Rahmenvereinbarung für Baumkontrollen/Regelkontrollen 2022 im Stadtgebiet von Ludwigshafen, Baumkontrollarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021 / 281
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Baumkontrollen/Regelkontrollen 2022 im Stadtgebiet von Ludwigshafen, Baumkontrollarbeiten
Rahmenvereinbarung für Baumkontrollen/Regelkontrollen 2022 im Stadtgebiet von Ludwigshafen, mit Option auf jährliche Verlängerung bis 2024; hier: Baumkontrollarbeiten
Los 1 und 3 oder Los 2 und 3
Baumkontrolle-Regelkontrolle in den nördlichen Stadtteilen
In den nördlichen Stadtteilen:
Edigheim
Friesenheim
Mitte
Nord
Oggersheim
Oppau
Pfingstweide
West
Baumkontrolle-Regelkontrolle von städtischen Bäumen
im nördlichen Stadtgebiet von Ludwigshafen am Rhein gemäß den genannten Bedingungen:
Die Baumkontrollen sind nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik durchzuführen. Einschlägige Richtlinien und Empfehlungen sind bei der Ausführung zu beachten, insbesondere die FLL-Baumkontrollrichtlinie (2020) und die neue FLL-ZTV-Baumpflege (2017).
Die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrs-sicherheit sind entsprechend dem Maßnahmenkatalog in den Vorbemerkungen festzulegen. Bäume, an denen eine Baumpflegemaßnahme festgelegt wird, müssen mit Farbmarkierungsspray am Stamm kenntlich gemacht werden.
Durchführung einer Baumkontrolle nach FLL-Baumkontrollrichtlinie (2020) mit Dokumentation der vorhandenen Schadmerkmale und der ggf. notwendigen baumpflegerischen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit
nach Vorgaben der Fachschale (siehe Maßnahmenkatalog in den Vorbemerkungen).
In der Zeit von Januar bis Dezember (12 Monate) müssen pro Monat durchschnittlich rd. 2.000 Bäume in verschiedenen Objekten im nördlichen Stadtgebiet kontrolliert werden.
Die zu kontrollierenden Bäume stehen im gesamten nördlichen Stadtgebiet in Grünflächen, an Verkehrswegen sowie in sonstigen Objekten und Einrichtungen.
Mit Option auf Verlängerung mit beidseitigem Einverständnis bis 31.12 2023 siehe EVB
Mit Option auf Verlängerung mit beidseitigem Einverständnis bis 31.12 2024 siehe EVB
Baumkontrolle-Regelkontrolle in den südlichen Stadtteilen
In den südlichen Stadtteilen:
Gartenstadt
Maudach
Mundenheim
Rheingönheim
Ruchheim
Süd
Baumkontrolle-Regelkontrolle von städtischen Bäumen
Im südlichen Stadtgebiet von Ludwigshafen am Rhein gemäß den genannten Bedingungen:
Die Baumkontrollen sind nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik durchzuführen. Einschlägige Richtlinien und Empfehlungen sind bei der Ausführung zu beachten, insbesondere die FLL-Baumkontrollrichtlinie
(2020) und die neue FLL-ZTV-Baumpflege (2017).
Die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrs-sicherheit sind entsprechend dem Maßnahmenkatalog in den Vorbemerkungen festzulegen. Bäume, an denen eine Baumpflegemaßnahme festgelegt wird, müssen mit Farbmarkierungsspray am Stamm kenntlich gemacht werden.
Durchführung einer Baumkontrolle nach FLL-Baumkontrollrichtlinie (2020) mit Dokumentation der vorhandenen Schadmerkmale und der ggf. notwendigen baumpflegerischen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit
nach Vorgaben der Fachschale (siehe Maßnahmenkatalog in den Vorbemerkungen).
In der Zeit von Januar bis Dezember (12 Monate) müssen pro Monat durchschnittlich rd. 2.000 Bäume in verschiedenen Objekten im südlichen Stadtgebiet kontrolliert werden.
Die zu kontrollierenden Bäume stehen im gesamten südlichen Stadtgebiet in Grünflächen, an Verkehrswegen sowie in sonstigen Objekten und Einrichtungen.
Mit Option auf Verlängerung mit beidseitigem Einverständnis bis 31.12 2023 siehe EVB
Mit Option auf Verlängerung mit beidseitigem Einverständnis bis 31.12 2024 siehe EVB
Baumkontrolle-Regelkontrolle an Platanen im gesamten Stadtgebiet
Im gesamten Stadtgebiet von Ludwigshafen am Rhein
Baumkontrolle-Regelkontrolle von städtischen Platanen-Bäumen
im gesamten Stadtgebiet von Ludwigshafen am Rhein gemäß
den genannten Bedingungen:
Die Baumkontrollen an Platanen, insbesondere auch auf Massaria, sind nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik durchzuführen. Einschlägige Richtlinien und Empfehlungen sind bei der Ausführung zu beachten,
insbesondere die FLL-Baumkontrollrichtlinie (2020) und die neue FLL-ZTV-Baumpflege (2017).
