BR 186 ETCS-Nachrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEF54260
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BR 186 ETCS-Nachrüstung
Ausrüstung von ETCS Fahrzeugausrüstungen in ein „First-in-Class“ Fahrzeug und in Serienfahrzeuge der Baureihe 186 der DB Cargo AG
Am Standort des Auftragnehmers
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Entwicklung, Herstellung, Inbetriebsetzung, Lieferung, Integration und Erlangung der Typgenehmigung und Genehmigungen zum Inverkehrbringen von ETCS Fahrzeugausrüstungen (Baseline 3 Release 2) in ein „First-in-Class“ Fahrzeug und 64 Serienfahrzeuge der Baureihe 186 der DB Cargo AG bis 12/2024 gemäß der technischen Anforderungen an die Fahrzeugausrüstung des Auftraggebers (AG) für den Einsatz in den Ländern Deutschland, Belgien und Frankreich.
Option 1: Zusätzlich Durchführung der Serienausrüstung mit ETCS (Baseline 3 Release 2) der auftragsgegenständlichen 65 Fahrzeuge der Baureihe 186 gemäß der techni-schen Anforderungen an die Fahrzeugausrüstung des Auftraggebers (AG) für den Einsatz in dem Land Spanien.
Option 2: Zusätzlich Durchführung der Serienausrüstung mit ETCS (Baseline 3 Release 2) der auftragsgegenständlichen 65 Fahrzeuge der Baureihe 186 gemäß der techni-schen Anforderungen an die Fahrzeugausrüstung des Auftraggebers (AG) für den Einsatz in dem Land Luxemburg.
Option 3: Zusätzlich Durchführung der Serienausrüstung mit ETCS (Baseline 3 Release 2) der auftragsgegenständlichen 65 Fahrzeuge der Baureihe 186 gemäß der techni-schen Anforderungen an die Fahrzeugausrüstung des Auftraggebers (AG) für den Einsatz in Grenzbetriebsstrecken.
Option 4: Beauftragung der Ausrüstung mit ATO bei den auftragsgegenständlichen 65 Fahrzeugen der Baureihe 186.
Option 5: Beauftragung Modularer und erweiterbarer Architektur im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik entsprechend Definition im Rahmen der OCORA-Initiative bei den auftragsgegenständlichen 65 Fahrzeugen der Baureihe 186.
Option 6: Beauftragung TIM (Train Integrity Monitoring), Bereitstellung der Informationen über Zugvollständigkeit und sichere Zuglänge bei den auftragsgegenständlichen 65 Fahrzeugen der Baureihe 186.
Option 7: Beauftragung Upgradefähigkeit FRMCS bei den auftragsgegenständlichen 65 Fahrzeugen der Baureihe 186.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bietereigenerklärung
2. Erklärung zur Liquidation/Insolvenz
3. Erklärung Gewerbezentralregistereintrag
4. Anmeldung Gewerbe
Details siehe Teilnahmeunterlagen Dokument "Anhang B5 - BR186_Eignungskriterien“.
1. Testierte Jahresabschlüsse
2. Umsatz mit Schienenfahrzeugen
3. Eigenerklärung finanzielle Leistungsfähigkeit
Details siehe Teilnahmeunterlagen Dokument "Anhang B5 - BR186_Eignungskriterien“.
1. Referenzen zu ETCS-Umbauten
2. Nachweis der Anwendung eines Fertigungs- und Qualitätssicherungssystems
3. Referenz Stand alone PZB und/oder LZB
4. Nachweis NoBo-Zertifikat
Details siehe Teilnahmeunterlagen Dokument "Anhang B5 - BR186_Eignungskriterien“.
Gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
HINWEIS:
Aufgrund der technischen Gegebenheiten der Vergabeplattform werden systemseitig unzutreffende automatisierte Einträge insbesondere in dem Bereich "Auftraggeber" (DB Cargo AG) vorgenommen.
ZUR KLARSTELLUNG:
Ungeachtet solcher unzutreffender Einträge gilt für dieses Verfahren: Auftraggeber ist die Euro Cargo Rail SAS. Es gelten im Übrigen die Vorgaben aus den Bewerbungsbedingungen.
Für den Teilnahmewettbewerb gelten die in der Bekanntmachung aufgeführten Teilnahmebedingungen. Die dort geforderten Informationen und Nachweise sind vom Bewerber ausschließlich über die e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) einzureichen. Die in Ziffer IV. 2.2 aufgeführte Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge ist unbedingt einzuhalten; eine verspätete Abgabe führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages. Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe. Der Auftraggeber berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB im Rahmen des ihm ggf. zustehenden Ausschlussermessens. Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag nur bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag ändern, berichtigen oder zurücknehmen. Eine Änderung muss zweifelsfrei sein. Die Änderung eines Teilnahmeantrags erfolgt durch Neueinstellung des geänderten Teilnahmeantrags auf der e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber die ausgewählten Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordern. Die Unternehmen, die nicht ausgewählt werden, erhalten eine Mitteilung, dass sie nicht weiter am Verfahren beteiligt werden. Für die Form der Teilnahmeanträge gilt Folgendes: Der Bewerber nutzt für die Einreichung der Teilnahmeunterlagen die e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und erforderliche Begleitdokumente und Anlagen hochzuladen. Alle von den Bietern eingereichten elektronischen Dokumente sind in einem gängigen Datenformat zu erstellen und müssen mit einer Standardsoftware (z. B. PDF) gelesen werden können. Als Komprimierungsprogramm ist ausschließlich WIN-ZIP zugelassen. Die Dateinamen sind auf max. 25 Zeichen zu begrenzen. Der Auftraggeber kann den Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 51 Abs. 2 SektVO). Die weiteren Teile der Vergabeunterlagen sind vertraulich. Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Erforderlich ist zudem, dass die Unternehmen dem Auftraggeber die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels einer vom Unternehmen unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung (Anlage zu dieser Bekanntmachung: „Anhang B4 - BR186_Vertraulichkeitserklärung“) zugesichert haben. Sie ist mit einer eingescannten Unterschrift zu versehen (z.B. PDF) und mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.