OG Föhren, Ingenieurleistungen für die Neugestaltung des ehemaligen Klosterareals

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweich
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54338
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/120
Fax: [gelöscht]19/120
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schweich.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E33463578
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E33463578
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

OG Föhren, Ingenieurleistungen für die Neugestaltung des ehemaligen Klosterareals

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Ortsgemeinde Föhren beabsichtigt die Ingenieurleistungen für die Neugestaltung des Klosters in Föhren die Verkehrsanlagen, Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlagen und Freianlagen im Wettbewerb zu vergeben:

Hierbei ist beabsichtigt einen Generalplaner zu beauftragen, der neben der Objektplanung für oben bezeichnete Gewerke die Koordination mit begleitenden Maßnahmen und den sonstigen Leitungsverlegungen übernimmt. Erforderliche Zuschläge für Koordination und Generalplanung sind gesondert als Pauschale anzugeben.

Gegenstand der Beauftragung 1. Objektplanung Verkehrsanlagen: LPH 1-3, 5-9; §§ 45 ff.HOAI; HZ III 2. Objektplanung Wasserversorgung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ II 3. Objektplanung Abwasserentsorgung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III 4. Objektplanung Regenwasserbewirtschaftung LPH 1-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III 5. Objektplanung Freianlagen LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Hauptort der Ausführung:

Föhren

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Ortsgemeinde Föhren beabsichtigt die Ingenieurleistungen für die Neugestaltung des Klosters in Föhren die Verkehrsanlagen, Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlagen und Freianlagen im Wettbewerb zu vergeben:

Hierbei ist beabsichtigt einen Generalplaner zu beauftragen, der neben der Objektplanung für oben bezeichnete Gewerke die Koordination mit begleitenden Maßnahmen und den sonstigen Leitungsverlegungen übernimmt. Erforderliche Zuschläge für Koordination und Generalplanung sind gesondert als Pauschale anzugeben.

Gegenstand der Beauftragung 1. Objektplanung Verkehrsanlagen: LPH 1-3, 5-9; §§ 45 ff.HOAI; HZ III 2. Objektplanung Wasserversorgung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ II 3. Objektplanung Abwasserentsorgung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III 4. Objektplanung Regenwasserbewirtschaftung LPH 1-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III 5. Objektplanung Freianlagen LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus und die Angabe der kaufmännischen und technischen Federführung ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Nachweis der Planvorlageberechtigung bzw. Nachweis über die Mitgliedschaft in der Architekten- und Ingenieurkammer. Ausländische Bewerber/Bieter müssen gleichwertige Bescheinigungen vorlegen.

2. Erklärung, dass Ausschlussgründe i.S.v. § 42 VgV i.V.m. § 123, 124 GWB (Fassung 2016) nicht vorliegen. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt die Vergabestelle einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt die Vergabestelle eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an. Die vorgenannten Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.

3. Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (§ 73 Abs. 3 VgV 2016).

4. Bietergemeinschaften sind zugelassen, die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen. Mehrfachbewerbungen (für mehrere Bieter) werden ausgeschlossen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme für Personenschäden je Schadensfall i.H.v. 2,0 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden i.H.v. 1,5 Mio.EUR. Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied eine Versicherung über vorgenannte Deckungssumme vorzulegen. Nachweis durch Vorlage der Versicherungspolice. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird.

2. Erklärung über den Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre. Angabe des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der letzten drei Jahre.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzen bereits erbrachter Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren für realisiert Bauaufgaben im Sinne der Ausschreibung, z.B. Verkehrsanlagen, Freianlagen, Abwasser- und Trinkwasseranlagen und Regenwasserbewirtschaftung.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Zugelassen ist, wer nach den Architekten- und Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder beratender Ingenieur tätig zu werden.

Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn ihnen für die Durchführung der Aufgabe ein Architekt oder beratender Ingenieur zur Verfügung steht. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck der juristischen Person auf Planungsleistungen ausgerichtet sein und der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichtetem Anforderungen erfüllen.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI, Förderrichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz. Das gesetzliche Preisrecht der HOAI ist nicht zwingend anzuwenden, dennoch möchten wir eine Vergütungsvereinbarung in Anlehnung an die HOAI vereinbaren. Dabei finden jedoch die festgesetzten Honorarspannen der HOAI keine Anwendung.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/10/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/11/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/10/2021
Ortszeit: 11:00
Ort:

Zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich Raum 24 Brückenstraße 26, 54338 Schweich

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Die Angebote sollen zwingend alle angeforderten Angaben in der vorgegebenen Reihenfolge der Vergabeunterlagen enthalten.

-Fehlende Unterlagen werden nur nachgefordert, wenn weniger als drei Angebote eingegangen sind.

-Verspätet eingehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist bleibt nach §134 Abs. 2 GWB unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/08/2021

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