Erweiterung Verwaltungsbau Klinikum Worms - Modulgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 54-2021-EU
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.worms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Verwaltungsbau Klinikum Worms - Modulgebäude
Modulgebäude
Worms
ca. 2980 m² BGF Neubau 4-geschossiges Modulgebäude
ca. 105 m² BGF Teilaufstockung auf bestehendem 3-geschossigen Modulgebäude ca. 745 m² Kriechkeller inkl. Fundamente
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unterlagen auf Verlangen der Vergabestelle:
> Gewerbeanmeldung, Handeslregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. Indurstri- und Handelskammer
> Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen
Unterlagen auf Verlangen der Vergabestelle:
> Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
> Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz
Unterlagen auf Verlangen der Vergabestelle:
> Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
> Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 - AusschreibungsstelleMarktplatz 267547 WormsDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]9