Neubau 2. Anbindungsbrücke ins Industriegebiet am Rhein in Budenheim
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Budenheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55257
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.budenheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 2. Anbindungsbrücke ins Industriegebiet am Rhein in Budenheim
Im Projekt 2. Anbindungsbrücke ins Industriegebiet am Rhein der Gemeinde Budenheim wird eine neue Anbindung von der Mainzer Landstraße (L423), Budenheim am Rhein ins Industriegebiet Budenheim mit einer Länge von ca. 770 m hergestellt. Im Rahmen der Herstellung ist neben dem Bau der erforderlichen Verkehrsflächen die Querung der Bahnlinie Koblenz – Mainz in Form eines Brückenbauwerks zu realisieren. Für den außer Orts befindlichen, dreiarmigen Knotenpunkt an der Mainzer Landstraße, an den der Anschluss der neuen Anbindung erfolgt, sind die bestehende Straßenbeleuchtung und die Lichtsignalanlage anzupassen und zu ergänzen. Im Industriegebiet entsteht ein neuer, dreiarmiger Knotenpunkt "Mainzerstraße / Steinweg", welcher komplett neu auszuleuchten ist. Darüber hinaus wird im Zuge der Baumaßnahme auf einem Teilstück unterhalb des Steinwegs ein Regenwasserkanal neu hergestellt, um Wasser aus einem später zu realisierenden Baugebiet abzuleiten. Zudem erfolgen Saatarbeiten mit Regiosaatgut als Trocken- und Nassansaaten auf 55.000 m², flächige Gehölzpflanzungen aus Sträuchern und Heistern auf 7.300 m² und 114 Stk. Einzelbaumpflanzungen. Zu den Arbeiten der Freianlagen gehören zusätzlich die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege (2 Jahre) sowie Rodungsarbeiten (Spalierobst+Einzelbäume).
Los 1 und 2
Verkehrsanlage, Ingenieurbauwerk, Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlage
55257 Budenheim
Das Bearbeitungsgebiet wird durch die Bahnlinie Mainz-Bingen in zwei separate Teilflächen unterteilt. Es befindet sich im Überschwemmungsgebiet des Rheins (HQ 200). Flächen für die Baustelleneinrichtung sind vor Ort vorhanden. Die Zufahrt zur Baustelle ist über öffentliche Verkehrsflächen gewährleistet.
Angrenzende Grundstücke/ Biotopflächen dürfen nicht befahren oder beeinträchtigt werden.
Das nördliche Baufeld wird von einem mobilen Reptilienschutzzaun aus Kunststoff mit Metallhalterungen begrenzt (Höhe ca. 40 cm). Dieser ist zu erhalten und vor Beschädigung zu schützen.
Teile der Bearbeitungsflächen grenzen an DB-Gleisanlagen der Bahnlinie Mainz-Bingen (liegen jedoch nicht auf der DB-Parzelle). Der Zugverkehr darf durch Baumaßnahmen nicht gefährdet werden. Gegebenenfalls erforderliche Sicherungsleistungen erfolgen durch ein vom AG beauftragtes Ingenieurbüro.
Freianlagen (Landschaftsbauarbeiten)
55257 Budenheim
Das Bearbeitungsgebiet wird durch die Bahnlinie Mainz-Bingen in zwei separate Teilflächen unterteilt. Es befindet sich im Überschwemmungsgebiet des Rheins (HQ 200). Flächen für die Baustelleneinrichtung sind vor Ort vorhanden. Die Zufahrt zur Baustelle ist über öffentliche Verkehrsflächen gewährleistet.
Angrenzende Grundstücke/ Biotopflächen dürfen nicht befahren oder beeinträchtigt werden.
Das nördliche Baufeld wird von einem mobilen Reptilienschutzzaun aus Kunststoff mit Metallhalterungen begrenzt (Höhe ca. 40 cm). Dieser ist zu erhalten und vor Beschädigung zu schützen.
Teile der Bearbeitungsflächen grenzen an DB-Gleisanlagen der Bahnlinie Mainz-Bingen (liegen jedoch nicht auf der DB-Parzelle). Der Zugverkehr darf durch Baumaßnahmen nicht gefährdet werden. Gegebenenfalls erforderliche Sicherungsleistungen erfolgen durch ein vom AG beauftragtes Ingenieurbüro.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Schriftliche Erklärung des Bieters, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters oder dem Bieter zuzurechnender Personen keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (z.B. keine Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A).
2) Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
3) Schriftliche Erklärung des Bieters, dass kein Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet wurde und er sich nicht in Liquidation befindet oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
4) Ist der Bieter eine juristische Person, hat er mit seinem Angebot eine Gewerbeanmeldung, ein Berufs-/ Handelsregisterauszug, eine Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
5) Schriftliche Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
6) Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot schriftlich zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 5 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
1) Los 1: Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen).
1) Los 2: Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
3) Angaben des Teils des Auftrages, den der Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will.
4) Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot schriftlich zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
1) Los 1: jeweils jährlich mind. 6.000.000,00 € brutto 1) Los 2: jährlich mind. 700.000,00 € brutto
1) Los 1 und 2: Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von (Bau-)Leistungen in den letzten 10 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Referenzen, die in Art, Komplexität und Umfang der zu vergebenden Leistung entsprechen.
2) Los 1 und 2: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem (technischen) Leitungspersonal.
3) nur Los 1: Erklärung, aus der hervor geht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
4) Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot schriftlich zu erklären.
5) Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die vorgenannten Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben. Die geforderten Auskünfte sind schriftlich einzureichen.
1) Los 1: mind. eine vergleichbare Referenz 1) Los 2: mind. drei vergleichbare Referenzen
Los 1 und 2: Mindestens ein Mitarbeiter (Polier, Meister, Vorarbeiter) muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Los 2: Rodungsarbeiten sind nur in der Zeit vom 30.09. bis 01.03. eines jeden Jahres zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]