Neue Kopierer Stadt Ingelheim, Output- und Printmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 26/2021 VgV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingelheim am Rhein
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ingelheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neue Kopierer Stadt Ingelheim, Output- und Printmanagement
Die Stadt Ingelheim schreibt einen neuen Miet- und Servicevertrag für Kopierer aus.
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein Fridtjof-Nansen-Platz 1 55218 Ingelheim am Rhein siehe Anlage 1 Gebäudeliste, Verteilung auf diverse Liegenschaften im Stadtgebiet von Ingelheim
Die Stadt Ingelheim schreibt einen neuen Miet- und Servicevertrag für Kopierer aus:
1. Miet- und Servicevertrag 60 Monate für Kopierer mit monatlicher Abrechnung des tatsächlichen Verbrauches
2. 1 Stück Hochleistungsproduktionskopierer > 80 Seiten/Minute
3. 26 Stück Stockwerkskopierer mind. 30 Seiten/Minute A4/A3
4. 58 Stück Kopierer 30 Seiten/Minute A4
5. Schulungen
6. Administrative Software
Vertragsbeginn: 01.02.2022
Installationsbeginn: 10.01.2022
Installationsende: 31.01.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Wilhelm Leuschner Straße 61
55218 Ingelheim am Rhein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6AREFX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.