Beschaffung, Lieferung und Verteilung von Abfallsammelbehältern Referenznummer der Bekanntmachung: KBIR-2021-0108

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Birkenfeld
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 55765
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-birkenfeld.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung, Lieferung und Verteilung von Abfallsammelbehältern

Referenznummer der Bekanntmachung: KBIR-2021-0108
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
44613700 Abfallsammelbehälter
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung, Lieferung und Verteilung von Abfallsammelbehältern zur Erfassung von Rest- und Bioabfall im Nationalparklandkreis Birkenfeld

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31711110 Sender-Empfänger
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Hauptort der Ausführung:

Nationalparklandkreis Birkenfeld 55765 Birkenfeld Als Erfüllungsort gilt das Kreisgebiet des Nationalparklandkreises Birkenfeld.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung, Lieferung und Verteilung von 2-Rad-Behältern zur Erfassung von Restabfall im Nationalparklandkreis Birkenfeld in einem Umfang von ca. 31.630 Stück inkl. Transpondern.

Beschaffung, Lieferung und Verteilung von 4-Rad-Behältern zur Erfassung von Restabfall im Nationalparklandkreis Birkenfeld in einem Umfang von ca. 280 Stück inkl. Transpondern.

Beschaffung, Lieferung und Verteilung von 4-Rad-Behältern zur Erfassung von Bioabfall im Nationalparklandkreis Birkenfeld in einem Umfang von ca. 960 Stück inkl. Transpondern.

Die Lieferung und haushaltsnahe Verteilung der Abfallsammelbehälter zur Erfassung von Restabfall im Rahmen der Neuausstattung der Behälterinfrastruktur beginnt frühestens am 02.11.2021 und muss bis zum 30.11.2021 vollständig (inklusive Datenübertragung) abgeschlossen sein. Die Lieferung und Verteilung der Abfallsammelbehälter zur Erfassung von Bioabfall im Rahmen der Neuausstattung der Behälterinfrastruktur beginnt frühestens am 27.12.2021 und muss bis spätestens zum 31.01.2022 vollständig (inklusive Datenübertragung) abgeschlossen sein. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Beschreibung der Optionen:

Im Sinne eines Optionsrechts kann der AG bis zu 30 % der endgültigen Bestellmenge an Behältern nachbestellen (Nachlieferoption). Die Nachlieferoption besteht für zwei Jahre ab dem 01.01.2022.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 090-232570
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: KBIR-2021-0108
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe SULO Umwelttechnik GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/07/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Birkenfeld
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landkreis-birkenfeld.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5EYYR3

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:

- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.

Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/08/2021

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