Beschaffung einer Softwarelösung
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirmasens
NUTS-Code: DEB37 Pirmasens, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 66955
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kh-pirmasens.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Softwarelösung
Das Städtische Krankenhaus Pirmasens beabsichtigt die Beschaffung (Kauf, Implementierung und Service) einer Softwarelösung zur Dokumentation als Teil des bestehenden KIS im Bereich Kardiologie (Herzkatheter-Arbeitsplatz/Labor, Echokardiographie und Herzschrittmacher).
Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH, Pettenkoferstraße 22, 66955 Pirmasens
Das Städtische Krankenhaus Pirmasens beabsichtigt die Beschaffung (Kauf, Implementierung und Service) einer Softwarelösung zur Dokumentation als Teil des bestehenden KIS im Bereich Kardiologie (Herzkatheter-Arbeitsplatz/Labor, Echokardiographie und Herzschrittmacher).
Die Gewichtung der Zuschlagskriterien, der Gesamtwert der Beschaffung sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4).
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Die anzuschaffende Softwarelösung zur Dokumentation als Teil des bestehenden KIS im Bereich Kardiologie (Herzkatheter-Arbeitsplatz/Labor, Echokardiographie und Herzschrittmacher)muss sich modulübergreifend in die bestehenden Systeme integrieren. Hierbei müssen Medienbrüche und transferierende Schnittstellen zwischen Systemen aus Gründen der Systemsicherheit und Systemperformanz vermieden werden. Benutzeroberflächen müssen systemübergreifend ein einheitliches „Look and Feel“ haben und dieses auch bei Updates einzelner Module behalten. Die Datenhaltung und die Archivierung muss sich in die bestehenden System (Deep Unity PACS) integrieren werden und dürfen nicht davon separiert erfolgen. Ein Viewer muss für alle Module nutzbar
sein.
Das krankhausweit auf Basis der bestehenden Systeme implementierte Berechtigungskonzept muss ohne weitere Anpassungen auch für das neue System gelten. Ein separates Berechtigungsmanagement und auch eine separate Administration verschiedener Systeme darf nicht erfolgen. Es ist ein Single Sign On auf Basis der in den bestehenden System implementierten Lösung zu gewährleisten. Unterschiedliche Passwörter je Login bzw.
unterschiedliche Logins je System dürfen nicht möglich sein.
Das neue System muss im krankenhausweit genutzten Qualitätssicherungsmodul Orbis QSOM abgebildet werden.
Leistungsanforderungen müssen übergreifend in allen Modulen des KIS möglich sein. Materialerfassungen müssen durch bereits implementierte GRID Modul erfolgen.
Alle Kataloge (ICD,OPS) müssen zentral für alle System im Haus anpassbar bzw. aktualisierbar sein.
Die o.g. Anforderungen sind durch ein Drittsystem nicht zu realisieren. Es wären zahlreiche Schnittstellen notwendig, welche – wenn diese überhaupt vorhanden wären - zu Lasten der Systemperformanz, der Systemsicherheit, der Bediener- und Administrationsfreundlichkeit und der Kosten gehen würden. Der interne Aufwand für den Betrieb und die Pflege dieser Schnittstellen sowie für den Betrieb und die Pflege des Drittsystems selbst, machen eine solche Lösung unwirtschaftlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.dedalusgroup.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de