Ubootrettungsanzug Referenznummer der Bekanntmachung: Q/S2AI/MA182/LA727
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ubootrettungsanzug
Rettungsanzüge, welche der Bordbesatzung eines Ubootes im Falle einer Havarie einen sicheren Ausstieg aus dem Uboot ermöglichen sollen.
Bundeswehr Depot Wilhelmshaven
416 EA Ubootrettungsanzug (Einsatz) 250 EA (Ubootrettungsanzug (Ausbildung) + diverses Nebenmaterial
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung
eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s. VI.3.1
dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der
Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der
Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber
zu rügen.