Planung und Neubau eines Multifunktions-Gästehauses durch Vergabe an einen Generalunternehmer auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainzer-universitaetsfonds.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Neubau eines Multifunktions-Gästehauses durch Vergabe an einen Generalunternehmer auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB)
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für die Errichtung des Neubaus eines Multifunktions-Gästehauses bestehend aus Apartments für Gastprofessoren und Gäste, Räumlichkeiten für das Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) sowie Büroräumen auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB).
Der Auftraggeber, die Stiftung Mainzer Universitätsfonds, ist eine selbstständige, rechtsfähige, gemeinnützige Stiftung des öffentlichen Rechts. Mit dem Ziel, Räumlichkeiten für Apartments für Gastprofessoren und Gäste der Johannes Gutenberg-Universität (Gästehaus), das Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW), sowie Büros zu schaffen, beabsichtigt der Auftraggeber ein entsprechendes Gebäude zu errichten.
Das Multifunktions-Gästehaus soll auf dem Campus der Johannes Gutenberg Universität Mainz (JGU), konkret der noch zu vermessenden Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Bretzenheim, Flur 14, Nr. 385, der Ecke Wittichweg / Joh.-Friedrich-von-Pfeiffer-Weg (im Folgenden: „Grundstück“), entstehen. Das Grundstück steht im Eigentum des Landesbetriebs „Liegenschafts- und Baubetreuung“ (LBB), der dem Auftraggeber ein Erbbaurecht an dem Grundstück eingeräumt hat. Das Grundstück ist aktuell u.a. mit dem bisherigen Gastprofessorenhaus (Gebäude 1171) bebaut. Das bestehende Gebäude wird im Vorfeld abgebrochen. Der Abbruch soll nicht durch den Generalunternehmer erfolgen.
Gemäß Raumprogramm sollen in EG und 1. OG auf einer Fläche von ca. 761 m2 GIF die Veranstaltungs-, Büro- und Nebenräume für das Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) angesiedelt werden. Die Büroräumlichkeiten finden sich voraussichtlich im 1. und 2. OG auf insgesamt ca. 295 m2 GIF. Das eigentliche Gästehaus mit 30 Apartments sowie Nebenräumen soll im 2.- 6. OG auf ca. 1.790 m2 GIF angesiedelt werden.
Mit Abschluss des Vergabeverfahrens soll der Auftragnehmer mit der sog. 1. Stufe „Planungsphase bis zur Genehmigungsplanung“ beauftragt werden. Eine Planung im Sinne einer Vorentwurfs- bzw. Entwurfsplanung bis hin zur Genehmigungsplanung existiert nicht und soll von dem Auftragnehmer einschließlich sämtlicher erforderlicher und einschlägiger Planungsdisziplinen in dieser 1. Stufe des Vertrags erstellt werden. Der Auftragnehmer soll daher auf Grundlage der vorliegenden Funktionalen Leistungsbeschreibung eine vollständige Planung bis zur Genehmigungsplanung erstellen. Bei der Erstellung der Planung kommt der Einhaltung des Kostenziels als auch der Termine eine überragende Bedeutung zu. Daher hat sich die Gesamtplanung zwingend an dem für das Projekt vereinbarten Kostenziel („Design to cost“) zu orientieren. Das Erreichen des festgelegten Kostenziels unter Beachtung der qualitativen und quantitativen Vorgaben ist Voraussetzung für den Abruf der optionalen Stufe 2. Mit Abschluss der 1. Stufe – ggfs. auch schon vor Einreichung des Bauantrags – soll der Auftragnehmer ein verbindliches Pauschalfestpreisangebot für die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung des Neubaus „Multifunktions-Gästehaus“ nebst Außenanlagen und dessen Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur abgeben (2. Stufe). Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der in der 1. Stufe entwickelten Planung und der auf dieser Grundlage fortgeschriebenen Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB).
Die Vergabestelle beabsichtigt ein zeitlich straff geführtes Vergabeverfahren unter umfassender Einbindung der Bieter durchzuführen. Daher werden die Bieter gebeten, sich frühzeitig zu der der Vergabe zugrunde liegenden Risikostruktur zu äußern. Der GU-Vertrag soll weit vor Abgabe des letztverbindlichen Angebotes im Wettbewerb endverhandelt werden. Die Bieter sind aufgefordert, zu jedem Verfahrenszeitpunkt Anmerkungen zum bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung EU-Bekanntmachung vorliegenden GU-Vertrag mitzuteilen.
Aktuell geht die Vergabestelle von dem folgenden Zeitplan aus:
18.11.19 Veröffentlichung
17.01.20 Ende der Bewerbungsfrist
20.01.20 - 24.01.20 Auswahl Bieter
27.01.20 Angebotsaufforderung
30.03.20 Submission 1. Angebot sowie Beginn Verhandlungsrunden
29.05.20 Auftragsvergabe
25.09.20 Einreichen Bauantrag
26.11.20 erwartete Teilbaugenehmigung Erdarbeiten
27.11.20 Start Erdarbeiten
26.02.21 erwartete Baugenehmigung
11.02.22 Fertigstellung
01.04.22 Einzug
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung und Neubau eines Multifunktions-Gästehauses durch Vergabe an einen Generalunternehmer auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingelheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die E-Vergabeplattform Deutsche E-Vergabe veröffentlicht ebenfalls einen Bekanntmachungstext. Allein maßgeblich bleibt gleichwohl der im Amtsblatt der EU veröffentlichte Text.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/