Sanierung des Karmelitergebäudes in Boppard (P7) - Los 10 Lehmbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Boppard
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Postleitzahl: 56154
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Boppard.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.boppard.de/index.php?id=21&L=0
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Karmelitergebäudes in Boppard (P7) - Los 10 Lehmbauarbeiten
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Sanierung, energetische Ertüchtigung sowie gestalterische und bauhistorische Optimierung des ehemaligen Karmeliterklosters in Boppard, welches heute als Stadtverwaltung genutzt wird (folgend auch Karmeliter- oder Verwaltungsgebäude genannt). Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und befindet sich im Kerngebiet der Stadt Boppard. Im Norden schließt eine Kirche an. Auf der Ostseite verläuft parallel zum Gebäude die Karmeliterstraße. Auf der Südseite schließt unmittelbar die Zufahrt für das nebenliegende Parkhaus "Karmeliterstraße" an. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet das Los 10 - Lehmbauarbeiten.
Boppard
Die Hauptmassen der im vorliegenden Los 10 - Lehmbauarbeiten ausgeschriebenen Leistungen betragen:
ca. ca. 1.600 m2 Abbruch Putz und Streckmetall
ca. 735 m2 Abbruch Gefache aus Lehm/Astgeflecht
ca. 190 m2 Abbruch Gefache aus Leichtbetonsteine
ca. 690 m2 Ausfachung der Gefache mit Lehmsteine
ca. 1.040 m2 Lehmputz
Mindestanforderungen an Nebenangebote: Siehe Ziffer VI.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung des Karmelitergebäudes in Boppard (P7) - Los 10 Lehmbauarbeiten
Ort: Hadamar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 65589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
2. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.
3. Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Bietern erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
4. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
5. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
6. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
7. Die detaillierten Uhrzeiten zur Angebotseinreichung und -öffnung können den jeweiligen Vergabeunterlagen der einzelnen Lose entnommen werden.
8. Mindestanforderungen an Nebenangebote:
- Die Leistungen der Nebenangebote müssen qualitativ (technische Beschaffenheit), quantitativ und optisch gleichwertig zur Leistungsbeschreibung sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
- Die Leistungen müssen den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht werden.
- Der Bieter hat die in den Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
- Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern.
- Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
- Nebenangebote dürfen keine Bedarfspositionen enthalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §160 GWB. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens binnen 10 Kalendertagen elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]