Gebäudereinigungsleistungen von mehreren Objekten in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, sowie in verbandsangehörigen Städten und Ortsgemeinden
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oppenheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55276
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-rhein-selz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigungsleistungen von mehreren Objekten in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, sowie in verbandsangehörigen Städten und Ortsgemeinden
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Unterhaltsreinigung von mehreren Objekten mit einer Grundfläche von ca. 39,4 Tsd. Quadratmetern.
Die Ausschreibung enthält zwei Lose für die Unterhalts- und Grundreinigung und zwei Lose für die Glasreinigung.
Die exakten Jahresreinigungsflächen sind in den Vergabeunterlagen ausgewiesen.
Los 1: Diverse Liegenschaften der VG Rhein-Selz mit rund 1,8 Mio. m² Jahresreinigungsfläche Los 2: Diverse Liegenschaften der VG Rhein-Selz mit rund 1,7 Mio. m² Jahresreinigungsfläche Los 3: Diverse Liegenschaften mit rund 4,8 Tsd. m² Glasreinigungsfläche Los 4: Diverse Liegenschaften mit rund 4,4 Tsd. m² Glasreinigungsfläche
Unterhaltungs- und Grundreinigung
Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde in Oppenheim Grundschulen in Dienheim, Guntersblum, Nierstein, Oppenheim,
Feuerwehrgerätehäuser in Dexheim, Dienheim, Guntersblum, Ludwigshöhe, Nierstein, Oppenheim,
Siliussteinhalle in Dienheim,
Bürgerhaus in Nierstein - Ortsteil Schwabsburg,
Emondhalle und Kleiderkammer in Oppenheim
Unterhaltungs- und Grundreinigung diverser Liegenschaften der VG Rhein-Selz mit rund 1,8 Mio. m² Jahresreinigungsfläche
Die Leistung wird über einen Zeitraum von 48 Monaten mit Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr vergeben.
Unterhaltungs- und Grundreinigung
Grundschulen in Dolgesheim, Hahnheim, Mommenheim, Undenheim Feuerwehrgerätehäuser in Dolgesheim, Hahnheim, Friesenheim, Hillesheim, Köngernheim, Mommenheim, Uelversheim, Undenheim,
Kindertagestätten in Hahnheim, Mommenheim, Undenheim,
Bürgerhaus in Hahnheim, Gemeindezentrum in Hahnheim,
Sickingenhalle in Köngernheim,
Rathaus in Mommenheim Rathaus, Dorfgemeinschaftshaus und Trauerhalle in Uelversheim Goldbachhalle in Undenheim
Unterhaltungs- und Grundreinigung diverser Liegenschaften der VG Rhein-Selz mit rund 1,7 Mio. m² Jahresreinigungsfläche
Die Leistung wird über einen Zeitraum von 48 Monaten mit Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr vergeben.
Glasreinigung, Fensterreinigung
Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde in Oppenheim Grundschulen in Dienheim, Guntersblum, Nierstein, Oppenheim,
Feuerwehrgerätehäuser in Dexheim, Dienheim, Guntersblum, Ludwigshöhe, Nierstein, Oppenheim,
Siliussteinhalle in Dienheim,
Bürgerhaus in Nierstein - Ortsteil Schwabsburg,
Emondhalle und Kleiderkammer in Oppenheim
Glasreinigung in diversen Liegenschaften der VG Rhein-Selz mit rund 4,8 Tsd. m² Glasreinigungsfläche
Die Leistung wird über einen Zeitraum von 48 Monaten mit Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr vergeben.
