Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen Referenznummer der Bekanntmachung: KBIR-2021-0110
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Birkenfeld
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 55765
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-birkenfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Los 1: Sammlung und Transport von Altpapier ("Holsystem");
Los 2: Übernahme und Verwertung des Altpapiers;
Los 3: Sammlung und Entsorgung von Problemstoffen.
Sammlung und Transport von Altpapier ("Holsystem")
Nationalparklandkreis Birkenfeld 55765 Birkenfeld Der Erfüllungsort bezieht sich auf die zum Kreisgebiet gehörenden Kommunen.
Sammlung und Transport von Altpapier ("Holsystem")
-Bündelsammlung von Altpapier im vierwöchentlichen Rhythmus (ca. 13 Sammeltouren pro Jahr);
-Transport des gesammelten Altpapiers zum AWZ Reibertsbach;
-Erwartete jährliche Altpapiersammelmenge: ca. 6.000 Mg/a - 6.500 Mg/a.
Übernahme und Verwertung des Altpapiers
Nationalparklandkreis Birkenfeld 55765 Birkenfeld Der Erfüllungsort bezieht sich auf die zum Kreisgebiet gehörenden Kommunen.
Übernahme und Verwertung des Altpapiers
-Übernahme des Altpapiers am AWZ Reibertsbach;
-Stellung eines 40-m3-Abrollcontainers am AWZ Reibertsbach;
-Durchführung der Transport- und Verwertungslogistik;
Verwertung des Altpapiers (inkl. Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste);
-Verwertungsmenge: ca. 4.000 - 6.500 Mg/a (Hinweis: Die tatsächliche Verwertungsmenge hängt noch von der abzuschließenden Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen ab).
Die Auftragssumme beinhaltet den Erlös aus den Einnahmen.
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2023. Der Vertag verlängert sich maximal zweimal um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht bis 12 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
Sammlung und Entsorgung von Problemstoffen
Nationalparklandkreis Birkenfeld 55765 Birkenfeld Der Erfüllungsort bezieht sich auf die zum Kreisgebiet gehörenden Kommunen.
Sammlung und Entsorgung von Problemstoffen
-Mobile Sammlung von Problemstoffen (ca. 120 Haltepunkte) an 24 Sammeltagen (je 12 Tage im Frühjahr und Herbst
-Zusätzlich 15 Sammeltage (freitags von 13:00 - 17 Uhr) an einem festen Standort im Kreisgebiet, welcher vom Bieter festzulegen ist (ggf. auch auf eigenem Betriebsgelände), "Stationäre Sammlung";
-Übernahme von Problemstoffen aus illegalen Ablagerungen;
Entsorgung der Problemstoffe: ca. 130 Mg/a.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Willi Strumm GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baumholder
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 55774
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Palm Recycling GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73432
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.palm.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.remondis-entsorgung.de/wir-in-ihrer-naehe/remondis-im-suedwesten/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5EYYR8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.