Einbau von stationären Lüftungsanlagen für die Schulen der VG Montabaur
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vg-montabaur.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einbau von stationären Lüftungsanlagen für die Schulen der VG Montabaur
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung insbesondere der Anlagengruppe Nr. 3 gemäß §§ 53 ff. HOAI zum Einbau von stationärer Lüftungsanlagen für die Schulen der VG Montabaur.
Schulen der Verbandsgemeinde Montabaur
Die Verbandsgemeinde Montabaur möchte gemäß Beschluss vom 01.07.2021 ihre Schulen, unter Zuhilfenahme der Bundesförderung corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom 03.06.2021 in den folgenden Schulen einbauen:
• Grundschule Am Hähnchen, Niederelbert • Augstschule, Neuhäusel • Pfarrer-Toni-Sode-Schule, Nentershausen • Joseph-Kehrein-Schule, Montabaur • Eisenbachtal Grundschule, Girod • Freiherr-vom-Stein-Schule, Nentershausen • Grundschule Am Ahrbach, Ruppach-Goldhausen • Grundschule im Buchfinkenland, Horbach • Kastanienschule, Welschneudorf.
In den Schulen selbst sollen Klassenzimmer, Lehrerzimmer, Essensräume usw. mit dezentra-len RLT-Anlagen, unter Einhaltung der Förderbedingungen, eingebaut werden. Die Planungs-leistung beschränkt sich auf die Kostengruppe 430, Lufttechnische Anlagen. Nebenarbeiten wie Elektroanschluss, Arbeiten an Fenster und Decken werden durch das Gebäudemanage-ment der Verbandsgemeinde Montabaur übernommen. Die Maßnahme muss aufgrund der För-derbedingungen bis Dezember 2022 abgeschlossen sein.
Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertragli-chen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbrin-gung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 sowie 8 und 9, die dem Leistungs-bild Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Leistungsphase 7 wird durch die zentrale Vergabeverstelle der VG Montabaur erbracht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
- Die Leistungsphasen 1 bis 4 sollen bis 31.03.2022 erbracht werden. (Abschluss aller Pla-nungsleistungen mit Ausnahme der Leistungsphase 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation);
- mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens Juni 2022 (Baubeginn) begonnen werden.
- Aufgrund der Förderbedingungen muss die Maßnahme bis spätestens Dezember 2022 abgeschlossen sein (Bauende).
Höchste Anzahl der unter Ziff. III. 1.3.) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3. bzw. 5 Platz, entscheidet das Los.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag gemäß § 17 Abs. 11 VgV, ohne in Verhandlungen einzutreten, auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z.B Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).
1) Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2.). Bei ausländischen Bewerbern ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen;
2) Eigenerklärung zur Eignung, u.a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 1);
3) Erklärung Antikorruption (Anlage 8);
4) Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich;
5) Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls erforderlich;
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden.
1) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung. Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den nachfolgend benannten Anforderungen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Fall ist spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben;
2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4).
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für die zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen.
Zu 1) Mindestdeckungssumme von 3,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr 2-fach maximiert sein muss. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert. In diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherungsnehmers abzugeben, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden.
1) Aussagekräftige Darstellung von Mindeststandards entsprechenden Referenzen: Referenzen zu Planungsleistungen betreffend den Umbau und die Erweiterung einer Sporthalle gemäß Anlage 7.
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweis für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen;
2) Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Zeitraum von 2017 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV.2.2) gemäß Anlage 9.
Zu 1) Es muss mindestens eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenz vorgelegt werden. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Die Referenz muss der vorgeschlagene Projektleiter oder stellv. Projektleiter eigenverantwortlich erbracht haben.
- Inhalt des Referenzprojektes ist Einbau von stationären Lüftungsanlagen an Schulen oder vergleichbaren Bildungseinrichtungen.
- Die Leistungen umfassten die Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 55 Abs. 1 HOAI, wobei die Leistungsphasen nicht zwingend alle in einem Referenzprojekt verwirklicht sein müssen.
- Das Projekt wurde nach dem 01.01.2013 abgeschlossen. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde.
Zu 2) inhaltliche Anforderungen an die Beschäftigten:
Es muss über den Zeitraum von 2017 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV2.2.) mindestens ein beratender Ingenieur dem Unternehmen angehören. Die für das Projekt zuständige(n) Projektleiter(in) bzw. stellvertretende(r) Projektleiter(in) müssen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung haben. Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung beratender Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als (beratender) Ingenieur tätig zu werden. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Befugnis der hier benannten Personen nachzuweisen.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung beratender Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als (beratender) Ingenieur tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn ihnen für die Durchführung der Aufgabe 2 entsprechende Ingenieure zur Verfügung stehen. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck der juristischen Person auf Planungsleistungen ausgerichtet sein und der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllen.
Die Bewerber haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Anlage 5) und zur Tariftreue nach § 3 LTTG (Anlage 6) abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern im Wege der Eignungsleihe haben auch die Nachunternehmen diese beiden Erklärungen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter: www.subreport/ELVIS heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist einzutragen.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bewerbergemeinschaften:
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Abschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach 㤤 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigten Bewerber auf die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff. III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmers zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge, § 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 5 und 6) vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6131160
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de