HPC Cluster mit partitionierbarem Hochgeschwindigkeitsnetz Referenznummer der Bekanntmachung: 11096394-18 FIN1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.verwaltung.finanzen.uni-mainz.de/einkauf/
Abschnitt II: Gegenstand
HPC Cluster mit partitionierbarem Hochgeschwindigkeitsnetz
Gegenstand der Beschaffung ist ein HPC Cluster mit partitionierbarem Hochgeschwindigkeitsnetz
Das Cluster besteht aus Knoten mit Server CPUs, und Knoten mit mehreren GPUs. Die Mengenverhältnisse werden im Laufe des Verhandlungsverfahrens bestimmt.
Die Rechner werden entweder mit Luftkühlung oder mit Direktwasserkühlung (evtl. mit teilweiser (<30%) Luftkühlung) betrieben.
Im Falle von Luftkühlung werden die Rechner vom Auftragsnehmer in vorhandene Rittal Racks (120cm tief, 60cm Breit) mit Rittal LCP 60KW Sidecooler eingebaut, der verbrauchte Platz wird mit einem virtuellen Preis in den Gesamtkosten berücksichtigt. Die Racks haben eine eingebaute Stromverteilung von 2x3x32A, bei höherem Bedarf muss eine weiter Verteilung nachgerüstet werden.
Im Falle von Direktwasserkühlung liefert der Auftragnehmer eigene Racks mit Wasserverteilung und Wasser/Wasser Wärmetauscher. Pro 90cm Platz steht ein DN50 Kaltwasservorlauf(12°C) und Warmwasserrücklauf(>18°C) bei eine Druckdifferenz von ca. 1500 hPa zur Verfügung. Das System muss nach einem evtl. späteren Umbau in einen neuen Rechnerraum auch auf Betrieb mit einem Vorlauf von 35°C und einem Rücklauf >40°C umstellbar sein. Die Racks müssen mit eine Strom Verteilung ausgerüstete sein, bei der mindestens pro Phase der Stromverbrauch gemessen wird, diese Messwerte müssen sich durch den Betreiber elektronisch wenigstens 4 mal pro Minute auslesen lassen.
Das Cluster verfügt über 2 Netze: alle Knoten sind mit Ihren Baseboard Management Controler (BMC) über einen nur für das BMC reservierten Netzwerkanschluß an das IPMI_Netzwerk für Hardware-Management und Monitoring angeschlossen. Die Switche des IPMI Netzwerkes benutzen das "private vlan" Feature, um die knoten daran zu hindern, über das IPMI-Netzwerk miteinander zu kommunizieren.
Außerdem verfügen alle Clusterknoten und über Anschüsse an ein Hochgeschwindigkeitsnetz. Die Bandbreite jedes Anschusses wird im Rahmen mit den Vergabeunterlagen mitgeteilt. Dieses Hochgeschwindigkeitsnetz ist mit Softwarebefehlen partitionierbar in mindestens 4 Einzelpartitionen, die nicht miteinander kommunizieren können. Diese Steuerung wird aus nur einer der Partitionen kontrolliert, die Kontrollsoftware schreibt ein Auditlog der Konfiguration.
Die aktuellen Cluster des ZDV werden mit "CentOs", "xcat" und "slurm" betrieben, daher wird eine kompatible Lösung bevorzugt.
Der Maximalenergieverbrauch der angebotenen Lösung lieg in allen Betriebszuständen unter 650KW.
Selektionskriterium wird eine Formel zur Bewertung der Gesamtleistungskosten sein, die die Leistung des Cluster in vorgegebenen Kriterien ins Verhältnis setzt zu den Gesamtkosten (Erstehung und Betrieb) über eine Anzahl Jahre. Die Energieeffizienz des Gesamtsystems geht als ein Faktor in die Bewertungsformel ein. Die genaue Formel und die Leistungskriterien werden erst mit den Leistungsverzeichnissen den ausgewählten Bietern bekanntgegeben.
Das Cluster wird mit "Vor-Ort Service am nächsten Arbeitstag" geliefert, eine genauere Spezifikation erfolgt im Rahmen des Verhandlungsverfahrens.
Johannes Gutenberg-Universität Mainz Saarstr. 21 55122 Mainz
Aus den Bewerbern werden zwischen 4 und 8 Teilnehmer ausgewählt, die die Aufforderung zum Angebot zusammen mit den genauen Spezifikationen erhalten. Weitere Details siehe Leistungsverzeichnis.
Siehe Leistungsverzeichnis
Nachkaufoption von vollständig kompatiblen Komponenten (Rechenknoten und Netzwerkkomponenten), mindestens der angebotenen oder einer höheren technischen Leistungsfähigkeit zu den im Angebot angegebenen Preisen.
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: innerhalb von 18 Monaten (ab Auftragsvergabe).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDEYMXY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hwk-rheinhessen.de
§ 5 Einleitung einer Nachprüfung
(1) Beanstandet 1. ein Bieter oder Bewerber nach der Information nach § 4 Abs. 1 und vor Ablauf der nach § 4 Abs. 2 Satz 1 bestimmten Frist oder 2. ein Bewerber innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nach der Absendung der Information über die Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung unter Angabe der Gründe schriftlich nach § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, hat dieser den Bieter oder Bewerber hierüber in Textform nach § 126 b BGB zu unterrichten. Der Auftraggeber legt der Vergabeprüfstelle die Beanstandung und die vollständigen Vergabeakten zur Entscheidung vor, sofern der Bieter oder Bewerber nicht auf die Durchführung des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabeprüfstelle verzichtet hat. Nach Eingang der Beanstandung informiert die Vergabeprüfstelle unverzüglich die für den Auftraggeber zuständige Aufsichtsbehörde über die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens. Der Auftraggeber darf vor einer Entscheidung der Vergabeprüfstelle den Zuschlag nicht erteilen. § 9 Abs. 2 bleibt unberührt.
(2) Ein Bieter oder Bewerber kann beim Auftraggeber trotz erteiltem Zuschlag die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften auch dann schriftlich nach § 126 BGB beanstanden, wenn der Auftraggeber seinen Pflichten nach § 4 Abs. 1 nicht nachgekommen ist oder den Zuschlag vor Ablauf der in § 4 Abs. 2 Satz 1 genannten Frist erteilt hat. In diesem Fall muss die Beanstandung spätestens einen Monat seit Kenntnis des Vertragsabschlusses, jedoch nicht später als drei Monate nach Abschluss des Vertrags gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Im Übrigen gilt Absatz 1 entsprechend.
§ 11 Gebühren des Verfahrens vor der Vergabeprüfstelle
(1) Für Amtshandlungen der Vergabeprüfstelle werden Gebühren zur Deckung des Verwaltungsaufwands erhoben.
(2) Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabeprüfstelle unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens [Betrag gelöscht] Euro und soll den Betrag von [Betrag gelöscht] Euro nicht überschreiten.
(3) Gebühren werden nicht erhoben, wenn die Nachprüfung ergibt, dass ein Bieter oder Bewerber zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat. Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung werden nicht erstattet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54292
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.eic-trier.de/