Wohnbau Mainz GmbH Winterdienstleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wohnbau-mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnbau Mainz GmbH Winterdienstleistungen
Winterdienstvorhaltung, einschl. bedarfsorientierter Schnee- und Glatteisbeseitigung auf öffentlichen Gehwegen, Hauszugängen und Garagenzufahrten an/in den Liegenschaften der Wohnbau Mainz GmbH im Stadtgebiet Mainz analog den Festlegungen in der aktuellen Ortssatzung der Stadt Mainz
Wohnbau Mainz GmbH Winterdienstleistung
Liegenschaften im Stadtgebiet "Altstadt" von Mainz
Winterdienstvorhaltung, einschl. bedarfsorientierter Schnee- und Glatteisbeseitigung auf öffentlichen Gehwegen, Hauszugängen und Garagenzufahrten an/in den Liegenschaften der Wohnbau Mainz GmbH im Stadtgebiet Mainz analog den Festlegungen in der aktuellen Ortssatzung der Stadt Mainz
Wohnbau Mainz GmbH Winterdienstleistung
Liegenschaften im Bereich "Berliner Siedlung" von Mainz
Winterdienstvorhaltung, einschl. bedarfsorientierter Schnee- und Glatteisbeseitigung auf öffentlichen Gehwegen, Hauszugängen und Garagenzufahrten an/in den Liegenschaften der Wohnbau Mainz GmbH im Stadtgebiet Mainz analog den Festlegungen in der aktuellen Ortssatzung der Stadt Mainz
Wohnbau Mainz GmbH Winterdienstleistung
Liegenschaften im Stadtgebiet "Bretzenheim" von Mainz
Winterdienstvorhaltung, einschl. bedarfsorientierter Schnee- und Glatteisbeseitigung auf öffentlichen Gehwegen, Hauszugängen und Garagenzufahrten an/in den Liegenschaften der Wohnbau Mainz GmbH im Stadtgebiet Mainz analog den Festlegungen in der aktuellen Ortssatzung der Stadt Mainz
Wohnbau Mainz GmbH Winterdienstleistung
Liegenschaften im Stadtgebiet "Ebersheim" von Mainz
Winterdienstvorhaltung, einschl. bedarfsorientierter Schnee- und Glatteisbeseitigung auf öffentlichen Gehwegen, Hauszugängen und Garagenzufahrten an/in den Liegenschaften der Wohnbau Mainz GmbH im Stadtgebiet Mainz analog den Festlegungen in der aktuellen Ortssatzung der Stadt Mainz
Wohnbau Mainz GmbH Winterdienstleistung
Liegenschaften im Stadtgebiet "Finthen" von Mainz
Winterdienstvorhaltung, einschl. bedarfsorientierter Schnee- und Glatteisbeseitigung auf öffentlichen Gehwegen, Hauszugängen und Garagenzufahrten an/in den Liegenschaften der Wohnbau Mainz GmbH im Stadtgebiet Mainz analog den Festlegungen in der aktuellen Ortssatzung der Stadt Mainz
Wohnbau Mainz GmbH Winterdienstleistung
Liegenschaften im Stadtgebiet "Gonsenheim" von Mainz
Winterdienstvorhaltung, einschl. bedarfsorientierter Schnee- und Glatteisbeseitigung auf öffentlichen Gehwegen, Hauszugängen und Garagenzufahrten an/in den Liegenschaften der Wohnbau Mainz GmbH im Stadtgebiet Mainz analog den Festlegungen in der aktuellen Ortssatzung der Stadt Mainz
Wohnbau Mainz GmbH Winterdienstleistung
Liegenschaften im Stadtgebiet "Hartenberg" von Mainz
Winterdienstvorhaltung, einschl. bedarfsorientierter Schnee- und Glatteisbeseitigung auf öffentlichen Gehwegen, Hauszugängen und Garagenzufahrten an/in den Liegenschaften der Wohnbau Mainz GmbH im Stadtgebiet Mainz analog den Festlegungen in der aktuellen Ortssatzung der Stadt Mainz
Wohnbau Mainz GmbH Winterdienstleistung
Liegenschaften im Stadtgebiet "Hechtsheim" von Mainz
Winterdienstvorhaltung, einschl. bedarfsorientierter Schnee- und Glatteisbeseitigung auf öffentlichen Gehwegen, Hauszugängen und Garagenzufahrten an/in den Liegenschaften der Wohnbau Mainz GmbH im Stadtgebiet Mainz analog den Festlegungen in der aktuellen Ortssatzung der Stadt Mainz
Wohnbau Mainz GmbH Winterdienstleistung
Liegenschaften im Stadtgebiet "Laubenheim" von Mainz
