Sanierung von Hallenbad und Sporthalle, Los 3
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuerburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54673
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vg-suedeifel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung von Hallenbad und Sporthalle, Los 3
Irrel 54666
Das Hallenbad Irrel wurde 1972 zusammen mit der damaligen Grund- und Hauptschule Irrel erbaut. Dabei handelt es sich um ein dreigeschossiges Gebäude.
Das Hallenbad Irrel verfügt über ein Mehrzweckbecken (27 m x 7,5 m) sowie einen Saunabereich im Erdgeschoss. Über dem Hallenbad befindet sich eine Turnhalle. Zu dem Hallenbad gehören ein Sauna- und Sanitärbereich sowie entsprechende Heizungs- und Maschinenräume im Untergeschoss des Gebäudes.
Der Auftraggeber plant die Sanierung dieses Hallenbades und Sporthalle. Die vom Auftraggeber beabsichtigte Vergabe der Planungsleistungen bezieht sich auf die Grundleistungen gemäß Leistungsbild der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14 zur HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 6.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Sanierung von Hallenbad und Sporthalle, Los 3
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht
hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach
der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://add.rlp.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Irrel 54666
Das Hallenbad Irrel wurde 1972 zusammen mit der damaligen Grund- und Hauptschule Irrel erbaut. Dabei handelt es sich um ein dreigeschossiges Gebäude.
Das Hallenbad Irrel verfügt über ein Mehrzweckbecken (27 m x 7,5 m) sowie einen Saunabereich im Erdgeschoss. Über dem Hallenbad befindet sich eine Turnhalle. Zu dem Hallenbad gehören ein Sauna- und Sanitärbereich sowie entsprechende Heizungs- und Maschinenräume im Untergeschoss des Gebäudes.
Der Auftraggeber plant die Sanierung dieses Hallenbades und Sporthalle. Die Planungsleistungen der Tragwerksplanung beziehen sich auf die Grundleistungen gemäß Leistungsbild der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14 zur HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 6 sowie Betonsanierung und Betoninstandsetzung.
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Für das Vorhaben sind zusätzliche Leistungen der Planung der Betonsanierung sowie Betoninstandsetzung entsprechend der Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauwerken" des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton erforderlich geworden. Bei den zusätzlich zu den ausgeschriebenen Arbeiten erforderlichen Leistungen handelt es sich um:
- Zustandsuntersuchung des Bauwerkes, Stellungnahme zum Zustand (Zustandsgutachten)
- Vergleich des Bauwerkzustandes mit dem Soll-Zustand (Soll-Ist-Vergleich)
- Instandsetzungskonzept
- Erstellung der Ausschreibungsunterlagen
- Vergabe der Instandsetzungsleistungen
- Überwachung der Ausführung.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung konnte nicht festgestellt werden, ob überhaupt bzw. in welchem Umfang diese Leistung beauftragt werden müsste. Um den genauen Umfang der sanierungsbedürftigen Betonteile festzustellen bzw. für eine abschließende Entscheidung über die Erforderlichkeit der Betonsanierung/-instandsetzung, war die Erbringung von Leistungen aus der Leistungsphase 1 erforderlich. Der Beschaffungsbedarf war daher noch nicht abschließend definierbar. Somit war diese Leistung nicht ausschreibungsreif und konnte daher damals nicht mitausgeschrieben werden.