Rahmenvereinbarung zur Bestimmung von organischen Spurenstoffen in Fließgewässern und Schwebstoffen im Zeitraum 2022 bis 2026 Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_22/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Bestimmung von organischen Spurenstoffen in Fließgewässern und Schwebstoffen im Zeitraum 2022 bis 2026
Das Landesamt für Umwelt des Landes Rheinland-Pfalz (LfU), welches hier als Auftraggeber (AG) auftritt, untersucht auf Basis der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2013/39/EU des europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG) und der Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern vom 20. Juni 2016 (OGewV) Fließgewässer u.a. auf organische Spurenstoffe.
Die Messverpflichtungen basieren auf dem Rheinmessprogramm Chemie 2021 - 2026, der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins (IKSR), der Internationalen Kommission zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS), der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) sowie weiterer Messprogramme im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz.
Im Rahmen dieser Messprogramme sollen Oberflächengewässer und Schwebstoffe auf ausgewählte organische Spurenstoffe analysiert werden.
Das LfU nimmt zusammen mit den Regionalstellen der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Süd und Nord von Rheinland-Pfalz (SGDen) zu diesen Zwecken regelmäßig Wasser- und Schwebstoffproben. Das LfU übernimmt hierbei die Koordinierung der Probenahmen und lagert diese bis zur Analytik in seinen Laboren in Mainz (55116) und Worms (67547). Da die Labore des LfU nicht auf die Durchführung der gesamten Analytik eingerichtet ist, muss ein Teil an externe Dritte beauftragt werden.
Ziel ist es, für jedes Los eine Rahmenvereinbarung mit einem externen Dritten (AN) ab-zuschließen, damit der AG im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Leistungen repräsentative Analysenergebnisse der zu unter-suchenden Schadstoffe in der Wasserphase und am Schwebstoff erhält.
Lose 1-9; vgl. auch Kapitel 3.6 der Anlage 1 der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Wasser Watchlist Ref.53
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsorte:
- Sitz des Auftragnehmers (AN)
- Laborstandorte des Auftraggebers (AG) in Mainz und Worms
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Rahmenvereinbarung zur Analytik von Wasserproben
Maximale Anzahl der jährlichen Proben (Obergrenze): 52 Proben
Maximal Anzahl an Substanzen: 10
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann der Anlage 2 und 3a der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Anzahl der Proben und die zu bestimmenden Substanzen können der Anlage 4a der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der AG behält sich einseitige einjährige Verlängerungsoptionen für die Jahre 2024, 2025 und 2026 zu gleichbleibenden Konditionen vor. Die Verlängerungsoptionen müssen vom AG bis spätestens 30.09. des auf das Verlängerungsjahr vorhergehende Kalenderjahr gezogen werden.
Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang jedes Loses um zusätzliche zu untersuchende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einvernehmen hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in Anlagen 4a der Vergabeunterlagen (Preisblätter/Substanzübersichten) festgelegten Substanzen aufweisen müssen und die die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Abschluss der Rahmenvereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Ergänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen max. 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auftragswert beträgt.
Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit erhöht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Ver-trages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 50 Prozent, bezogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl je Los, ohne Durchführung eines neuen wettbewerblichen Vergabeverfahrens möglich.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht
Wasser IKSR Ref.53
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsorte:
- Sitz des Auftragnehmers (AN)
- Laborstandorte des Auftraggebers (AG) in Mainz und Worms
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Rahmenvereinbarung zur Analytik von Wasserproben
Maximale Anzahl der jährlichen Proben (Obergrenze): 208 Proben
Maximal Anzahl an Substanzen: 76
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann der Anlage 2 und 3a der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Anzahl der Proben und die zu bestimmenden Substanzen können der Anlage 4b der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang jedes Loses um zusätzliche zu untersuchende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einvernehmen hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in Anlagen 4b der Vergabeunterlagen (Preisblätter/Substanzübersichten) festgelegten Substanzen aufweisen müssen und die die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Abschluss der Rahmenvereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Ergänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen max. 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auftragswert beträgt.
Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit erhöht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Ver-trages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 50 Prozent, bezogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl je Los, ohne Durchführung eines neuen wettbewerblichen Vergabeverfahrens möglich.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht
Wasser Dioxine Ref.53 / RGS
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsorte:
- Sitz des Auftragnehmers (AN)
- Laborstandorte des Auftraggebers (AG) in Mainz und Worms
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Rahmenvereinbarung zur Analytik von Wasserproben
Maximale Anzahl der jährlichen Proben (Obergrenze): 91 Proben
Maximal Anzahl an Substanzen: 28
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann der Anlage 2 und 3a der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Anzahl der Proben und die zu bestimmenden Substanzen können der Anlage 4c der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang jedes Loses um zusätzliche zu untersuchende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einvernehmen hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in Anlagen 4c der Vergabeunterlagen (Preisblätter/Substanzübersichten) festgelegten Substanzen aufweisen müssen und die die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Abschluss der Rahmenvereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Ergänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen max. 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auftragswert beträgt.
Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit erhöht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Ver-trages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 50 Prozent, bezogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl je Los, ohne Durchführung eines neuen wettbewerblichen Vergabeverfahrens möglich.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht
Wasser OGewV Ref.53
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsorte:
- Sitz des Auftragnehmers (AN)
- Laborstandorte des Auftraggebers (AG) in Mainz und Worms
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Rahmenvereinbarung zur Analytik von Wasserproben
Maximale Anzahl der jährlichen Proben (Obergrenze): 208 Proben
Maximal Anzahl an Substanzen: 29
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann der Anlage 2 und 3a der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Anzahl der Proben und die zu bestimmenden Substanzen können der Anlage 4d der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang jedes Loses um zusätzliche zu untersuchende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einvernehmen hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in Anlagen 4d der Vergabeunterlagen (Preisblätter/Substanzübersichten) festgelegten Substanzen aufweisen müssen und die die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Abschluss der Rahmenvereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Ergänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen max. 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auftragswert beträgt.
Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit erhöht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Ver-trages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 50 Prozent, bezogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl je Los, ohne Durchführung eines neuen wettbewerblichen Vergabeverfahrens möglich.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht
Wasser IKSR RGS
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsorte:
- Sitz des Auftragnehmers (AN)
- Laborstandorte des Auftraggebers (AG) in Mainz und Worms
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Rahmenvereinbarung zur Analytik von Wasserproben
Maximale Anzahl der jährlichen Proben (Obergrenze): 39 Proben
Maximal Anzahl an Substanzen: 162
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann der Anlage 2 und 3a der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Anzahl der Proben und die zu bestimmenden Substanzen können der Anlage 4e der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang jedes Loses um zusätzliche zu untersuchende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einvernehmen hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in Anlagen 4e der Vergabeunterlagen (Preisblätter/Substanzübersichten) festgelegten Substanzen aufweisen müssen und die die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Abschluss der Rahmenvereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Ergänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen max. 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auftragswert beträgt.
Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit erhöht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Ver-trages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 50 Prozent, bezogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl je Los, ohne Durchführung eines neuen wettbewerblichen Vergabeverfahrens möglich.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht
Schwebstoffe Dioxine
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsorte:
- Sitz des Auftragnehmers (AN)
- Laborstandorte des Auftraggebers (AG) in Mainz und Worms
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Rahmenvereinbarung zur Analytik von Schwebstoffproben
Maximale Anzahl der jährlichen Proben (Obergrenze): 78 Proben
Maximal Anzahl an Substanzen: 28
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann der Anlage 2 und 3a der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Anzahl der Proben und die zu bestimmenden Substanzen können der Anlage 4f der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang jedes Loses um zusätzliche zu untersuchende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einvernehmen hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in Anlagen 4f der Vergabeunterlagen (Preisblätter/Substanzübersichten) festgelegten Substanzen aufweisen müssen und die die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Abschluss der Rahmenvereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Ergänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen max. 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auftragswert beträgt.
Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit erhöht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Ver-trages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 50 Prozent, bezogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl je Los, ohne Durchführung eines neuen wettbewerblichen Vergabeverfahrens möglich.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht
Schwebstoffe IKSR
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsorte:
- Sitz des Auftragnehmers (AN)
- Laborstandorte des Auftraggebers (AG) in Mainz und Worms
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Rahmenvereinbarung zur Analytik von Schwebstoffproben
Maximale Anzahl der jährlichen Proben (Obergrenze): 78 Proben
Maximal Anzahl an Substanzen: 18
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann der Anlage 2 und 3a der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Anzahl der Proben und die zu bestimmenden Substanzen können der Anlage 4g der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang jedes Loses um zusätzliche zu untersuchende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einvernehmen hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in Anlagen 4g der Vergabeunterlagen (Preisblätter/Substanzübersichten) festgelegten Substanzen aufweisen müssen und die die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Abschluss der Rahmenvereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Ergänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen max. 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auftragswert beträgt.
Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit erhöht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Ver-trages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 50 Prozent, bezogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl je Los, ohne Durchführung eines neuen wettbewerblichen Vergabeverfahrens möglich.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht
Schwebstoffe OGewV
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsorte:
- Sitz des Auftragnehmers (AN)
- Laborstandorte des Auftraggebers (AG) in Mainz und Worms
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Rahmenvereinbarung zur Analytik von Schwebstoffproben
Maximale Anzahl der jährlichen Proben (Obergrenze): 78 Proben
Maximal Anzahl an Substanzen: 12
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann der Anlage 2 und 3a der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Anzahl der Proben und die zu bestimmenden Substanzen können der Anlage 4h der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang jedes Loses um zusätzliche zu untersuchende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einvernehmen hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in Anlagen 4h der Vergabeunterlagen (Preisblätter/Substanzübersichten) festgelegten Substanzen aufweisen müssen und die die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Abschluss der Rahmenvereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Ergänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen max. 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auftragswert beträgt.
Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit erhöht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Ver-trages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 50 Prozent, bezogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl je Los, ohne Durchführung eines neuen wettbewerblichen Vergabeverfahrens möglich.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht
Schwebstoffe Watchlist
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsorte:
- Sitz des Auftragnehmers (AN)
- Laborstandorte des Auftraggebers (AG) in Mainz und Worms
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Rahmenvereinbarung zur Analytik von Schwebstoffproben
Maximale Anzahl der jährlichen Proben (Obergrenze): 26 Proben
Maximal Anzahl an Substanzen: 5
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann der Anlage 2 und 3a der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Anzahl der Proben und die zu bestimmenden Substanzen können der Anlage 4i der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang jedes Loses um zusätzliche zu untersuchende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einvernehmen hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in Anlagen 4i der Vergabeunterlagen (Preisblätter/Substanzübersichten) festgelegten Substanzen aufweisen müssen und die die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Abschluss der Rahmenvereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Ergänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen max. 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auftragswert beträgt.
Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit erhöht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Ver-trages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 50 Prozent, bezogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl je Los, ohne Durchführung eines neuen wettbewerblichen Vergabeverfahrens möglich.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass:
1) er über einschlägige analy-tische Erfahrung in Bezug auf die Analytik der in dieser Ausschreibung und je Los beschriebenen Einzelsubstanzen in Oberflächenwässern und/oder Schwebstoffen im Rahmen der geforderten Bestimmungsgrenzen verfügt.
Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter je angebotenem Los mindestens zwei (2) mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte mit seinem Angebot einreichen. Vergleichbar sind insbesondere solche Referenzen, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
a) Vertragsende nach dem 01.01.2018
b) Vertragsvolumen vergleichbar mit dem hier gegenständlichen jährlichen Probenvolumen
c) abgeschlossen oder Vertragsbeginn vor 08/2020
d) vergleichbar mit den hier je Los gegenständlichen Substanzen bzw. der angebotenen Analyseverfahren und Bestimmungsgrenzen
Die Referenznachweise müssen mindestens folgende Mindestangaben beinhalten:
I) Auftraggeber
II) Gesamtwert
III) Beginn
IV) Vertragslaufzeit
V) Substanzen, Analysemethoden/Analyseverfahren, Bestimmungsgrenzen
Ein Referenzprojekt kann auch mehrere Lose abdecken.
Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder.
2) die von ihm zum Einsatz geplante Person in der Funktion der Laborleitung über einen Abschluss (Bachelor, Master, Diplom) von einer (Fach-) Hochschule oder Universität im Studienfeld Chemie verfügt.
Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter ein Scan des Studiennachweises mit seinem Angebot einreichen.
3) er im Rahmen des geforderten Qualitätsmangemtverfahrens einen Qualitätsmanagementbeauftragten einsetzen wird, der über die für diese Aufgabe erforderlichen Qualifikationen verfügt.
Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe die von ihm vorgesehen Person namentlich benennen und mittels eines aussagekräftigen Mitarbeiterprofils vorstellen.
4) er über ausreichende geeignete Laborpersonalkapazitäten sowie qualitativ / technisch geeignete Gerätschaften zur Erfüllung des Auftrags - bezogen auf die angebotenen Lose - verfügt.
Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter eine Kurzdarstellung bzgl. der Anzahl des zum Einsatz geplanten Laborpersonals und der zum Einsatz kommenden Gerätschaften - bezogen auf das jeweilige angebotene Los - mit seinem Angebot einreichen (eine tabellarische Darstellung ist möglich).
5) er im Rahmen der Leistungserbringung ein Qualitätsmanagementverfahren anwenden wird, das den in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) geforderten Anforderungen entspricht.
Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter eine ausführliche Beschreibung des eingesetzten Qualitätsmanagementverfahrens mit seinem Angebot einreichen.
6) er die gesamte Leistung / den gesamten Auftrag im eigenen Unternehmen erbringt oder Teile der Leistung / des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Sofern eine Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist, hat der Bieter die Teile des Unterauftrags zu benennen. In diesem Zusammenhang wird auf das Kapitel 3.10 und die zugehörigen Anlagen verwiesen.
7) er einer Kontrolle / Begehung seiner zum Einsatz kommenden Laboratorien durch den Auftraggeber zustimmt. Die Kontrolle / Begehungen bezieht sich auf die technische Leistungsfähigkeit, die Untersuchungsmöglichkeit und die Vorkehrungen im Rahmen des Qualitätsmanagementverfahrens. Sofern der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern plant, bezieht sich die Kontrolle / Begehung auch auf diese Bereiche; hierzu hat der Bieter im Vorfeld seiner Angebotsabgabe auch die Zustimmung des zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmer einzuholen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist eine Kontrolle / Begehung durchzuführen; sondern der Auftraggeber behält es sich hiermit vor, eine solche Kontrolle / Begehung unter Einhaltung der wettbewerblichen Gesichtspunkte durchzuführen. Eine Begehung / Kontrolle kommt nur bei den Bietern zum tragen, deren Angebote bezuschlagt werden sollen. Eine generelle Begehung / Kontrolle aller Bieter, welche ein Angebot abgegeben haben, ist nicht vorgesehen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Anlage 7.
Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Notwendigkeit der Länge der Laufzeit besteht darin, innerhalb eines Messprogramms eine vergleichbare Analytik zu erhalten, was nur dann möglich ist, wenn während der gesamten Laufzeit das ein und selbe Analytiklabor die Leistungen erbringt.
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen.
Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeiter der Vergabestelle.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren ist nur online über die Vergabeplattform unter www.vergabe.rlp.de zu führen.
Die Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation mit den Unternehmen wird über die vollständig webbasierteE-Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz) unter der URL www.vergabe.rlp.de im Internetbereitgestellt bzw. durchgeführt.
Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen setzt keine Anmeldung oder Registrierung voraus. Den Bewerbern /Bietern wird jedoch empfohlen sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der o.g. Vergabeplattform abrufbar sind.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 01.10.2021; 23:59 Uhr ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.vergabe.rlp.de an den Auftraggeber zu richten. Die Unternehmen sind gehalten, von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeber wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet wird, umgehend zurückweisen. Fragen, die nicht über die elektronische Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden, wird der Auftraggeber nicht beantworten.
Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig beantworten, wobei allen Bietern die gleichen Informationen zeitgleich zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch noch später eingehende Fragen beantwortet werden. Die Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden.
Nebenangebot:
Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen gemäß Preisblatt (Anlage 4) oder Rabattgewährungen im Angebotsanschreiben (vgl. 3.6 (3) der Anlage 1 der Vergabeunterlagen) sind zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYM3H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.