TNW_Gemeinde Elmstein, Energetische, sanitäre u. brandschutzrechtliche Sanierung mit barrierefreiem Zugang zum Dorfgemeinschaftshaus Iggelbach, Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 247/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmstein
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://elmstein.info/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Gemeinde Elmstein, Energetische, sanitäre u. brandschutzrechtliche Sanierung mit barrierefreiem Zugang zum Dorfgemeinschaftshaus Iggelbach, Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Gemeinde Elmstein plant die energetische, sanitäre und brandschutzrechtliche Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Iggelbach inkl. barrierefreiem Zugang.
Beauftragt werden stufenweise Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI in den Leistungsphasen 4 bis 9.
Im Rahmen der Grundleistungen werden Leistungen entsprechend § 33 Abs. 3 HOAI für das Herrichten des Grundstücks, sowie im Bereich Erdbau, Gründung, Unterbau, Oberbau, Deckschichten (KG 510, 520, 530) erforderlich. Die Vergabeunterlagen, insb. die beigefügte Kostenschätzung werden in Bezug genommen.
Zudem werden die folgenden Besonderen Leistungen beauftragt:
Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen),
Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung,
Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten,
Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel,
Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Gemeinde Elmstein Bahnhofstraße 14 67471 Elmstein Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Allgemein:
Die Gemeinde Elmstein plant die energetische, sanitäre und brandschutzrechtliche Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Iggelbach inkl. barrierefreiem Zugang.
Das ehemalige Schulhaus aus dem Jahr 1905 ist das heutige, denkmalgeschützte Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Elmstein- Ortsteil Iggelbach in der Verbandsgemeinde Lambrecht.
Der Wunsch der Gemeinde ist eine Sanierung des Gebäudes nach energetischen, brandschutztechnischen und barrierefreien Anforderungen, um den heutigen Ansprüchen eines zeitgemäßen Dorfgemeinschaftshauses gerecht zu werden.
Vorgesehen ist, dass die Hauptnutzung des Gebäudes auf das Erd- und Obergeschoss beschränkt werden. Damit bleibt die Gebäudeklasse 2 eingehalten, bzw. nicht überschritten. Das bedeutet, dass die Räume im Keller und Dachgeschoss Nebennutzflächen bleiben, die zukünftig ausschließlich für Haustechnik und Lagerung genutzt werden. Erdgeschoss und Obergeschoss werden mit ihren Raumgrößen, den vorgesehenen Veranstaltungen und sonstigen Nutzungen, die Grenzen der Versammlungsstätten-Richtlinien unterschreiten. Die eingehaltene Gebäudeklasse 2 vermeidet somit Auflagen und hohe Investitionsgelder, die bei einer höher gestuften Gebäudeklasse unumgänglich wären. Außerdem soll die barrierefreie Nutzung ermöglicht werden.
Das denkmalgeschützte Gebäude wurde in einer grundsoliden Bauausführung erstellt und erscheint nach 114 Jahren, immer noch in einer außerordentlich guten baulichen Verfassung. Nach unserer Einschätzung, würden die vorgesehenen Maßnahmen das geschichtsträchtige Bauwerk nachhaltig bewahren. Zukünftige Generationen hätten einen gesicherten, gesellschaftlichen Mittelpunkt der Gemeinde Iggelbach, der vielfältige kulturelle Anlässe und Veranstaltungen gewährleistet. So könnte für viele Bewohner, das bedeutende Schulhaus aus dem Jahr 1905, das Ortsbild weiter prägen und dazu beitragen, den historischen Dorfkern zu erhalten.
Das ehemalige denkmalgeschützte Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Elmstein - Ortsteil Iggelbach wurde über viele Jahrzehnte regelmäßig, umfangreich und vielfältig, auch durch eine Vielzahl von Vereinen genutzt.
Auf Grund eines unzureichenden Brandschutzes der Veranstaltungsräume, dem Treppenhaus, dem Unter- und Dachgeschoss, hat die Kreisverwaltung der Ortsgemeinde als Eigentümerin des Gebäudes, die Nutzung als Dorfgemeinschaftshaus bis zur endgültigen Behebung dieser erheblichen, Baumängel untersagt.
