Lieferung von einem Lkw (5,5 t) mit Hubarbeitsbühne und Hybridantrieb Referenznummer der Bekanntmachung: SSPE-2021-0057
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.speyer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von einem Lkw (5,5 t) mit Hubarbeitsbühne und Hybridantrieb
Lieferung von einem Lkw (5,5 t) mit Hubarbeitsbühne und Hybridantrieb
Stadtverwaltung Speyer
Abt. Stadtgrün - Frau Wilke
Landauer Straße 75
67346 Speyer
Rheinland-Pfalz
Lieferung von einem Lkw mit Hubarbeitsbühne, 23m Arbeitshöhe, isoliertem Arbeitskorb und Hybridantrieb;
Zulässiges Gesamtgewicht in fahrbereitem Zustand: 5,5 t
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB Formblatt 124 LD) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Dieses enthält u. a. Eigenerklärungen bzw. Angaben
- über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet - oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
- darüber, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Die o. g. Erklärungen sind auf Verlangen der Vergabestelle auch abzugeben für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eine ausführliche Darstellung findet sich im VHB Formblatt 124 LD, das den Vergabeunterlagen beiliegt.
Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB Formblatt 124 LD) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Dieses enthält u. a. Eigenerklärungen bzw. Angaben
- über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Die o. g. Erklärungen sind auf Verlangen der Vergabestelle auch abzugeben für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eine ausführliche Darstellung findet sich im VHB Formblatt 124 LD, das den Vergabeunterlagen beiliegt.
Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB Formblatt 124 LD) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Dieses enthält u. a. Eigenerklärungen bzw. Angaben
- darüber, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
- darüber, dass die zur Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
Die o. g. Erklärungen sind auf Verlangen der Vergabestelle auch abzugeben für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eine ausführliche Darstellung findet sich im VHB Formblatt 124 LD, das den Vergabeunterlagen beiliegt.
gem. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.fm.rlp.de
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt.
Die Kammer kann nur auf einen schriftlichen und begründeten Antrag eines Bewerbers oder Bieters tätig werden. Der Antragsteller muss darlegen, welche Verstöße gegen Vergabebestimmungen dem öffentlichen Auftraggeber zur Last gelegt werden sowie konkretisieren, dass er durch die Verletzung von Vergabevorschriften einen Schaden erlitten hat oder erleiden wird.
Der Antrag ist nach § 160 GWB grundsätzlich unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Vergabebekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Der Antrag ist auch dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Soweit der Antrag nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist, übermittelt ihn die Vergabekammer an den Auftraggeber. Die Übermittlung bewirkt ein gesetzliches Zuschlagsverbot, das bis zur Entscheidung der Kammer und dem Ablauf der Rechtsmittelfrist gilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Speyer
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.speyer.de