Die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrs-sicherheit sind entsprechend dem Maßnahmenkatalog in den Vorbemerkungen festzulegen. Bäume, an denen eine Baumpflegemaßnahme festgelegt wird, müssen mit Farbmarkierungsspray am Stamm kenntlich gemacht werden.
Durchführung einer Baumkontrolle nach FLL-Baumkontrollrichtlinie (2020) mit Dokumentation der vorhandenen Schadmerkmale und der ggf. notwendigen baumpflegerischen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit
nach Vorgaben der Fachschale (siehe Maßnahmenkatalog in den Vorbemerkungen).
In der Zeit von Januar bis Dezember (12 Monate) müssen pro Monat durchschnittlich rd. 650 Platanen in verschiedenen Objekten kontrolliert werden.
Voraussichtliche Mengenverteilung der Platanen nach Kontrollintervall:
jährliche Kontrolle: 18 Platanen
halbjährliche Kontrolle: 3.216 Platanen = 6.432
vierteljährliche Kontrolle: 522 Platanen = 2.088
Die zu kontrollierenden Bäume stehen im gesamten Stadtgebiet in Grünflächen, an Verkehrswegen sowie in sonstigen Objekten und Einrichtungen.
Mit Option auf Verlängerung mit beidseitigem Einverständnis bis 31.12 2023 siehe EVB
Mit Option auf Verlängerung mit beidseitigem Einverständnis bis 31.12 2024 siehe EVB
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß § 48 Abs. 4, 5, 6 VgV. (Eintragung in das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen).
• Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gemäß § 44 Abs. 1 VgV. (Eintragung in das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen).
• Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (mittels Eigenerklärung vorzulegen):(Eintragung in das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen).
Referenzliste über:
mindestens drei vergleichbar erbrachte Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre inkl. Ansprechpartner, ist dem Angebot zwingend beizufügen.
Versicherungsnachweis über:
Personenschäden: Mindestdeckungssumme [Betrag gelöscht] Euro
Sach- und Vermögensschäden: Mindestdeckungssumme [Betrag gelöscht] Euro
ist dem Angebot zwingend beizufügen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dem Angebot zwingend beizufügen
Eigenerklärung über die personelle Fachkunde und Leistungsfähigkeit:
Verbindliche Nachweise der fachlichen Qualifikation von Mitarbeitern (hier
Baumkontrolleure) durch Schulungsnachweise und regelmäßiger
Fortbildungsmaßnahmen. Die Regel-Baumkontrolle, auch auf Massaria
(Los 3) beinhaltet eine umfassende Sichtkontrolle durch eine fachlich
qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus. Dies erfordert eine
Ausbildung, die über den Abschluss eines "grünen Ausbildungsberufes"
hinausgeht.
Für die ausgeschriebene Stückzahl von 25.000 Baumkontrollen je Los
(1 und 2) und 8.500 Baumkontrollen an Platanen im Los 3 im Zeitraum
von Januar bis Ende Dezember 2022 wird pro Los mindestens 1
zertifizierter Baumkontrolleur gefordert. Die Anzahl der
Baumkontrolleure muss bei Bedarf entsprechend erhöht werden.
Die Nachweise über die entsprechende Qualifikation jedes eingesetzten
Mitarbeiters/-in sowie vorhandener langjähriger Berufserfahrung als
Baumkontrolleur (mindestens 3 Jahre) ist durch den Auftragnehmer
zu erbringen und dem Auftraggeber in geeigneter Form nachzuweisen
(z.B. Gesellenbrief, FLL-Zertifizierung). Die geforderte Leistungsfähigkeit
ist durch entsprechende Referenzen vergleichbarer Projekte mit Abgabe
des Angebots nachzuweisen (siehe Formblatt 4 124_Eigenerklärung).
Verbindliche Nachweise der fachlichen Qualifikation von Mitarbeitern
durch Schulungsnachweise und Fortbildungsmaßnahmen. Diese
Mindestqualifikation müssen mit der Angebotsabgabe des Bieters
eingereicht werden! Es werden nur Angebote gewertet, die alle
geforderten Nachweise zur personellen Fachkunde und
Leistungsfähigkeit beinhalten!
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]