Sachverständige für die Erstellung von Gutachten für Personenkraftwagen (PKW) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-029-EU-ABBES
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55214
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sachverständige für die Erstellung von Gutachten für Personenkraftwagen (PKW)
Zur wirtschaftlichen Sicherstellung der Verkaufsaktivitäten des Fuhrparks der Auftraggeberin wird je Los ein Vertragspartner benötigt, der innerhalb Deutschlands die Fahrzeugbewertung durchführt.
Ziel der Beschaffung ist es geeignete Personen zur Erstellung von Gutachten aus dem KFZ-Bereich auszuwählen, die die Begutachtung der aus dem Fuhrpark der Auftraggeberin ausscheidenden Fahrzeuge vornehmen.
Da der Fuhrpark deutschlandweit eingesetzt wird, erfolgt die Ausschreibung in 5 Losen, welche die Hauptstandorte des Fuhrparks widerspiegeln
1) Bewertet und begutachtet werden die Fahrzeuge des Fuhrparks der Auftraggeberin
a) nach Ende der regulären Fahrzeuglaufzeit, i. d. R. ist dies ca. 1-3 Jahren nach Beschaffung der Fall,
b) in Schadensfällen, mit und ohne anschließendem Fahrzeugwechsel.
Derzeit werden von den ca. 700 Fahrzeugen des Fuhrparks der Auftraggeberin je Jahr ca. 320 Fahrzeuge bewertet und begutachtet.
2) Zurzeit sind folgende Fahrzeugtypen, Benziner und Diesel, primär im Einsatz:
- VW Passat B8, ab Baujahr 2015,
- VW Touran, ab Baujahr 2018.
- Opel Insignia, ab Baujahr 2017,
- Opel Zafira, ab Baujahr 2017,
- Mercedes Benz 220 E, ab Baujahr 2019.
Zukünftig können jedoch auch Fahrzeuge anderer Hersteller oder andere Fahrzeugtypen hinzukommen.
Für die Dienstleistungen dieser Ausschreibung soll je Los ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen werden, mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Als Vertragsbeginn ist der 01.01. 2022 vorgesehen.
Losbildung:
Los 1: Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen), bei ca. 50 Fahrzeugen, ca. [Betrag gelöscht] EUR,
Los 2: Leipzig (Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen), bei ca. 90 Fahrzeugen, ca. [Betrag gelöscht] EUR,
Los 3: Mainz (Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland), bei ca. 130 Fahrzeugen, ca. [Betrag gelöscht] EUR,
Los 4: München (Baden-Württemberg und Bayern), bei ca. 50 Fahrzeugen, ca. [Betrag gelöscht] EUR. und
Los 5: Hamburg (Hamburg, Bremen), bei ca. 15 Fahrzeugen ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Für die geschätzten 335 Fahrzeugbewertungen pro Jahr beträgt das Auftragsvolumen ca.: [Betrag gelöscht] Euro, netto.
Für die Gesamtlaufzeit von vier Jahren beträgt das Gesamtauftragsvolumen für:
Los 1: Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen), bei ca. 200 Fahrzeugen, ca. [Betrag gelöscht] EUR,
Los 2: Leipzig (Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen), bei ca. 360 Fahrzeugen, ca. [Betrag gelöscht] EUR,
Los 3: Mainz (Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland), bei ca. 520 Fahrzeugen, ca. [Betrag gelöscht] EUR
Los 4: München (Baden-Württemberg und Bayern), bei ca. 200 Fahrzeugen, ca. [Betrag gelöscht] EUR und
Los 5: Hamburg (Hamburg, Bremen), Bei ca. 60 Fahrzeugen ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Somit für die geschätzten 1.340 Fahrzeugbewertungen ca. [Betrag gelöscht] Euro, netto, zzgl. der geltenden USt.
