Anschaffung HLF 10 Freiwillige Feuerwehr Wörth am Rhein Feuerwehreinheit Büchelberg Referenznummer der Bekanntmachung: WOE-HEN-2020/25
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörth
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76744
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.woerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anschaffung HLF 10 Freiwillige Feuerwehr Wörth am Rhein Feuerwehreinheit Büchelberg
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 „HLF 10“ für die Feuerwehreinheit Büchelberg nach DIN 14530-26 Löschfahrzeuge - Teil 26: Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 sowie nach den Technischen Richtlinie des Landes Rheinland Pfalz.
LOS 1: Lieferung eines Fahrgestelles ("Schweizerbreite") LOS 2: Lieferung eines Feuerwehrtechnischem Aufbaues für ein HLF 10 (Schweizerbreite), inklusive des Einbaus der Beladung (Beladeplan beiliegend), und LOS 3 Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein HLF 10 (teilweise Beladung und Beistellung, ohne hydraulisches Rettungsgerät).
Fahrgestell
Übernahme vom Aufbauer vor Ort
Lieferung eines Fahrgestelles inkluse Fahrerhaus (Straßenantrieb, "Schweizerbreite") für ein HLF 10.
Es ist ein verbindlicher Liefertermin (Kalenderwoche und Jahr) zu nennen.
Die Auslieferung des vollständigen Fahrzeuges inklusive Beladung muss spätestens 24 Monate nach Auftragserteilung erfolgen, die beteiligten Auftragnehmer (Fahrgestell, Aufbau, Beladung) müssen sich dahingehend abstimmen.
Lieferung eines Feuerwehrtechnischen Aufbaus
Übernahme vom Aufbauer vor Ort
Lieferung eines Feuerwehrtechnischem Aufbaues für ein HLF 10 (Schweizerbreite), inklusive des Einbaus der Beladung
Es ist ein verbindlicher Liefertermin (Kalenderwoche und Jahr) zu nennen.
Die Auslieferung des vollständigen Fahrzeuges inklusive Beladung muss spätestens 24 Monate nach Auftragserteilung erfolgen, die beteiligten Auftragnehmer (Fahrgestell, Aufbau, Beladung) müssen sich dahingehend abstimmen.
Feuerwehrtechnische Beladung HLF 10
Übernahme vom Aufbauer vor Ort
Feuerwehrtechnische Beladung (ohne hydraulisches Rettungsgerät) für ein HLF 10, z. T. wird Beladung beigestellt.
Es ist ein verbindlicher Liefertermin (Kalenderwoche und Jahr) zu nennen.
Die Auslieferung des vollständigen Fahrzeuges inklusive Beladung muss spätestens 24 Monate nach Auftragserteilung erfolgen, die beteiligten Auftragnehmer (Fahrgestell, Aufbau, Beladung) müssen sich dahingehend abstimmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mercedes-benz-berlin.de/de/desktop/trucks.html
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]896
Internet-Adresse: www.rosenbauer.com/de/at/group/unternehmen/standorte/produktionsgesellschaften-und-standorte/werk-luckenwalde
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankenthal
NUTS-Code: DEB31 Frankenthal (Pfalz), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.massong.com/de/home/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (PDF, ZIP o. ä.) zusammen.
Wir empfehlen Ihnen dringend eine kostenlose Registrierung als Bewerber auf der Vergabeplattform. Nur dann können Sie aktiv informiert werden, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder neue Nachrichten zum Verfahren vorliegen.
Sofern Sie sich nicht registrieren, müssen Sie sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Pkt. 1-3 GWB).
§ 160 (3) GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/