Ausstattungsatz Rettungschwimmer Referenznummer der Bekanntmachung: 6002100725-BAAINBw S2.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattungsatz Rettungschwimmer
Aussattungssatz Rettungsschwimmer
Neustadt i.H.
100 SE
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Im Vorferhren (offenes Verfahren) gingen keine ordnungsgemäßen Angebote ein, sodass eine Aufhebung erfolgen musste.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausstattungsatz Rettungschwimmer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eckernförde
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24340
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung
eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s. VI.3.1
dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der
Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der
Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber
zu rügen.