Realisierung der Südspange beim Mutterstadt Referenznummer der Bekanntmachung: Vorbereitende Arbeiten, Wirschaftswegebau und Herstellung Bewässerungsleitung Strang 3
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lambsheim
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67245
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewaesserzweckverband-isenach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierung der Südspange beim Mutterstadt
Der Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach beabsichtigt, in Erfüllung seiner Aufgabe nach §3 seiner Verbandsordnung, den Bau der Südspange als Maßnahme des Technischen Hochwasserschutzes mit überörtlicher Bedeutung für die anliegenden Kommunen.
Die Gesamtbaumaßnahme Südspange wurde in mehrere Bauabschnitte untergliedert. Der vorliegende Teilbereich des Bauabschnittes 5 (BA 5) umfasst als vorgezogene Maßnahme lediglich in einem Teilbereich des BA 5:
- Die Herstellung der Baustraßen mit späterer Nutzung als Wirtschafts- bzw. Gewässerunterhaltungsweg auf einer Gesamtlänge von rd. 1,7 km
- die Umverlegung der Beregnungsleitung Strang 3 des Wasser- und Bodenverbands parallel zum Wegeausbau Wirtschaftsweg auf einer Länge von rd. 1,2 km mit Anschluss an die Bestandsleitung Strang 3.
Mutterstadt außerörtlich
Als vorbereitende Maßnahme zum Bau der Südspange werden in einem Teilbereich des Bauabschnitts 5 der Ausbau von Wirtschaftswegen und die Umverlegung einer Beregnungsleitung vorgenommen.
Folgende Anlagen werden errichtet:
- Ausbau Hauptwirtschaftsweg als vorbereitende Maßnahme zum Bau der Südspange (Gewässerausbau) auf einer Länge von rd. 1,2 km, Breite rd. 5,5 m mit Schottertragschicht zzgl. Bankette und Bodenverbesserungsmaßnahmen.
- Ausbau eines Unterhaltungswegs, Länge rd. 500 m, Breite rd. 3 m zzgl. Bankette und Bodenverbesserungsmaßnahmen.
- Rohrgrabenherstellung und Lieferung inkl. Neuverlegung Beregnungsleitung DN 200 bis DN 300 Material GJS auf einer Länge von rd. 800 m und Neuverlegung PEHD Leitung DA 280 (Bestandsmaterial AG) auf einer Länge von rd. 400 m inkl. Formteile, Übergänge und Anschluss an GJS Leitung parallel zur Trasse Hauptwirtschaftsweg. Anschluss neuer Rohrleitungsstrang an Bestandsleitung.
- Vorlaufende Kampfmittelsondierung auf einer Teilfläche des Baukorridors
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Nachweise sind als Einzelbieter und von jedem Mitglied einer BG zu erbringen.
Vorzulegende Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Das Formblatt 124 ist auch von Bietern mit PQ-Nachweis auszufüllen.
Zur Beurteilung der Eignung gemäß § 16b EU Abs. (1) VOB/A sind durch die Bieterin folgende Nachweise beizubringen:
a) Nachweis der gewerblichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A).
b) Bescheinigung der Berufgenossenschaft. Ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
c) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. (1) Pkt. 1-10 und Abs. (6) Pkt. 1-8 VOB/A. Der AG erkennt gemäß § 6b EU Abs. 1 VOB/A als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) an.
Die durch die Bieter vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b EU Abs. (1) Nr. 1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden.
Die Präqualifikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitdauer nicht überschritten haben.
Die Präqualifikation entbindet die Bieterinnen nicht von der Erbringung gesonderter Nachweis und Erklärungen (siehe oben). Auf Verlangen hat die Bieterin entsprechende Nachweise unaufgefordert in der genannten Frist vozulegen. Eine Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Nachweise sind als Einzelbieter und von jedem Mitglied der BG zu erbringen.
Vorzulegende Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Das Formblatt 124 ist auch von Bietern mit PQ-Nachweis auszufüllen.
Zur Beurteilung der Eignung gemäß § 16b EU Abs. (1) VOB/A sind durch die Bieterin folgende Nachweise beizubringen:
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre gemäß § 6a EU Nr. 2c) VOB/A.
b) Nachwei einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (Eigenerklärung).