Die geschätzte Gesamtmenge an Fahrzeugbewertungen über alle Lose kann während der Vertragslaufzeit um max. 10 % überschritten werden. Somit liegt der Höchstwert an maximal zu bewertenden Fahrzeugen über alle Lose bei 1.474 Fahrzeugen innerhalb der Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Düsseldorf
Düsseldorf für NRW
Zur wirtschaftlichen Sicherstellung der Verkaufsaktivitäten des Fuhrparks der Auftraggeberin wird je Los ein Vertragspartner benötigt, der innerhalb Deutschlands die Fahrzeugbewertung durchführt.
Ziel der Beschaffung ist es geeignete Personen zur Erstellung von Gutachten aus dem KFZ-Bereich auszuwählen, die die Begutachtung der aus dem Fuhrpark der Auftraggeberin ausscheidenden Fahrzeuge vornehmen. Da der Fuhrpark deutschlandweit eingesetzt wird, erfolgt die Ausschreibung in 5 Losen, welche die Hauptstandorte des Fuhrparks widerspiegeln
1) Bewertet und begutachtet werden die Fahrzeuge des Fuhrparks der Auftraggeberin
a) nach Ende der regulären Fahrzeuglaufzeit, i. d. R. ist dies ca. 1-3 Jahren nach Beschaffung der Fall,
b) in Schadensfällen, mit und ohne anschließendem Fahrzeugwechsel.
Derzeit werden von den ca. 700 Fahrzeugen des Fuhrparks der Auftraggeberin je Jahr ca. 320 Fahrzeuge bewertet und begutachtet.
2) Zurzeit sind folgende Fahrzeugtypen, Benziner und Diesel, primär im Einsatz:
- VW Passat B8, ab Baujahr 2015,
- VW Touran, ab Baujahr 2018.
- Opel Insignia, ab Baujahr 2017,
- Opel Zafira, ab Baujahr 2017,
- Mercedes Benz 220 E, ab Baujahr 2019.
Zukünftig können jedoch auch Fahrzeuge anderer Hersteller oder andere Fahrzeugtypen hinzukommen.
Für die Dienstleistungen dieser Ausschreibung soll je Los ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen werden, mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Als Vertragsbeginn ist der 01.01. 2022 vorgesehen.
Für Los 1: Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen), bei ca. 50 Fahrzeugen, ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Für die Gesamtlaufzeit von vier Jahren beträgt das Gesamtauftragsvolumen für:
Los 1: Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen), bei ca. 200 Fahrzeugen, ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Die geschätzte Gesamtmenge an Fahrzeugbewertungen über alle Lose kann während der Vertragslaufzeit um max. 10 % überschritten werden. Somit liegt der Höchstwert an maximal zu bewertenden Fahrzeugen über alle Lose bei 1.474 Fahrzeugen innerhalb der Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Vertragsverlängerung um 2x 12 Monate möglich.
Die geschätzte Gesamtmenge an Fahrzeugbewertungen über alle Lose kann während der Vertragslaufzeit um max. 10 % überschritten werden. Somit liegt der Höchstwert an maximal zu bewertenden Fahrzeugen bei 1.474 Fahrzeugen innerhalb der Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Leipzig
Leipzig für Niedersachsen, Schleswig.Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen
Zur wirtschaftlichen Sicherstellung der Verkaufsaktivitäten des Fuhrparks der Auftraggeberin wird je Los ein Vertragspartner benötigt, der innerhalb Deutschlands die Fahrzeugbewertung durchführt.
Ziel der Beschaffung ist es geeignete Personen zur Erstellung von Gutachten aus dem KFZ-Bereich auszuwählen, die die Begutachtung der aus dem Fuhrpark der Auftraggeberin ausscheidenden Fahrzeuge vornehmen. Da der Fuhrpark deutschlandweit eingesetzt wird, erfolgt die Ausschreibung in 5 Losen, welche die Hauptstandorte des Fuhrparks widerspiegeln
1) Bewertet und begutachtet werden die Fahrzeuge des Fuhrparks der Auftraggeberin
a) nach Ende der regulären Fahrzeuglaufzeit, i. d. R. ist dies ca. 1-3 Jahren nach Beschaffung der Fall,
b) in Schadensfällen, mit und ohne anschließendem Fahrzeugwechsel.
