0158.10-VgV Architekt "Anbau Grundschule Josef-Guggenmos in Enkenbach-Alsenborn" Referenznummer der Bekanntmachung: 0158.10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Enkenbach-Alsenborn
NUTS-Code: DEB3 Rheinhessen-Pfalz
Postleitzahl: 67677
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuekommunalbau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuekommunalbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
0158.10-VgV Architekt "Anbau Grundschule Josef-Guggenmos in Enkenbach-Alsenborn"
Objektplanung nach §34 HOAI 2021, LPH 1-8 für die Erweiterung der Josef-Guggenmos-Grundschule; NUF 1-6 (HNF) ca. 472 m².
Die Gesamtprojektkosten n. DIN 276 betragen ca. 1,650 Mio. brutto.
Josef-Guggenmos-Grundschule Ringstraße 11 67677 Enkenbach-Alsenborn
Architektenleistungen nach HOAI § 34 ff, Leistungsphasen 1-8
Die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn beabsichtigt die Grundschule in Enkenbach-Alsenborn zu erweitern.
Die Schule besteht derzeit aus folgenden Gebäuden:
Bau A: Hauptgebäude 3-geschossig, Baujahr ca. 1965.
Bau B: Turn-und Gymnastikhalle Baujahr ca. 1965.
Bau C: Nebengebäude, Baujahr ca. 1965 mit Erweiterung im Jahr 2000.
Interimsgebäude in Containerbauweise im Schulhof, Aufstockung für Sommer 2021 geplant.
Leistungsbeschreibung:
Es werden Planungsleistungen für die komplette Erstellung der Erweiterung angefragt (Leistungsphasen 1-8 der HOAI; §§ 34 ff).
Vorgesehen ist, diese am Hauptgebäude vorzunehmen, der geeignete Standort ist im Zuge der Planungen zu ermitteln.
Die Erweiterung der Mensa soll möglichst in den Freibereich an ihrem derzeitigen Standort stattfinden.
Barrierefreiheit:
Das Hauptgebäude A verfügt derzeit noch nicht über einen Aufzug. Im Zuge der Erweiterung soll die Barrierefreiheit für Gebäude A und die Erweiterung hergestellt werden. Die Sporthalle soll über den Aufzug ebenfalls barrierefrei erreichbar sein.
Brandschutz /2. Baulicher Rettungsweg sicherstellen:
Im Zuge der Erweiterung und der damit einhergehenden Überplanung des Raumkonzeptes sollen im Hauptgebäude A die Flucht- und Rettungswege überarbeitet werden. Hierbei soll die Nutzung/Erreichbarkeit der vorhanden zwei Bestandstreppenhäuser optimiert werden.
Raumprogramm:
Ein Abgleich des Raumprogrammes ist im Rahmen der Grundlagenermittlung anhand des vorliegenden Soll/Ist-Vergleiches vorzunehmen.
Hierbei ist eine Optimierung des Raumprogrammes durch teilweise Umnutzung bestehender Räume in den Bestandsgebäuden mit in die Überlegungen einzubeziehen.
Die vorgegebenen 470 qm HNF sind als Richtzahl zu verstehen, die sich noch verändern kann.
Information zu laufenden internen Baumaßnahmen:
- Herstellung des 2. Baulichen Rettungswegs und barrierefreiem Zugang für die Turn- und Gymnastikhalle über Außenrampe.
- Infrastrukturelle Verkabelung.
Eine projektbezogene Verlängerung ist möglich, sofern sich der Projektablauf evtl. verzögert.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt in 2 Stufen:
1. Stufe: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz erfolgter Nachforderung innerhalb einer Frist von 6 Tagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. 2. Stufe: Prüfung der Eignung aufgrund der geforderten eingereichten Angaben und Unterlagen, insbesondere der festgelegten Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Bewertungsmatrix.
Übersteigt die Anzahl der geeigneten Bewerber die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber (gem. Teilnahmebedingungen max. 4 Bewerber), wird die Auswahl unter mehreren gleich platzierten Bewerbern durch Los getroffen.