Winterdienstvorhaltung, einschl. bedarfsorientierter Schnee- und Glatteisbeseitigung auf öffentlichen Gehwegen, Hauszugängen und Garagenzufahrten an/in den Liegenschaften der Wohnbau Mainz GmbH im Stadtgebiet Mainz analog den Festlegungen in der aktuellen Ortssatzung der Stadt Mainz
Wohnbau Mainz GmbH Winterdienstleistung
Liegenschaften im Stadtgebiet "Lerchenberg" von Mainz
Winterdienstvorhaltung, einschl. bedarfsorientierter Schnee- und Glatteisbeseitigung auf öffentlichen Gehwegen, Hauszugängen und Garagenzufahrten an/in den Liegenschaften der Wohnbau Mainz GmbH im Stadtgebiet Mainz analog den Festlegungen in der aktuellen Ortssatzung der Stadt Mainz
Wohnbau Mainz GmbH Winterdienstleistung
Parkdeck im Stadtgebiet "Lerchenberg Parkdeck BG 258" von Mainz
Winterdienstvorhaltung, einschl. bedarfsorientierter Schnee- und Glatteisbeseitigung auf öffentlichen Gehwegen, Hauszugängen und Garagenzufahrten an/in den Liegenschaften der Wohnbau Mainz GmbH im Stadtgebiet Mainz analog den Festlegungen in der aktuellen Ortssatzung der Stadt Mainz
Wohnbau Mainz GmbH Winterdienstleistung
Liegenschaften im Bereich Martin-Luther-King-Park von Mainz
Winterdienstvorhaltung, einschl. bedarfsorientierter Schnee- und Glatteisbeseitigung auf öffentlichen Gehwegen, Hauszugängen und Garagenzufahrten an/in den Liegenschaften der Wohnbau Mainz GmbH im Stadtgebiet Mainz analog den Festlegungen in der aktuellen Ortssatzung der Stadt Mainz
Wohnbau Mainz GmbH Winterdienstleistung
Liegenschaften im Stadtgebiet "Mombach" von Mainz
Winterdienstvorhaltung, einschl. bedarfsorientierter Schnee- und Glatteisbeseitigung auf öffentlichen Gehwegen, Hauszugängen und Garagenzufahrten an/in den Liegenschaften der Wohnbau Mainz GmbH im Stadtgebiet Mainz analog den Festlegungen in der aktuellen Ortssatzung der Stadt Mainz
Wohnbau Mainz GmbH Winterdienstleistung
Liegenschaften im Stadtgebiet "Neustadt Bereich 1" von Mainz
Winterdienstvorhaltung, einschl. bedarfsorientierter Schnee- und Glatteisbeseitigung auf öffentlichen Gehwegen, Hauszugängen und Garagenzufahrten an/in den Liegenschaften der Wohnbau Mainz GmbH im Stadtgebiet Mainz analog den Festlegungen in der aktuellen Ortssatzung der Stadt Mainz
Wohnbau Mainz GmbH Winterdienstleistung
Liegenschaften im Stadtgebiet "Neustadt Bereich 2" von Mainz
Winterdienstvorhaltung, einschl. bedarfsorientierter Schnee- und Glatteisbeseitigung auf öffentlichen Gehwegen, Hauszugängen und Garagenzufahrten an/in den Liegenschaften der Wohnbau Mainz GmbH im Stadtgebiet Mainz analog den Festlegungen in der aktuellen Ortssatzung der Stadt Mainz
Wohnbau Mainz GmbH Winterdienstleistung
Liegenschaften im Stadtgebiet "Neustadt Bereich 3" von Mainz
Winterdienstvorhaltung, einschl. bedarfsorientierter Schnee- und Glatteisbeseitigung auf öffentlichen Gehwegen, Hauszugängen und Garagenzufahrten an/in den Liegenschaften der Wohnbau Mainz GmbH im Stadtgebiet Mainz analog den Festlegungen in der aktuellen Ortssatzung der Stadt Mainz
Wohnbau Mainz GmbH Winterdienstleistung
Liegenschaften im Stadtgebiet "Oberstadt" von Mainz
Winterdienstvorhaltung, einschl. bedarfsorientierter Schnee- und Glatteisbeseitigung auf öffentlichen Gehwegen, Hauszugängen und Garagenzufahrten an/in den Liegenschaften der Wohnbau Mainz GmbH im Stadtgebiet Mainz analog den Festlegungen in der aktuellen Ortssatzung der Stadt Mainz
Wohnbau Mainz GmbH Winterdienstleistung
Liegenschaften im Stadtgebiet "Weisenau" von Mainz
Winterdienstvorhaltung, einschl. bedarfsorientierter Schnee- und Glatteisbeseitigung auf öffentlichen Gehwegen, Hauszugängen und Garagenzufahrten an/in den Liegenschaften der Wohnbau Mainz GmbH im Stadtgebiet Mainz analog den Festlegungen in der aktuellen Ortssatzung der Stadt Mainz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe verbindliche Vorbemerkungen im Angebots-LV.
