OG Föhren, Ingenieurleistungen für die Neugestaltung des ehemaligen Klosterareals
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweich
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54338
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/120
Fax: [gelöscht]19/120
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schweich.de
Abschnitt II: Gegenstand
OG Föhren, Ingenieurleistungen für die Neugestaltung des ehemaligen Klosterareals
Die Ortsgemeinde Föhren beabsichtigt die Ingenieurleistungen für die Neugestaltung des Klosters in Föhren die Verkehrsanlagen, Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlagen und Freianlagen im Wettbewerb zu vergeben:
Hierbei ist beabsichtigt einen Generalplaner zu beauftragen, der neben der Objektplanung für oben bezeichnete Gewerke die Koordination mit begleitenden Maßnahmen und den sonstigen Leitungsverlegungen übernimmt. Erforderliche Zuschläge für Koordination und Generalplanung sind gesondert als Pauschale anzugeben.
Gegenstand der Beauftragung 1. Objektplanung Verkehrsanlagen: LPH 1-3, 5-9; §§ 45 ff.HOAI; HZ III 2. Objektplanung Wasserversorgung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ II 3. Objektplanung Abwasserentsorgung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III 4. Objektplanung Regenwasserbewirtschaftung LPH 1-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III 5. Objektplanung Freianlagen LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III
Föhren
Die Ortsgemeinde Föhren beabsichtigt die Ingenieurleistungen für die Neugestaltung des Klosters in Föhren die Verkehrsanlagen, Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlagen und Freianlagen im Wettbewerb zu vergeben:
Hierbei ist beabsichtigt einen Generalplaner zu beauftragen, der neben der Objektplanung für oben bezeichnete Gewerke die Koordination mit begleitenden Maßnahmen und den sonstigen Leitungsverlegungen übernimmt. Erforderliche Zuschläge für Koordination und Generalplanung sind gesondert als Pauschale anzugeben.
Gegenstand der Beauftragung 1. Objektplanung Verkehrsanlagen: LPH 1-3, 5-9; §§ 45 ff.HOAI; HZ III 2. Objektplanung Wasserversorgung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ II 3. Objektplanung Abwasserentsorgung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III 4. Objektplanung Regenwasserbewirtschaftung LPH 1-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III 5. Objektplanung Freianlagen LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus und die Angabe der kaufmännischen und technischen Federführung ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Planvorlageberechtigung bzw. Nachweis über die Mitgliedschaft in der Architekten- und Ingenieurkammer. Ausländische Bewerber/Bieter müssen gleichwertige Bescheinigungen vorlegen.
2. Erklärung, dass Ausschlussgründe i.S.v. § 42 VgV i.V.m. § 123, 124 GWB (Fassung 2016) nicht vorliegen. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt die Vergabestelle einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt die Vergabestelle eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an. Die vorgenannten Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
3. Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (§ 73 Abs. 3 VgV 2016).
4. Bietergemeinschaften sind zugelassen, die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen. Mehrfachbewerbungen (für mehrere Bieter) werden ausgeschlossen.
1. Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme für Personenschäden je Schadensfall i.H.v. 2,0 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden i.H.v. 1,5 Mio.EUR. Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied eine Versicherung über vorgenannte Deckungssumme vorzulegen. Nachweis durch Vorlage der Versicherungspolice. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird.
2. Erklärung über den Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre. Angabe des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der letzten drei Jahre.
Referenzen bereits erbrachter Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren für realisiert Bauaufgaben im Sinne der Ausschreibung, z.B. Verkehrsanlagen, Freianlagen, Abwasser- und Trinkwasseranlagen und Regenwasserbewirtschaftung.
Zugelassen ist, wer nach den Architekten- und Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder beratender Ingenieur tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn ihnen für die Durchführung der Aufgabe ein Architekt oder beratender Ingenieur zur Verfügung steht. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck der juristischen Person auf Planungsleistungen ausgerichtet sein und der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichtetem Anforderungen erfüllen.
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI, Förderrichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz. Das gesetzliche Preisrecht der HOAI ist nicht zwingend anzuwenden, dennoch möchten wir eine Vergütungsvereinbarung in Anlehnung an die HOAI vereinbaren. Dabei finden jedoch die festgesetzten Honorarspannen der HOAI keine Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich Raum 24 Brückenstraße 26, 54338 Schweich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angebote sollen zwingend alle angeforderten Angaben in der vorgegebenen Reihenfolge der Vergabeunterlagen enthalten.
-Fehlende Unterlagen werden nur nachgefordert, wenn weniger als drei Angebote eingegangen sind.
-Verspätet eingehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist bleibt nach §134 Abs. 2 GWB unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.