TUB - Gesamtbaumaßnahme Verlagerung Therapiebereiche - BA 2 Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 94-20 (200) (Aufhebung)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67071
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bg-kliniken.de/klinik-ludwigshafen/bg-klinik-ludwigshafen/
Abschnitt II: Gegenstand
TUB - Gesamtbaumaßnahme Verlagerung Therapiebereiche - BA 2 Projektsteuerung
Die BG Kliniken Tübingen und Ludwigshafen gGmbH planen am Standort der Klinik Tübingen, Schnarrenberg Straße 95 in 72076 Tübingen die Etablierung einer zentralen Notaufnahme mit Sprechstunden- und Diagnostikbereich sowie die Erweiterung und Modernisierung des Pflegebereiches für Querschnittgelähmte.
Es werden stufenweise die Leistungsstufen 1-5 des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß HAV-KOM-Vertrag vergeben.
Das Leistungsbild ist durch die dem Vertrag zugrunde liegenden Zusätzlichen Vertragsbestimmungen zum Projektsteuerungsvertrag (ZVB-PS) detailliert bestimmt. Diese wurden an die Spezifika der BG Kliniken (ZVB-PS-BG) angepasst und liegen den Vertragsunterlagen bei.
Im Rahmen der Projektsteuerungsleistungen ist zusätzlich die Eventualposition Planung Hubschrauber-Hangar neben dem Dachlandeplatz teil des Auftrages.
BG Klinik Tübingen Schnarrenbergstraße 95 72076 Tübingen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die BG Kliniken Tübingen und Ludwigshafen gGmbH planen am Standort der Klinik Tübingen, Schnarrenberg Straße 95 in 72076 Tübingen die Etablierung einer zentralen Notaufnahme mit Sprechstunden- und Diagnostikbereich sowie die Erweiterung und Modernisierung des Pflegebereiches für Querschnittgelähmte.
Diese Maßnahme (Maßnahme 2) ist Teil einer groß angelegten Entwicklung dieses Standortes. Für die Umsetzung wurde bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt. In dieser Machbarkeitsstudie wurden folgende Teilbereiche untersucht:
- Neubau EG (Ebene-2) im Patientengarten mit Notaufnahme und Radiologie
- Umbau Bestand EG (Ebene-2) in der Nähe des Haupteingangs für Sprechstunde
- Neubau OG (Ebene-1) für Pflegestation Querschnitt-Patienten
- Umbau Bestand OG (Ebene-1) Pflegestation Querschnitt-Patienten, Querschnitt-Ambulanz und Chefarzt-Bereich Querschnitt
- Vergrößerung des Hubschrauber-Dachlandeplatzes am Standort gemäß gesetzlicher Vorgaben
Die Maßnahme soll als Ganzes in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden. Hierbei ist auf eine Wegeführung sowie ordnungsgemäße Organisation der Bauabschnitte zu achten.
Abgestimmte Soll-Raumprogramm der Betriebsstellen ZNA Notaufnahme, Sprechstunden/Gutachten, Diagnosezentrum/Radiologie sowie Stationen Pflege Querschnittspatienten aus Ende 2015 liegen vor und sind nach einer Plausibilisierung hinsichtlich nachträglich eingetretener Anforderungen z.B. des Gemeinsamen Bundesausschusses etc. der Planung zugrunde zu legen. Hierbei ist grob von 2.250 m² NUF für den Bereich Diagnostik und Therapie und grob von 2.600 m² NUF für den Bereich Pflege auszugehen.
Es handelt sich überwiegend um übliche Klinikräume. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit nach DIN 18040 sind im Neubau zu berücksichtigen und im Umbaubereich als wesentliches Ziel zu beachten. Die Erschließung der neuen Notaufnahme soll über die Elfriede-Aulhorn-Straße erfolgen. Die Zuwegung für die Notfallpatienten ist in zwei Bereiche zu unterteilen: Liegend-Krankentransport und Zufahrt für Selbsteinweiser. Die Bereiche sollen klar getrennt und mit separierten Eingängen versehen werde.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde auch die Technik bereits mit geprüft. Ggf. müsste im Bereich des Neubaus eine Übergabestation 20 kV verlegt werden; eine Überbauung ist zu vermeiden.
Der Neubau ist auf der einzigen derzeit verfügbaren freien Fläche geplant. Hier ist jedoch eine gute, sowie zentrale Anbindung an die Kernzonen der Klinik möglich. Die Lage ist in der Machbarkeitsstudie dargestellt.