LV-Auszüge:
Die Verpflichtung des AG zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie z. B. der „Verkehrssicherungspflicht, den Pflichten aus Auflagen gemäß der Ortssatzung der Stadt Mainz < Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Mainz > im Bereich der öffentlichen/ privaten Gehwege, der Hauszugänge und der Garagenzufahrten, soll zu den Einheitspreisen dieses Preisverzeichnisses an ortsnahe Firmen rechtskräftig übertragen werden. Ortsnah bedeutet: Auf Abruf durch den AG innerhalb von 60 Minuten auch gesonderte Winterdiensteinsätze in den jeweils beauftragten Vermietungsbezirken leisten zu können.
Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die vom Auftraggeber (AG) angegebenen Flächen in den jeweiligen Vermietungsbezirken (Losen) im Stadtgebiet Mainz, in der Zeit vom 1. November bis 31. März (in Ausnahmefällen bedarfs- u. witterungsorientiert bis zum 15. April) eigenverantwortlich, entsprechend den jeweiligen behördlichen Vorschriften von Schnee zu reinigen und bei Glättebildung mit zugelassenem Material zu bestreuen. Eis auf den Gehwegen ist aufzuhacken und unmittelbar zu beseitigen.
Der AN haftet stellvertretend für den AG gegenüber Dritten und Behörden bei allen Sach,-und Personen Schäden, die infolge nicht rechtzeitiger Ausführung oder unsachgemäßer Ausführung seiner Leistungen entstehen.
In diesem Zusammenhang hat der AN eine Versicherung zur Deckung aller eventuell denkbaren Ersatzansprüche aus seiner Tätigkeit für den AG abzuschließen. Eine Kopie der Versicherungspolice ist beim AG zu hinterlegen. Der AN ist verpflichtet, relevante Sachverhalte z.B. Körperverletzungen, Beschädigungen ect., dem AG unverzüglich zu melden und bei der Aufklärung die erforderliche Hilfe zu leisten.
Eine zusätzliche Ausführungsdokumentation auf Abruf durch den AG ist vom AN durch eine GPS-Rückverfolgungsroutine sicherzustellen (Stand der Technik). Auf der Grundlage des Landeskoordinatensystems Rheinland-Pfalz muss auf Anfrage des AG jederzeit vom AN nachgewiesen werden können, zu welchen Ausführungszeiten der Winterdienst in den Stadtteilen ausgeführt worden ist. Des Weiteren wird eine visuelle Kontrolldokumentation mit Datum- und Uhrzeitanzeige an den eingesetzten Maschinen vorausgesetzt, die den Zustand der Winterdienststrecken vorher/nachher zeigen. Alle Daten, sowohl die GPS-Kontroll-Daten, als auch die Video- und/oder Fotoaufzeichnungen der gefahrenen Einsätze – sind für den Vertragszeitraum und darüber hinaus, bis zum 31.12.2026 als Beleg für ausgeführte Leistungen vom AN zu archivieren und bedarfsorientiert auch nach aktuellen Reklamationen unverzüglich dem AG vorzulegen.
siehe dazu auch III.1.1)
siehe dazu auch III.1.1)
Gewerbeanmeldung notwendig
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sollten während des Verfahrens Fragen von Bietern entstehen, können Sie diese bis zum 21.09.2021 um 10:00 Uhr stellen.
Die Kommunikation hierzu läuft nur über die Vergabeplattform von Subreport.
Die für Sie notwendigen Unterlagen haben wir ins Internet eingestellt.
Unter der Adresse https://www.subreport.de/E79853823 stehen Ihnen die Unterlagen zum Download bereit. Um die Unterlagen herunterladen und an der Bieterkommunikation teilnehmen zu können, müssen Sie bei subreport ELViS registriert sein.
Die Registrierung auf der Vergabeplattform – genau wie die Nutzung der Plattform – ist kostenlos und wird auf einer gesicherten Internetseite (ersichtlich im Adressenfeld als "https") abgefragt.
Hilfe beim Download und/oder bei der elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie kostenfrei durch Herrn Felix Hinske (subreport) unter der Telefonnummer 0221/98 578-38.
Rügefristen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kaiendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind. nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt GWB.
Bei Vertragsabschluss gelten die Datenschutzbestimmungen der Wohnbau Mainz GmbH. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.wohnbau-mainz.de/datenschutz/.
Sollten Sie Fragen haben können Sie sich gerne an unseren Datenschutzbeauftragten wenden, diesen erreichen Sie unter [gelöscht].
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]