Derzeit werden von den ca. 700 Fahrzeugen des Fuhrparks der Auftraggeberin je Jahr ca. 320 Fahrzeuge bewertet und begutachtet.
2) Zurzeit sind folgende Fahrzeugtypen, Benziner und Diesel, primär im Einsatz:
- VW Passat B8, ab Baujahr 2015,
- VW Touran, ab Baujahr 2018.
- Opel Insignia, ab Baujahr 2017,
- Opel Zafira, ab Baujahr 2017,
- Mercedes Benz 220 E, ab Baujahr 2019.
Zukünftig können jedoch auch Fahrzeuge anderer Hersteller oder andere Fahrzeugtypen hinzukommen.
Für die Dienstleistungen dieser Ausschreibung soll je Los ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen werden, mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Als Vertragsbeginn ist der 01.01. 2022 vorgesehen.
Für Los 2: Leipzig (Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen), bei ca. 90 Fahrzeugen, ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Für die Gesamtlaufzeit von vier Jahren beträgt das Gesamtauftragsvolumen für:
Los 2: Leipzig (Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen), bei ca. 360 Fahrzeugen, ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Die geschätzte Gesamtmenge an Fahrzeugbewertungen über alle Lose kann während der Vertragslaufzeit um max. 10 % überschritten werden. Somit liegt der Höchstwert an maximal zu bewertenden Fahrzeugen über alle Lose bei 1.474 Fahrzeugen innerhalb der Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Vertragsverlängerung um 2x 12 Monate möglich.
Die geschätzte Gesamtmenge an Fahrzeugbewertungen über alle Lose kann während der Vertragslaufzeit um max. 10 % überschritten werden. Somit liegt der Höchstwert an maximal zu bewertenden Fahrzeugen bei 1.474 Fahrzeugen innerhalb der Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Mainz
Mainz für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Zur wirtschaftlichen Sicherstellung der Verkaufsaktivitäten des Fuhrparks der Auftraggeberin wird je Los ein Vertragspartner benötigt, der innerhalb Deutschlands die Fahrzeugbewertung durchführt.
Ziel der Beschaffung ist es geeignete Personen zur Erstellung von Gutachten aus dem KFZ-Bereich auszuwählen, die die Begutachtung der aus dem Fuhrpark der Auftraggeberin ausscheidenden Fahrzeuge vornehmen. Da der Fuhrpark deutschlandweit eingesetzt wird, erfolgt die Ausschreibung in 5 Losen, welche die Hauptstandorte des Fuhrparks widerspiegeln
1) Bewertet und begutachtet werden die Fahrzeuge des Fuhrparks der Auftraggeberin
a) nach Ende der regulären Fahrzeuglaufzeit, i. d. R. ist dies ca. 1-3 Jahren nach Beschaffung der Fall,
b) in Schadensfällen, mit und ohne anschließendem Fahrzeugwechsel.
Derzeit werden von den ca. 700 Fahrzeugen des Fuhrparks der Auftraggeberin je Jahr ca. 320 Fahrzeuge bewertet und begutachtet.
2) Zurzeit sind folgende Fahrzeugtypen, Benziner und Diesel, primär im Einsatz:
- VW Passat B8, ab Baujahr 2015,
- VW Touran, ab Baujahr 2018.
- Opel Insignia, ab Baujahr 2017,
- Opel Zafira, ab Baujahr 2017,
- Mercedes Benz 220 E, ab Baujahr 2019.
Zukünftig können jedoch auch Fahrzeuge anderer Hersteller oder andere Fahrzeugtypen hinzukommen.
Für die Dienstleistungen dieser Ausschreibung soll je Los ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen werden, mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Als Vertragsbeginn ist der 01.01. 2022 vorgesehen.
