Neubau der Kläranlage Kausen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-07-26-1200
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dierdorf
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.VG-Dierdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Kläranlage Kausen
Die Kläranlage Kausen mit einer Ausbaugröße von 450 EW behandelt das im Ortsteil Kausen der Ortsgemeinde Großmaischeid anfallende Mischwasser. Die Abwasserreinigung erfolgt in einer Teichkläranlage. Insbesondere in den Sommermonaten kommt es laut Betriebspersonal häufiger zu Situationen, in denen eine betriebssichere Einhaltung der Überwachungswerte nicht gewährleistet werden kann. Trotz langer Laufzeiten der Gebläse bzw. Belüftungszeiten liegen die CSB- und NH4-N-Konzentrationen oft im Bereich der Überwachungswerte. Die Verbandsgemeindewerke Dierdorf haben für dieses Projekt bereits eine Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 für alle Planungsbereiche) erstellen lassen, in der verschiedene Lösungsvarianten zur zukünftigen Sicherstellung der Abwasserreinigung untersucht wurden. Mit Abschluss der Vorplanung haben die Verbandsgemeindewerke Dierdorf entschieden, zur Sicherstellung der Abwasserreinigung die Stilllegung der Teichkläranlage in Verbindung mit dem Bau einer neuen Kompaktkläranlage nach dem BIOCOS-Verfahren zu planen und zu realisieren..
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Fortführung der Leistungen der Objektplanung (Ingenieurbauwerke, Verkehrs- und Freianlagen) und der Fachplanung Technische Ausrüstung.
Neubau der Kläranlage Kausen 56276 Kausen
Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 3-9 gem. §§ 39, 43, 47, 55 HOAI (Anlagengruppen 4 + 7) sowie die in den einzelnen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 3 bis 4 für alle Objekte sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 3-9 gem. §§ 39, 43, 47, 55 HOAI (Anlagengruppen 4 + 7) sowie die in den einzelnen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 3 bis 4 für alle Objekte sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Die unter II.2.7 angegebene Frist von 4 Monaten nach Auftragserteilung bezieht sich auf die Bearbeitungszeiten zur Erbringung der Leistungen bis zur Leistungsphase 4 (Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung).
Die Bearbeitungszeiten für die weiteren Leistungen werden einvernehmlich vereinbart.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen zur Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung
Ort: Thür
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56743
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bewerber/Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bewerbers/Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz an.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen über die Vergabeplattform oder per E-Mail an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei derunter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJVREZ1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieterbinnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.