Erbringung von Wäschedienstleistungen für das Pfalzklinikum
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Klingenmünster
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Postleitzahl: 76889
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfalzklinikum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Wäschedienstleistungen für das Pfalzklinikum
Der Auftraggeber plant die Erbringung von Wäschedienstleistungen, der Klinik- und Berufswäsche sowie der Bewohnerwäsche, für dessen Standorte:
1. Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie, Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster 2. Heilpädagogische Wohnstätte, Weinstraße Süd 53, 67487 Maikammer" zu vergeben.
Die Anlieferung der "reinen" Wäsche sowie die Abholung der "unreinen" Wäsche erfolgt täglich von MO bis FR beim Auftraggeber. Erfahrungswerte der Mengenangaben sind aus dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie AdöR, Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster sowie Heilpädagogische Wohnstätte, Weinstraße Süd 53, 67487 Maikammer
Der Auftraggeber plant die Erbringung von Wäschedienstleistungen der Klinik- und Berufskleidung sowie der Bewohnerwäsche für deren Standorte:
1. Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie AdöR, Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster 2. Heilpädagogische Wohnstätte, Weinstraße Süd 53, 67487 Maikammer zu vergeben.
Die Abholung der "unreinen" Wäsche sowie die Anlieferung der "reinen" Wäsche erfolgt täglich von Montag bis Freitag. Die Erfahrungswerte der Mengen können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erbringung von Wäschedienstleistung für das Pfalzklinikum
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fußgönheim
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67136
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.hoffmann-textilpflege.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalt einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in de Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.