Für Los 3: Mainz (Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland), bei ca. 130 Fahrzeugen, ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Für die Gesamtlaufzeit von vier Jahren beträgt das Gesamtauftragsvolumen für:
Los 3: Mainz (Hesen, Rheinland-Pfalz und Saarland), bei ca. 520 Fahrzeugen, ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Die geschätzte Gesamtmenge an Fahrzeugbewertungen über alle Lose kann während der Vertragslaufzeit um max. 10 % überschritten werden. Somit liegt der Höchstwert an maximal zu bewertenden Fahrzeugen über alle Lose bei 1.474 Fahrzeugen innerhalb der Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Vertragsverlängerung um 2x 12 Monate möglich.
Die geschätzte Gesamtmenge an Fahrzeugbewertungen über alle Lose kann während der Vertragslaufzeit um max. 10 % überschritten werden. Somit liegt der Höchstwert an maximal zu bewertenden Fahrzeugen bei 1.474 Fahrzeugen innerhalb der Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
München
München für Bayern und Baden-Würtemmberg
Zur wirtschaftlichen Sicherstellung der Verkaufsaktivitäten des Fuhrparks der Auftraggeberin wird je Los ein Vertragspartner benötigt, der innerhalb Deutschlands die Fahrzeugbewertung durchführt.
Ziel der Beschaffung ist es geeignete Personen zur Erstellung von Gutachten aus dem KFZ-Bereich auszuwählen, die die Begutachtung der aus dem Fuhrpark der Auftraggeberin ausscheidenden Fahrzeuge vornehmen. Da der Fuhrpark deutschlandweit eingesetzt wird, erfolgt die Ausschreibung in 5 Losen, welche die Hauptstandorte des Fuhrparks widerspiegeln
1) Bewertet und begutachtet werden die Fahrzeuge des Fuhrparks der Auftraggeberin
a) nach Ende der regulären Fahrzeuglaufzeit, i. d. R. ist dies ca. 1-3 Jahren nach Beschaffung der Fall,
b) in Schadensfällen, mit und ohne anschließendem Fahrzeugwechsel.
Derzeit werden von den ca. 700 Fahrzeugen des Fuhrparks der Auftraggeberin je Jahr ca. 320 Fahrzeuge bewertet und begutachtet.
2) Zurzeit sind folgende Fahrzeugtypen, Benziner und Diesel, primär im Einsatz:
- VW Passat B8, ab Baujahr 2015,
- VW Touran, ab Baujahr 2018.
- Opel Insignia, ab Baujahr 2017,
- Opel Zafira, ab Baujahr 2017,
- Mercedes Benz 220 E, ab Baujahr 2019.
Zukünftig können jedoch auch Fahrzeuge anderer Hersteller oder andere Fahrzeugtypen hinzukommen.
Für die Dienstleistungen dieser Ausschreibung soll je Los ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen werden, mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Als Vertragsbeginn ist der 01.01. 2022 vorgesehen.
Für Los 4: München (Bayern und Baden-Württemberg), bei ca. 50 Fahrzeugen, ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Für die Gesamtlaufzeit von vier Jahren beträgt das Gesamtauftragsvolumen für:
Los 4: München (Bayern und Baden-Württemberg), bei ca. 200 Fahrzeugen, ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Die geschätzte Gesamtmenge an Fahrzeugbewertungen über alle Lose kann während der Vertragslaufzeit um max. 10 % überschritten werden. Somit liegt der Höchstwert an maximal zu bewertenden Fahrzeugen über alle Lose bei 1.474 Fahrzeugen innerhalb der Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Vertragsverlängerung um 2x 12 Monate möglich.
Die geschätzte Gesamtmenge an Fahrzeugbewertungen über alle Lose kann während der Vertragslaufzeit um max. 10 % überschritten werden. Somit liegt der Höchstwert an maximal zu bewertenden Fahrzeugen bei 1.474 Fahrzeugen innerhalb der Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Hamburg
Hamburg für Hamburg und Bremen
Zur wirtschaftlichen Sicherstellung der Verkaufsaktivitäten des Fuhrparks der Auftraggeberin wird je Los ein Vertragspartner benötigt, der innerhalb Deutschlands die Fahrzeugbewertung durchführt.