Glasreinigung, Fensterreinigung
Grundschulen in Dolgesheim, Hahnheim, Mommenheim, Undenheim Feuerwehrgerätehäuser in Dalheim, Dolgesheim, Eimsheim, Hahnheim, Friesenheim, Hillesheim, Köngernheim, Mommenheim, Uelversheim, Undenheim,
Kindertagestätten in Dalheim, Hahnheim, Köngernheim, Mommenheim, Undenheim,
Bürgerhaus in Dalheim,
Bürgerhaus in Hahnheim, Gemeindezentrum in Hahnheim,
Sickingenhalle in Köngernheim,
Rathaus in Mommenheim Rathaus, Dorfgemeinschaftshaus und Trauerhalle in Uelversheim Goldbachhalle in Undenheim
Glasreinigung in diversen Liegenschaften der VG Rhein-Selz mit rund 4,4 Tsd. m² Glasreinigungsfläche
Die Leistung wird über einen Zeitraum von 48 Monaten mit Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweise zur Eignung / Weitere Angaben Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- Eine Kopie der Handwerkskarte oder der Bescheinigung der Handwerkskammer über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke.
- Eine Kopie des Meisterbriefs oder ein anderer vergleichbarer Nachweis der Fachkunde.
- Bescheinigung des Finanzamtes über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben.
- Bescheinigung der Krankenkasse, bei der die größte Zahl der versicherungspflichtigen Mitarbeiter versichert ist, über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge.
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.
- Bescheinigung der Minijobzentrale über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge für geringfügig Beschäftigte (muss nur vorgelegt werden, wenn der Einsatz solcher Kräfte in der Kalkulation vorgesehen ist).
- Nachweis über bestehende Versicherungen in angegebener Höhe (siehe Besondere Vertragsbedingungen) oder die Erklärung eines Versicherers, dass er die vorgegebenen Versicherungssummen absichern würde (Im Auftragsfall ist eine bestehende Versicherung spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung nachzuweisen).
- Nachweise über Zertifizierungen (DIN EN ISO 9000 ff, RAL-Gütezeichen o. ä.) (Das Fehlen stellt jedoch keinen Ausschlussgrund dar).
- Sollte es zu einer Beauftragung eines oder mehrerer Lose kommen, muss, nach Aufforderung, für jeden Mitarbeiter ein Führungszeugnis vorgelegt werden.
Für alle geforderten Nachweise oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind gemäß § 48 VgV Eigenerklärungen ausreichend. Sofern in der jeweiligen Bestätigung eine Gültigkeitsdauer angegeben wird, muss diese mind. bis zum Tag der Angebotsöffnung gelten. Andernfalls darf die Bescheinigung am Tag der Angebotsöffnung nicht älter als drei Monate sein.
Ihre Referenzen sowie Ihre Angaben zu Unternehmenskennzahlen und gegebenenfalls Nachunternehmern tragen Sie bitte in der Excel-Datei in die entsprechenden Felder ein.
Subunternehmer / Nachunternehmer:
Der Bieter hat in seinem Angebot Angaben zum Einsatz von Unterauftrag- oder Nachunternehmern zu machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz Sant' Ambrogio-Ring 33 55276 Oppenheim
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Freiwillige Objektbegehung:
Den Treffpunkt und weitere Informationen zur Objektbesichtigung finden Sie auf dem „Nachweis der Objektbesichtigung“.
Termin für die Objektbesichtigung: 05.10.2021 - 09:00 Uhr oder 05.10.2021 - 13:00 Uhr.
Wichtig: Jeder der an der Objektbegehung teilnehmen möchte, muss sich unbedingt über die Vergabeplattform - Bieterkommunkation anmelden.
Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich.
Bieterfragen:
Fragen von Bietern dürfen, ohne Ausnahme, nur über die Vergabeplattform gestellt werden. Bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist werden eingegangene Bieterfragen beantwortet, danach nicht mehr.
Klärungsgespräch Sollten sich in Bezug auf Ihr Angebot Rückfragen ergeben, die ein Klärungsgespräch notwendig machen, findet ein solches Gespräch in den Räumen des Auftraggebers oder telefonisch/per Videokonferenz statt. Vorgesehener Termin ist der 27.10.2021 10:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß §§ 160, 161 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden.
Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie ein Nachprüfungsantrag stellen.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/