Beckenabdeckung - Salinenbad Bad Kreuznach
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kreuznach
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klotzundpartner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beckenabdeckung - Salinenbad Bad Kreuznach
Das bestehende Freibad im Salinental wird durch den Neubau des Hallenbades erweitert, um neben den Wellness-Thermalbädern das Angebot der Stadt Bad Kreuznach in Form eines Sport- und Familienbades sicherzustellen.
Für die Neubaumaßnahme werden das bestehende Freibadgebäude mit Versorgungs- und Umkleidebereich und das Technikgebäude zurück gebaut und durch das geplante Gebäude ersetzt.
Dieser Neubau wird den Eingangs-, Umkleide- und Duschbereich beinhalten sowie die Technik für den Freibadbereich integrieren. Gleichzeitig werden bauliche und technische Maßnahmen getroffen, um die bisher bestehende Funktionalität des Freibades nachhaltig aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Attraktivität zu steigern. Zudem wird ein neues Kinderbecken errichtet, welches beiden Badbereichen zugeordnet werden kann.
- BGF: 3.950 m²
- BRI: 18.867 m³
- Wasserfläche Freibad: 2.300 m²
- Wasserfläche Hallenbad: 539 m²
Schwimmbad Salinental, Saline Theodorshalle, 55545 Bad Kreuznach
Innentüren:
- ca. 1.000 m2 Beckenabdeckung
- 1 St. Schiebe-,Schwenkklappe inkl. Rahmenkonstruktion aus Edelstahl, Länge ca. 20m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: SE Beilen
NUTS-Code: NL131 Noord-Drenthe
Postleitzahl: 9411 (NL)
Land: Niederlande
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.