Ziel der Beschaffung ist es geeignete Personen zur Erstellung von Gutachten aus dem KFZ-Bereich auszuwählen, die die Begutachtung der aus dem Fuhrpark der Auftraggeberin ausscheidenden Fahrzeuge vornehmen. Da der Fuhrpark deutschlandweit eingesetzt wird, erfolgt die Ausschreibung in 5 Losen, welche die Hauptstandorte des Fuhrparks widerspiegeln
1) Bewertet und begutachtet werden die Fahrzeuge des Fuhrparks der Auftraggeberin
a) nach Ende der regulären Fahrzeuglaufzeit, i. d. R. ist dies ca. 1-3 Jahren nach Beschaffung der Fall,
b) in Schadensfällen, mit und ohne anschließendem Fahrzeugwechsel.
Derzeit werden von den ca. 700 Fahrzeugen des Fuhrparks der Auftraggeberin je Jahr ca. 320 Fahrzeuge bewertet und begutachtet.
2) Zurzeit sind folgende Fahrzeugtypen, Benziner und Diesel, primär im Einsatz:
- VW Passat B8, ab Baujahr 2015,
- VW Touran, ab Baujahr 2018.
- Opel Insignia, ab Baujahr 2017,
- Opel Zafira, ab Baujahr 2017,
- Mercedes Benz 220 E, ab Baujahr 2019.
Zukünftig können jedoch auch Fahrzeuge anderer Hersteller oder andere Fahrzeugtypen hinzukommen.
Für die Dienstleistungen dieser Ausschreibung soll je Los ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen werden, mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Als Vertragsbeginn ist der 01.01. 2022 vorgesehen.
Für Los 5: Hamburg (Hamburg und Bremen), bei ca. 15 Fahrzeugen, ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Für die Gesamtlaufzeit von vier Jahren beträgt das Gesamtauftragsvolumen für:
Los 5: Hamburg (Hamburg und Bremen), bei ca. 60 Fahrzeugen, ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Die geschätzte Gesamtmenge an Fahrzeugbewertungen über alle Lose kann während der Vertragslaufzeit um max. 10 % überschritten werden. Somit liegt der Höchstwert an maximal zu bewertenden Fahrzeugen über alle Lose bei 1.474 Fahrzeugen innerhalb der Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Vertragsverlängerung um 2x 12 Monate möglich.
Die geschätzte Gesamtmenge an Fahrzeugbewertungen über alle Lose kann während der Vertragslaufzeit um max. 10 % überschritten werden. Somit liegt der Höchstwert an maximal zu bewertenden Fahrzeugen bei 1.474 Fahrzeugen innerhalb der Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a.) HRA-/HRB-Nummer mit Angabe des zuständigen Registergerichts oder anderer Zulassungsnachweis
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt
b.) Formblatt Eignungserklärung zum Ausschluss §§ 123 ff GWB (Dokument 06)
c.) für Einzelunternehmen/Bietergemeinschaften: Nachweis der Anerkennung als KFZ-Sachverständiger oder KFZ-Gutachter für die mit der Begutachtung betrauten Person
Formblatt Eignung (Dokument 07) mit Eigenerklärung
a.) zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsljahre
b.) zur bestehenden Haftpflichtversicherung
Hapftpflichtversicherung bzw. Erklärung, dass eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen wird. Für Bietergemeinschaften muss diese mindestens für einen Bieter vorliegen.
a.) für Unternehmen, bei den KFZ-SAchverständige/KFZ-Gutachter angestellt sind: Eigenerklärung des Unternehmens, dass der Nachweis über die Anerkennung als KFZ-Sachverständiger oder KFZ-Gutachter bei dem, bei der Auftraggeberin einzusetzenden Person, vorliegt.
b.) Für Einzelunternehmer/Bietergemeinschaften: Nachweis einer mind. 3-jährigen Berufserfahrung der mit der Begutachtung betrauten Person
c.) Für Unternehmen, bei den die KFZ-Sachverständigen/KFZ-Gutachter angestellt sind: Eigenerklärung des Unternehmens, dass der Nachweis über die mind. 3-jährige Berufserfahrung bei dem, bei der Auftraggeberin einzusetzenden Person, vorliegt.
d.) Formblatt Eignung (Dokument 07) mit Eigenerklärung bezüglich 3 Referenzen
e.) Bei Beauftragung eines Unterauftragnehmers ist das Formblatt Unterauftragnehmer (Dokument 08) mit dem Angebot einzureichen.