Für die Tragwerksplanung ist entscheidend, dass sich die Klinik in der Erdbebenzone 3 befindet und ein schwieriger Baugrund vorhanden ist, sodass wohl von einer Pfahlgründung ausgegangen werden muss. Weiterhin ist die Planung Neubau so auszulegen, daß eine Aufstockung um mindestens zwei Geschosse bis auf OP-Ebene möglich ist.
In den U/B-Räumen und Patientenzimmern sind Heiz- und Kühldecken vorgesehen. Im Untergeschoß des Neubaus ist eine Technikzentrale vorgesehen, unter anderem mit Bereichen für Trafos und die neue Lüftungszentrale.
Die Machbarkeitsstudie zu Maßnahme 2 sowie die entsprechenden Anlagen dazu werden den Bewerbern gegen Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt. Nicht enthalten sind die Darstellungen zu den zwei verworfenen Varianten. Ebenso wird die Struktur des Projekthandbuch zur Verfügung gestellt werden, dessen Vorlagen zu Projektstart anzupassen sind.
Es ist insgesamt von Kosten in Höhe von etwa 47 Mio. EUR brutto (mit 19 % MwSt.), hochgerechnet mit Indexprognose für 2025/2026 auf grob 56 Mio. EUR brutto auszugehen. Die Kostenermittlung ist der Machbarkeitsstudie zu entnehmen. Der Umbauanteil beträgt etwa 35 %.
Die anrechenbaren Kosten für die Projektsteuerung liegen bei grob 39 Mio. EUR netto.
Eine Förderung der Maßnahme durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. ist vorgesehen. Hierbei wird eine projektbegleitende intensive Unterstützung bei den Antragstellungen an die Förderstelle durch das Planungsteam inklusive Architekt nötig. Die Ausführungsbestimmungen für die Förderung aus Mitteln des Gemeinschaftsfonds sind einzuhalten. Alle Objekt- und Fachplaner haben die Verfahrensordnung zur Investitionsförderung des DGUV e.V., insb. die in Anhang A bezeichneten Ausführungsbestimmungen zur Verfahrensordnung zur Investitionsfinanzierung einzuhalten (siehe Vertrag).
Die Fertigstellung der Baumaßnahme soll Herbst 2025 (Neubau) bzw. Frühjahr 2026 (Umbau) erfolgen. Die Genehmigungs-Planung soll bis Ende 2022 abgeschlossen sein, der Baubeginn ist auf Herbst 2023 angesetzt.
Für diese Baumaßnahme werden in einzelnen Vergabeverfahren die Leistungen des Projektsteuerers, des Objektplaners Gebäude und Innenräume, der Fachplaner Technische Ausrüstung HLS, Technische Ausrüstung ELT, Technische Ausrüstung Medizintechnik und Fachplanung Tragwerksplanung vergeben.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Projektsteuerungsleistungen:
Es werden stufenweise die Leistungsstufen 1-5 des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß HAV-KOM-Vertrag vergeben.
Das Leistungsbild ist durch die dem Vertrag zugrunde liegenden Zusätzlichen Vertragsbestimmungen zum Projektsteuerungsvertrag (ZVB-PS) detailliert bestimmt. Diese wurden an die Spezifika der BG Kliniken (ZVB-PS-BG) angepasst und liegen den Vertragsunterlagen bei.
Ein Projekthandbuch wird durch den Auftraggeber vorgegeben und ist durch den Auftragnehmer der Projektsteuerungsleistungen zu überarbeiten.
Ein Projektkommunikationssystem wird durch den Auftraggeber vorgegeben und gestellt.
Zusätzlich wird die Eventualposition Planung Hubschrauber-Hangar neben dem Dachlandeplatz beauftragt. Die beiliegende Aufgabenbeschreibung, sowie die Machbarkeitsstudien werden in Bezug genommen.
Die Leistungen werden Stufenweise gemäß zugrundeliegendem Vertrag vergeben.
Stufe 1: Leistungsstufe 1
Stufe 2: Leistungsstufe 2
Stufe 3: Leistungsstufe 3
Stufe 4: Leistungsstufen 4 und 5
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TUB - Gesamtbaumaßnahme Erweiterung Zentrale Notaufnahme - BA 2 PS
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHR4QZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).