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch einen Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden jeweils [Betrag gelöscht] EUR (Kopie der Versicherungspolice) oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zu ersetzen (§ 6b EU Abs. (1) Nr. 2 VOB/A).
c) Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsleistungen.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers zu ersetzen (§ 6b EU Abs. (1) Nr. 2 VOB/A).
d) Freistellungsbescheinigung nach § 48 EstG. Der AG erkennt gemäß § 6b EU Abs. (1) VOB/A als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) an.
Die durch die Bieterinnen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b EU Abs. (1) Nr.1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden. Die Präqualifikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Die Präqualifikation entbindet die Bieterinnen nicht von der Erbringung gesonderter Nachweis und Erklärungen (siehe oben). Auf Verlangen hat die Bieterin entsprechende Nachweise unaufgefordert in der genannten Frist vozulegen. Eine Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Nachweise sind als Einzelbieter und von jedem Mitglied der BG zu erbringen.
Vorzulegende Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Das Formblatt 124 ist auch von Bietern mit PQ-Nachweis auszufüllen.
a) Benennung der wesentlichen in den letzten fünf Geschäftsjahren (einschl. 2020) erbrachten vergleichbaren Leistungen (hier: Bauarbeiten) Wege- und Wasserleitungsbau mit Angabe des Rechnungswertes, des Auftraggebers und der Leistungszeit auf Grundlage des beiliegenden Formblattes 124 (§ 6a EU Nr. 3a VOB/A). Bei vorgesehenen Unternehmerleistungen für Teilleistungen sind die vorgesehenen Leistungen und Unternehmen zu benennen und ebenfalls qualifizierte Referenzen zu den benannten geforderten vergleichbaren Leistungen sowie alle geforderten Nachweise beizufügen.
b) Erklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäfigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischen Leitungspersonal gemäß (§ 6a EU Nr.3 (g) VOB/A).
c) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob die ihrem Unternehmen angehören oder nicht und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen über die das Unternehmen des Bauwerks verfügt (§ 6a EU Nr. 3b, VOB/A).
d) Nachweis des Bieters, dass er über fachlich qualifiziertes Personal für die Durchführung der Leistung und für die Leitung und Aufsicht verfügt.
e) Erklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz.
Bei vorgesehenen Nachunternehmerleistungen für Teilleistungen sind die vorgesehenen Leistungen und Unternehmen zu benennen und ebenfalls qualifizierte Referenzen zu den benannten geforderten vergleichbaren Leistungen sowie alle geforderten Nachweise beizufügen (§6d EU Abs. (1) Satz 4, VOB/A).
f) Erklärung der Bieterin zur Bildung von Bietergemeinschaften (Formblatt 234)g). Eigenerklärung anstelle eines Gewerbezentralregisterauszugs.
g) Nachweis der Güteüberwachung- bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung für den Bau, die Sanierung, Inspektion und Reinigung von Entwässerungskanälen und -leitungen. Die Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau" RAL-GZ 961 in ihrer jeweils gültigen Fassung sind zu erfüllen oder Eigenerklärung bzw. Benennung einer Fremdüberwachung.
h.) Teilnahmebestätigung des Bieters oder seines Nachunternehmers: Anforderungen an Rohrleitungsunternehmen gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 301 i.) Teilnahmebestätigung des Bieters oder seines Nachunternehmers: Nachweis der Qualifikation des eingesetzen technischen Personlas gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 330 für das Schweißen von PE Rohren Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister oder Gewerbezentralregister nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit zu ersetzen (§ 6a Abs. (2). Nr. 7 VOB/A).
Der AG erkennt gemäß § 6b EU Abs. (1) VOB/A als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) an.
Die durch die Bieterinnen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b EU Abs. (1) Nr.1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden. Die Präqualifikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Die Präqualifikation entbindet die Bieterinnen nicht von der Erbringung gesonderter Nachweis und Erklärungen (siehe oben). Auf Verlangen hat die Bieterin entsprechende Nachweise unaufgefordert in der genannten Frist vozulegen. Eine Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebots.
Geforderte Kaution und Sicherheit:
- Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% der Bruttoabrechnungssumme für 5 Jahre und 0 Monate nach Abnahme
- Verjährungsfrist für Mängelansprüche 5 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Öffnung über die elektronische Datenbank
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]