Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Der Konzessionsgeber hat das Ziel im Bereich der Außenlagen flächendeckend für Haushalte und weitere Nachfrager leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" einen Förderantrag gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Förderrichtlinie des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen" gestellt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, Download unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR4HZ/documents.
Nord - Verbandsgemeinde Arzfeld und Verbandsgemeinde Prüm
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel im Bereich der Außenlagen flächendeckend für Haushalte und weitere Nachfrager leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" einen Förderantrag für weiße Flecken gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Förderrichtlinie des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen" gestellt.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR4HZ/documents heruntergeladen werden können.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (15 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
- Kriterium: Nutzung von Synergien durch Mitnutzung, Mitverlegung und Nut-zung bereits vorhandener kommunaler passiver Infrastrukturen (5 Punkte)
Süd – Stadt Bitburg, Verbandsgemeinde Bitburger-Land, Verbandsgemeinde Speicher und Verbands-gemeinde Südeifel
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel im Bereich der Außanlagen flächendeckend für Haushalte und weitere Nachfrager leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" einen Förderantrag für weiße Flecken gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Förderrichtlinie des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen" gestellt.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR4HZ/documents heruntergeladen werden können.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (15 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
- Kriterium: Nutzung von Synergien durch Mitnutzung, Mitverlegung und Nutzung bereits vorhandener kommunaler passiver Infrastrukturen (5 Punkte)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR4HZ/documents) und ggf. seiner dort geforderten Anlage
- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular "Eignungsnachweise" (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR4HZ/documents) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. anderer geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung
- Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR4HZ/documents) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgabe sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR4HZ/documents)
-Erklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR4HZ/documents)
- Erklärung zur Beachtung der geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842) in der geltenden Fassung) durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR4HZ/documents)
- Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular "Eignungsnachweise" (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR4HZ/documents)
- Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR4HZ/documents)
- Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR4HZ/documents)
- Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR4HZ/documents). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2020 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 anzugeben.
- Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020). Sollte die Bilanz aus dem Jahr 2020 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Bilanzen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 anzugeben.
- Eigenerklärung über das Vorliegen ausreichender Kapitalrücklagen für die notwenigen Zwischenfinanzierungen des Projektes durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR4HZ/documents). Sofern die Bilanzen keine ausreichenden Kapitalrücklagen ausweisen: Vorbehaltlose und projektbezogene Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass das Kapital durch diesen Finanzierungspartner bzw.
Finanzdienstleister bereitgestellt werden.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR4HZ/documents) nebst Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung des Versicherungsgebers, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
In Bezug auf die Kapitalrücklagen gelten folgende Mindestanforderungen:
Je Los auf das ein Bewerber sich bewirbt, hat die Kapitalrücklage bzw. die Finanzierungsbestätigung mindestens einen Betrag von [Betrag gelöscht] EUR zu umfassen.
Bei einer Bewerbung auf alle Lose gilt als Mindestanforderung die Multiplikation des vorgenannten geforderten Mindestwertes mit der Anzahl der Lose, auf die sich beworben wird, hier folglich [Betrag gelöscht] EUR.
In Bezug auf die Betriebshaftpflichtversicherung gilt die Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) als Mindestanforderung.
- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR4HZ/documents). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms betreffen.
- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR4HZ/documents).
Bei Bewerbung auf 1 Los sind mindestens drei geeignete Referenzen zu nennen.
Bei Bewerbung auf 2 Lose sind mindestens sechs geeignete Referenzen zu nennen.
Siehe Vergabeunterlagen (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR4HZ/documents)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Kommunikation im Verfahren erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR4HZ), d.h. alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vergabeverfahren stehen, sind ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR4HZ) an den Konzessionsgeber zu richten. Bewerber- und Bieterfragen können bis 10 Tage vor Ablauf der gesetzten Teilnahme- bzw. Angebotsfrist an den Konzessionsgeber gerichtet werden. Der Konzessionsgeber wird die Bewerber- bzw. Bieterfragen innerhalb einer angemessenen Frist über das Portal DTVP (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR4HZ) beantworten. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen werden allen Bewerbern bzw. Bietern in transparenter und nicht diskriminierender Weise unverzüglich durch den Konzessionsgeber auf dem Vergabeportal DTVP (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR4HZ) zur Verfügung gestellt.
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Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen.
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Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, auf welches Los bzw. welche Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt.
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Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR4HZ/documents) genügen müssen.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR4HZ/documents).
Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über dieses Vergabeportal. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich http://ted.europa.eu, www.breitbandausschreibungen.de und https://www.dtvp.de bekannt gemacht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]