Gebäudereinigung Verbandsgemeinde Wirges
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wirges (WW)
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56422
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wirges.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung Verbandsgemeinde Wirges
Die Verbandsgemeinde Wirges schreibt in einem Offenen Verfahren Gebäudereinigungsleistungen aus. Bei den Liegenschaften handelt es sich um eine Realschule, drei Grundschulen, drei Sporthallen, ein Sportstadion und ein Hallenbad.
Verbandsgemeinde Wirges
ca. 2,5 Mio. m² Jahresreinigungsfläche Unterhaltsreinigung ca. 0,7 Mio. m² Jahresfläche zusätzliche Abfallentsorgung in der Unterhaltsreinigung ca. 12.000 m² Fläche pro Jahr Grundreinigung ca. 720 Stunden pro Jahr Sonderreinigungen auf Stundennachweis
Das Vertragsverhältnis hat eine feste Laufzeit von zwei Jahren (01.01.2022 bis 31.12.2023). Anschließend verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr, wenn das Vertragsverhältnis nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Erklärung zur Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
Erklärung Umsatzerklärung / Firmenstruktur Umsetzungs- bzw. Reinigungskonzept - Qualitätssicherung Referenzliste Unterhaltsreinigung Eigenerklärung Arbeitssicherheit Mustererklärung Tariftreue und Mindestentgelt - LTTG Erklärung zur Eignung Eigenerklärung Ausschlussgründe optional:
Bietergemeinschaftserklärung Verzeichnis der Leistungen Kapazitäten anderer Unternehmen Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Referenzen Unterhaltsreinigung:
1. Auftraggeber mit Schulobjekten und Sporthallen 2. Nettoumsatz pro Jahr mindestens 200.000 €
Abschnitt IV: Verfahren
Verbandsgemeindeverwaltung Wirges
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Bieteranfragen sollten spätestens 7 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist, in schriftlicher Form, gestellt werden und werden grundsätzlich, spätestens 6 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist, über die Vergabeplattform beantwortet.
- Bieter, die die Vergabeunterlagen anonym (ohne Bieterregistrierung) bei der Vergabeplattform herunterladen, müssen sich fortlaufend über eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen während der Angebotsfrist bei der Plattform informieren. Die Einreichung nicht aktueller Vergabeunterlagen führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
- Eine verpflichtende Objektbesichtigung wird nicht vorgegeben und ist jedoch optional möglich. Eine nicht durchgeführte Objektbesichtigung führt nicht zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. Aus den Ausschreibungsunterlagen sind sämtliche Flächen aller Liegenschaften zu entnehmen. In den einzelnen Leistungsverzeichnissen, in der Leistungsbeschreibung, in den Kalkulationsblättern und in der Definition der Leistungsarten wird die ausgeschriebene Leistung eindeutig und erschöpfend beschreiben.
- Bieter, die eine Objektbesichtigung durchführen möchten, melden ihre Absicht über die Kommunikationsebene der Vergabeplattform „subreport“ mit Terminvorschlag. Der Terminvorschlag wird von der ausschreibenden Stelle bestätigt oder es wird ein alternativer Termin vorgeschlagen. Bitte beachten Sie, dass inhaltliche oder fachliche Fragen zur ausgeschriebenen Leistung vor Ort nicht beantwortet werden können. Sofern sich aus dem Ortstermin Fragen ergeben, können diese im Nachgang schriftlich über die Kommunikationsebene der Vergabeplattform „subreport“ gestellt werden.
- Im Falle der Bewerbung einer Bietergemeinschaft aus mehreren Bietern erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber über die von der Bewerbergemeinschaft angebenden Kontaktdaten des bevollmächtigten Vertreters. Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bestellen einen bevollmächtigten Vertreter. Sämtliche Mitglieder haften gesamtschuldnerisch.
- Sofern der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, sind mit dem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen im Formblatt „Verzeichnis der Leistungen Kapazitäten anderer Unterauftragnehmer“ zu benennen und zugleich die relevanten Daten im Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ einzutragen.
- Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, sind mit dem Angebot die hierfür vorgesehenen Kapazitäten im Formblatt „Verzeichnis der Leistungen Kapazitäten anderer Unternehmen“ zu benennen. Ferner sind mit dem Angebot eine Verfügbarkeitsnachweis (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), die geforderten Belege zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und – bezogen auf den Bereich der Eignungsleihe – die geforderten Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für das/die eignungsverleihende/n Unternehmen vorzulegen. Eine Eignungsleihe im Hinblick auf die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn die eignungsverleihenden Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, müssen der Bieter und das eignungsverleihende Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit dem Verfügbarkeitsnachweis abzugeben.
- Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.