Die Architektenleistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst erfolgt die Beauftragung der Lph 1-2. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen ist vorgesehen.
Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss in seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 GWB sowie
- Erklärung über die ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung.
- Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gemäß Vorgabe des EU-Staates, in dem der Bewerber tätig ist.
- Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestlohnverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Rheinland-Pfalz (LTTG)
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Nachweis oder Bestätigungsschreiben einer Berufshaftpflichtversicherung, dass diese im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, abzuschließen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV,
- Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
Die Referenzprojekte müssen mit dem Architektenleistungsbild nach HOAI und in den letzten 7 Jahren abgeschlossen sein.
Bewertungskriterium: Termine, Kosten, Qualitäten:
Referenzprojekt I: Neu-, oder Umbau, Erweiterung (kein reiner Umbau) einer Grundschule idealerweise nach Schulbauförderung in Rheinland-Pfalz mit einem Volumen von 1,5 Mio. EUR netto KGr. 300+400
Referenzprojekt II: Neu-, oder Umbau, Erweiterung (kein reiner Umbau) eines Gebäudes für die öffentliche Hand, idealerweise Grundschule n. Schulbauförderung in Rheinland-Pfalz einem Volumen von 1,0 Mio. Euro netto KGr. 300+400.
Zusätzliche Punkte können in der Bewertung generiert werden für folgende Leistungen: Erfahrungen mit Gebäuden mit Grundschulnutzung, Schulbauförderung in Rheinland-Pfalz.
Es soll jeweils ein entsprechendes Referenzschreiben des Auftraggebers, aus dem die geforderten Angaben hervorgehen, vorgelegt werden, auch wenn das Referenzobjekt für die ausschreibende Bauherrschaft ausgeführt wurde. Das Referenzschreiben soll außerdem die Termin-, Kosten- und Qualitätsziele bestätigen.
Sofern kein Referenzschreiben vorgelegt werden kann, ist der jeweilige Ansprechpartner mit Telefonnummer des betreffenden Objektes zu benennen.
Die Berufserfahrung des Projektleiters und des Bauleiters ist jeweils in Jahren und vergleichbaren Positionen nachzuweisen.
Des weiteren kann die Eignung des Projektleiters und des Bauleiters zusätzlich durch Nachweise aufgabenbezogene Weiterbildungsmaßnahmen (Schulbau, Brandschutz, ENEV, Vergaberecht, Kostencontrolling, HOAI, etc.) ergänzt werden.
Referenzprojekt I ist Mindestanforderung
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatsstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" und/oder "Ingenieur" und/oder "Beratender Ingenieur" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt. Dies gilt für den Projektleiter (PL) und den Bauleiter (BL).
Für die Mitgliedsstaaten der EU sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt. Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: VGV § 44.
Nachweis z.B. Kammereintragung ist in Kopie der Anlage beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch max. 4 geeignete Bewerber teilnehmen.
Es werden Bewerbungsformulare durch den Auftraggeber ausgegeben. Diese sind ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal erhältlich.
Zur Aufwandsbegrenzung für die Bewerber und Handhabbarkeit für das Auswahlverfahren sind die Bewerbungsunterlagen verbindlich auf die Bewerbungsformulare begrenzt. Die zusätzlich zum Bewerbungsformular eingereichten Unterlagen sind auf max. 15 Seiten zuzüglich Referenzschreiben und Nachweise zu begrenzen. Umfangreichere Bewerbungen bleiben i.S. der Gleichbehandlung unberücksichtigt. Gezählt wird der Gesamtumfang der Unterlagen (Deckblätter und Anschreiben ohne inhaltliche Aussage werden nicht gezählt.
Den höchstens 4 qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen der Stufe 2 bereit gestellt.
Die übrigen Bewerber werden entsprechend den vergaberechtlichen Erfordernissen über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
Nachfragen werden nur beantwortet, wenn Sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge elektronisch auf der Plattform www.dtvp.de unter der unten genannten Bekanntmachungs-ID gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y54RBY5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.