Geplante Teilmaßnahmen:
- Herstellen eines barrierefreien Zugangs zum Dorfgemeinschaftshaus
- Einbau einer Aufzugsanlage (Hofebenen, Erdgeschoss und Obergeschoss)
- Energetische Sanierung von: Räumen, Treppenhaus, Fassade und Dach
- Durchführung brandschutztechnischer Maßnahmen
- Erneuerung der: Heizungsanlage, Sanitäranlagen, Elektrotechnik
- Überarbeitung und Ergänzung der Außenanlagen
Die Maßnahme wird mithilfe von Zuwendungen des Bundes finanziert. Die Zielsetzungen des Bundesförderprogramms zu Stärkung der dörflichen Kommunikations- und Interaktionssituation sind zu beachten. Vorgaben und Auflagen im Rahmen der Zuwendungsbewilligung sind einzuhalten.
Die Kostenschätzung der Maßnahme sieht Ausgaben in Höhe von ca. 2,5 Mio. EUR vor.
Termine:
Vorlage Bauantrag bis 01.04.2022
Ausschreibung der einzelnen Gewerke Aug./Sep. 2022
Baubeginn: Nov./Dez. 2022
Bauzeit voraussichtlich 2 Jahre
Bauende / Einweihung ab Frühjahr 2025
Schlussverwendungsnachweis bis Ende 2025
Leistungen:
Beauftragt werden stufenweise Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI in den Leistungsphasen 4 bis 9.
Im Rahmen der Grundleistungen werden Leistungen entsprechend § 33 Abs. 3 HOAI für das Herrichten des Grundstücks, sowie im Bereich Erdbau, Gründung, Unterbau, Oberbau, Deckschichten (KG 510, 520, 530) erforderlich. Die Vergabeunterlagen, insb. die beigefügte Kostenschätzung werden in Bezug genommen.
Die Leistungssufen gliedern sich wie folgt:
Stufe 1: Leistungsphase 4
Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6, 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8, 9
Zudem werden die folgenden Besonderen Leistungen beauftragt:
Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen),
Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung,
Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten,
Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel,
Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 10 %
Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume
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5 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre: 10 %
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5 Punkte: ab 4 Architekten
3 Punkte: ab 3 Architekten
1 Punkt: ab 2 Architekten
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Dorfgemeinschaftshaus: 80 %
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Die Gesamtschau orientiert sich an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Es können jedoch auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter.
Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Sollte kein Bewerber über 3 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Anzahl der Referenzen
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
-- Dorfgemeinschaftshäuser, Bürger- Gemeindezentren, Bürgerhäuser, Gemeindehäuser und vergleichbar (sehr gut vergleichbar)
-- Gebäude aus dem Bereich Kultur, Freizeit (gut vergleichbar)
-- Sonstige Gebäude ab Honorarzone III (vergleichbar)
-- Sanierungen, Umbauten (sehr gut vergleichbar)
-- Neubauten (gut vergleichbar)
-- Erfahrungen mit Fördermitteln (sehr gut vergleichbar)
-- Erfahrungen im Bereich Denkmalschutz / Denkmalpflege (sehr gut vergleichbar)
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 4-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind)
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 2,0 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 1,5 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein bzw. 1 Mio. EUR netto um gut vergleichbar zu sein.
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Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphase 4
Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 u. 9
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Frühjahr 2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Nachweis Bauvorlageberechtigung nach § 64 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO).
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Gebäude und Innenräume
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
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Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt (Dorfgemeinschaftshaus) der letzten 6 Jahre Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2015 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung: Dorfgemeinschaftshäuser, Bürger- Gemeindezentren, Bürgerhäuser, Gemeindehäuser; Gebäude aus dem Bereich Kultur, Freizeit; Sonstige Gebäude ab Honorarzone III; Sanierungen, Umbauten; Neubauten; Erfahrungen mit Fördermitteln; Erfahrungen im Bereich Denkmalschutz / Denkmalpflege
c.) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 4-8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (Angabe in Prozentpunkten),
d.) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine
Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 2,0 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 1,5 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein bzw. 1 Mio. EUR netto um gut vergleichbar zu sein.
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2015 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Architekten; Nachweis Bauvorlageberechtigung nach § 64 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRBF0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.