Zusätzlich:
1. für den Fall der Eignungsleihe sind für den Unterauftragnehmer (Beliehene) folgende Dokumente bei Angebotsabgabe einzureichen:
Formblatt Eignungserklärung (Dokument 06); Formblatt zur Eignung (Dokument 07); Verpflichtungserklärung (Dokument 08a); Nachweise/Zertifikate auf das sich die Leihe bezieht.
2. für den Fall der Beauftragung eines Unterauftragnehmers sind vor Zuschlagserteilung auf Anforderung folgende Unterlagen beizubringen:
Formblatt Eignungserklärung (Dokument 06); Formblatt Eignung (Dokument 07), Verpflichtungserklärung (Dokument 08a)
e.) Einreichung eines Probegutachtens
a.) und b.) mindestens 3-jährige Erfahrung der mit der Begutachtung betrauten Person als KFZ-Sachverstänige/r oder KFZ-Gutachter
c.) Die BGHM sollte hierbei höchstens einmal als Referenz genannt werden.
Hinweis: Es handelt sich hierbei lediglich um Funktionsträgerdaten, vor deren Übermittlung personenbezogener Daten an die Auftraggeberin durch die/den Verantwortliche/n die entsprechenden Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen sind. Die Angebotsfrist hierfür ist ausreichend und angemessen. Diese Anforderung gilt gleichermaßen für alle Bieterinnen/Bieter. Eine Angabe von Referenzkunden ohne die Möglichkeit, die Referenzen bei den Referenzgebern im Vergabeverfahren abzufragen führt dazu, dass die Auftraggeberin nicht in der Lage ist die Leistungsfähigkeit tatsächlich festzustellen.
e.) folgende Mindestinformationen sind im Probegutachten enthalten
1. Allgemeine Informationen zu Auftraggeber, Auftragsdatum, Besichtigungstermin und Besichtigungsort,
2. Zusammenfassung und Ergebnis: Händlereinkaufs- und Händlerverkaufswert (regelbesteuert) als Netto- und Bruttobetrag,
3. eine Fahrzeugbeschreibung mit
a) Serienausstattung,
b) Sonderausstattung,
4. Zustandsbeschreibung (sehr gut / gut / weniger gut / schlecht) mit Kurzbegründung,
5. Schadensbeschreibung, hierbei ist zu unterscheiden und zu dokumentieren zwischen
i. Gewaltschäden,
ii. Gebrauchsschäden und
iii. Gebrauchsspuren,
iv. notwendige Reparaturen,
6. Anlage mit Fotos:
a) der Diagonalen /Seiten (mind. 4 x Diagonal),
b) von Innenaufnahmen,
c) des Tachos,
d) der Fahrgestellnummer,
e) der Detailaufnahmen von Schäden zur konkreten Schadensdarstellung.
1. Der Auftragnehmer erbringt fachlich unabhängige Gutachten, ohne weitergehende wirtschaftliche Interessen (Bsp.: Erbringung von Reparaturen / Verkauf von Fahrzeugen)
2. Die Dienstleistungen werden ausschließlich vom Vertragspartner und seinen benannten Unterauftragnehmern durchgeführt (§ 5 der Rahmenvereinbarung).
3. Die Bewertung ist standardisiert.
4. Der Auftragnehmer richtet bei losübergreifenden Angeboten für alle Aufträge der Auftragnehmerin eine zentrale Kundennummer ein.
5. Die zentrale Rechnungslegung erfolgt unter dieser einheitlichen Kundennummer an die Halteradresse pro Auftrag.
6. Alle mit der Vertragsdurchführung vorgesehenen Personen, insbesondere die mit der Begutachtung betrauten Person, in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren können.
