Vertragsverlängerung für das elektronische Fahrtenbuch ab 01.10.2021

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vertragsverlängerung für das elektronische Fahrtenbuch ab 01.10.2021

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34300000 Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auftragsgegenstand ist die Lieferung und der Aus- und Einbau von 218 elektronischen Fahrtenbüchern.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung (AOK17075-990) wurde am 27.07.2017 ein Vertrag über die Bereitstellung eines elektronischen Fahrtenbuchs inkl. Führerscheinkontrolle sowie der Kauf der dafür notwendigen Hardware mit der Firma Carsync GmbH, 80807 München geschlossen.Dieser Vertrag läuft regulär zum 30.09.2021 aus.

- RFID-Labels für die Führerscheinkontrolle und Authentifizierung im Fahrzeug

- Hardware (Telematikbox inkl. Interface)

- Lizenzgebühren inkl. Mobilfunkkarte für das elektronische Fahrtenbuch

- Kosten für den Aus- und Einbau der Fahrtenbücher

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung (AOK17075-990) wurde am 27.07.2017 ein Vertrag über die Bereitstellung eines elektronischen Fahrtenbuchs inkl. Führerscheinkontrolle sowie der Kauf der dafür notwendigen Hardware mit der Firma Carsync GmbH, 80807 München geschlossen. Dieser Vertrag läuft bis zum 30.09.2021. Es soll auch weiterhin ein elektronisches Fahrtenbuch mit integrierter Führerscheinkontrolle im Fahrzeug (Anlasserunterbrechung zur Verhinderung unberechtigter Nutzung) genutzt werden. Aus diesem Grund ist der Abschluss eines neuen Vertrags notwendig. Bereits bei der Ausschreibung 2017 gab es, neben der Firma Carsync GmbH, keinen weiteren Anbieter der unsere Anforderungen erfüllen konnte. Diese Anforderungen bestehen auch weiterhin und die vorhandene Hardware kann bei unserem aktuellen Anbieter weiter genutzt werden. Eine Recherche am Markt hat gezeigt, dass sich die Angebotssituation auch im Jahr 2021 nicht geändert hat. Um dennoch sicherzugehen, dass kein Anbieter übersehen wurde, soll vor der Vertragszeichnung mit der Firma Carsync eine ex-ante-Veröffentlichung durchgeführt werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
11/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 GWB "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber ... 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. ... (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." § 168 GWB ... "(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/08/2021

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