aufgrund der pandemischen Lageentwicklung und der Selbsttestpflicht für Schüler/innen, Lehrer/innen sowie weiteres Schulpersonal besteht ein dringender Bedarf an Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien. Aus diesem Grund erfolgt eine Fristverkürzung auf 15 Tage zur Abgabe von Angeboten gemäß § 15 Absatz 3 VgV. Die Fristverkürzung dient der Umsetzung des Rechts von Schüler/innen auf schulische Bildung unter Wahrung des Gesundheitsschutzes.

Ziel ist der Abschluss von einer Rahmenvereinbarung zwischen dem wirtschaftlichsten Unternehmen (dem späteren Auftragnehmer) und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Ministerin.

Die zu schließende Rahmenvereinbarung kommt zwischen dem erfolgreichen Bieter und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Ministerin zustande.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
33140000 Medizinische Verbrauchsartikel
33141625 Diagnoseausrüstung
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
38900000 Bewertungs- und Testinstrumente
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Hauptort der Ausführung:

Binger Straße 20 55450 Langenlonsheim Abweichende Anlieferstellen werden dem Auftragnehmer rechtzeitig bekanntgegeben.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Diese Rahmenvereinbarung legt die Verfahrensweise zum Abruf von Lieferungen und Leistungen aus der Rahmenvereinbarung sowie die allgemeinen Bedingungen fest, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung durchgeführt werden. Sie stellt die verbindliche Grundlage für daraus resultierende Abrufe zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber dar.

Mit Zuschlag wird zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Ministerin und dem erfolgreichen Bieter eine Rahmenvereinbarung geschlossen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 6
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Mindestlaufzeit beträgt sechs (6) Monaten. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch, maximal zweimalig jeweils um ein halbes (0,5) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt einen (1) Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. (vgl. Teil R - Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 2.2)

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Unverbindliche, maximale Abnahmemenge über die Dauer der Rahmenvereinbarung:

Über die in den Ausschreibungsunterlagen zugesicherte Mindestabnahmemenge hinaus, ist der Auftraggeber befugt über die Dauer der abzuschließenden Rahmenvereinbarung maximal 16 Mio. Tests abzurufen. (vgl. Teil R - Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 2.5.1)

Aufnahme weiterer Produkte:

Der Auftraggeber hat vor Durchführung des Vergabeverfahrens die benötigten Produkte und Bedarfe so präzise wie möglich bestimmt. Während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung können jedoch weitere Bedarfe an Produkten entstehen, die zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens nicht bekannt waren, jedoch in einem engen sachlichen Zusammenhang zu den vertragsgegenständlichen Artikeln stehen und zum Warenportfolio des Auftragnehmers gehören.

Der Auftraggeber ist berechtigt im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer den Auftrag nach Maßgabe der § 132 GWB zu ändern und weitere Produkte aus dessen Warenportfolio in den Vertrag aufzunehmen. (vgl. Teil R - Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 2.8.1)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:

a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist

b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.

c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.

d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie die Anlage "Teil A - Verfügbarkeitserklärung" (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage "Teil A - Unterauftragnehmer" anzuführen.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:

a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.

b) Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung): Es sind zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen. Der Jahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss jeweils mindestens 5 Mio. Euro betragen.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden: Mindestens jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:

a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben.

b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen:

- zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und - falls zutreffend - den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,

- zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.

c) Bieter, Bewerber, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot zudem folgende Unterlagen vorzulegen:

- Gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems (Dritterklärung, Bescheinigung) / Soweit eine Zertifizierung durch den Bieter nicht nachgewiesen werden kann, ist mit Zuschlagserteilung eine Beauftragung zur Zertifizierung nachzuweisen.

- Gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 13485 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines Qualitätsmanagementsystem für das Design und die Herstellung von Medizinprodukten (Dritterklärung, Bescheinigung) / Soweit eine Zertifizierung durch den Bieter nicht nachgewiesen werden kann, ist mit Zuschlagserteilung eine Beauftragung zur Zertifizierung nachzuweisen.

Der Nachweis ist gem. § 49 VgV jeweils durch Vorlage einer Bescheinigung einer unabhängigen, nach europäischen Zertifizierungsnormen akkreditierten Stelle zu führen.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Vertrieb / Handel mit Medizin-/Pharmaprodukte: : Der Bieter muss seit mind. Januar 2018 überwiegend (mehr als 50%) Medizin-/Pharmaprodukte vertreiben. Hinweis: Bei diesen ergänzenden Mindestanforderungen handelt es sich nicht um ein Eignungskriterium gemäß § 46 VgV.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.

Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).

Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Aufgrund der pandemischen Lageentwicklung und der Selbsttestpflicht für Schüler/innen, Lehrer/innen sowie weiteres Schulpersonal besteht ein dringender Bedarf an Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien. Aus diesem Grund erfolgt eine Fristverkürzung auf 15 Tage zur Abgabe von Angeboten gemäß § 15 Absatz 3 VgV. Die Fristverkürzung dient der Umsetzung des Rechts von Schüler/innen auf schulische Bildung unter Wahrung des Gesundheitsschutzes.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/10/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/10/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/10/2021
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.

Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).

Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.

Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).

Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:

- Textform ("einfache" elektronische Signatur)

- Fortgeschrittene elektronische Signatur

- Qualifizierte elektronische Signatur

Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!

Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.

Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYL3

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://bm.rlp.de/de/startseite/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2021

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