7. Alle Unterlagen (Gutachten und Rechnungen) werden in deutscher Sprache erstellt.
8. Der Bieter stellt einen festen Ansprechpartner mit direkter Telefondurchwahl (Erreichbarkeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr) und E-Mail-Adresse zur Verfügung. Der Nachweis erfolgt über das Dokument 13_Formblatt Ansprechpartner
9. Der Bieter akzeptiert, dass keine Übernachtungskosten, Spesen und Reisezeiten vergütet werden. Anfahrtskosten werden entsprechend der Angaben im Preisblatt vergütet.
10. Das Servicenetz sollte zur Fahrzeugbewertung je Los in den dazugehörigen Bundesländern dicht vernetzt sein und auch den mobilen Einsatz vor Ort beinhalten. Schwerpunktmäßig sind die Räume:
Los 1: Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen),
Los 2: Leipzig ( Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen),
Los 3: Mainz (Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland),
Los 4: München (Baden-Württemberg und Bayern)
Los 5: Hamburg (Hamburg, Bremen) abzudecken.
1. Kontaktaufnahme/Beauftragung
Die Kontaktaufnahme sollte wie folgt umgesetzt werden:
a. Kontaktaufnahme durch die mit dem Aufkauf des Fahrzeuges betrauten Person.
b. Beauftragung durch die Mitarbeiter/innen des zuständigen Sachgebietes der Auftragnehmerin.
2. Erreichbarkeit / Terminabsprache / Reaktionszeit
Terminierung und Ausführung des Auftrages, incl. mobilem Einsatz vor Ort (i. d. R. bei der mit dem Aufkauf betrauten Person), ist spätestens am nächsten Arbeitstag nach Beauftragung durchzuführen.
Notwendig ist hierfür:
a.) Servicerufnummer zur Beauftragung,
b.) Erreichbarkeit: Mo-Fr: 08:00-17:00 Uhr,
c.) Nach Anruf und Schilderung des Sachverhaltes telef. Mitteilung in welchem Zeitrahmen eine mit der Begutachtung betraute Person zur Verfügung steht. Hierbei sollte nach Möglichkeit noch eine Reaktion am selben Tag erfolgen.
d.) Die Gutachten sind innerhalb von 3 Werktagen nach Besichtigung bearbeitet und der Auftraggeberin, inkl. gesonderter Rechnung an die Halteradresse, zuzusenden. Hierfür ist möglichst eine digitale Form anzuwenden. Rechnung und Gutachten sind getrennt zuzusenden.
3. Die Bewertungsgrundlagen müssen sich auf DAT, Schwacke, Audatex, oder vergleichbar beziehen und sichern eine gleiche und faire Bewertung im Bereich Fahrzeugbewertung zu.
a.) Im Gutachten müssen berücksichtigt sein die Fahrgestellnummer und die tatsächliche Ausstattung.
b.) Bezogen auf das zu begutachtete Fahrzeug und dessen Alter müssen zwischen Gebrauchsspuren, Gebrauchsschäden und Gewaltschäden unterschieden werden und diese kalkulatorisch berücksichtigt werden.
c.) Aufgebaut ist das Gutachten durch eine übersichtliche Gliederung der bewerteten Elemente, eine übersichtliche Darstellung des Zahlenwerks und eine punktgenaue Fotoqualität.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass die nachzuweisenden Unterlagen im Angebotsformblatt Formular 5 aufgeführt sind und dass das Fehlen von zwingend erforderlichen Unterlagen zum Ausschluss des Angebots führt.
Alle Anforderungen müssen erfüllt und durch Nachweise bzw. Eigenerklärung des Anbieters belegt werden, andernfalls erfolgt der Ausschluss des Angebotes.
Die eingereichten Unterlagen und sonstige schriftliche Zusicherungen werden im Fall des Zuschlags Vertragsbestandteil.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
1.) Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen, spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
2.) Angaben zu den Fristen des Verhandlungsverfahrens
a.) § 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
b.) § 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
c.) § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.